Amt der Salzburger Landesregierung
Das Amt der Salzburger Landesregierung, an dessen Spitze der Landesamtsdirektor steht, gliedert sich seit 1. Jänner 2015 in die Landesamtsdirektion und elf Abteilungen mit jeweils untergeordneten Dienststellen und Referaten. Es umfasst sowohl die Behördenorgane als auch die Träger der Leistungs- und Wirtschaftsverwaltung. Um näher beim Bürger zu sein, wird die Verwaltungstätigkeit in vielen Bereichen von den Bezirksverwaltungsbehörden wahrgenommen. In der Landeshauptstadt als Stadt mit eigenem Statutist dies der Bürgermeister mit dem Magistrat. In den übrigen Bezirken (Salzburg-Umgebung, Hallein, St. Johann im Pongau, Tamsweg und Zell am See) ist dies jeweils der Bezirkshauptmann bzw. die Bezirkshauptfrau mit den Bezirkshauptmannschaften.
Systematische Gliederung des Amtes (pdf)