Logo Land Salzburg
Mobile-Version
von A bis Z

Amtliche Lebensmittelaufsicht


Aufgaben

Unsere Hauptaufgabe ist der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor Gesundheitsschäden und Täuschung. Dazu zählt die Überprüfung von Betrieben, Anlagen und Waren, letztere werden mit amtlichen Probenziehungen überwacht. Den rechtlichen Rahmen für diese Tätigkeiten stellen die  EU Basisverordnung Nr. 178/2002, die amtliche EU-Kontrollverordnung Nr. 882/2004 und das nationale Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) dar.

Zusätzlich zu diesen Vorschriften werden weitere nationale Verordnungen und Regelungen der Europäischen Union um- und durchgesetzt.


Das LMSVG gilt für:

•  Lebensmittel inkl. Nahrungsmittel,  Zusatzstoffe und Wasser für den menschlichen Gebrauch

•  Gebrauchsgegenstände (Besteck, Geschirr, Kochlöffel …)

•  Spielwaren

•  Kosmetische Mittel

Dienstleistungen

•  Konsumentenschutz

•  Abklärung lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche

•  Bearbeitung europäischer Schnellwarnungen

•  Beratungsdienst und Bearbeitung von Bürgerbeschwerden

•  Qualitätssicherung


Lebensmittelrechtliche Kontrollen

Zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten und Unternehmerinnen und Unternehmer werden das ganze Jahr über in Lebensmittel erzeugenden, bearbeitenden und verteilenden Betrieben unangemeldete Kontrollen durchgeführt. Folgende Bereiche werden bewertet:

•  Bauliche, gerätespezifische und anlagentechnische Voraussetzungen

•  Warenzustand und Umgang mit Waren

•  Umsetzung von Hygiene und Schulung

•  Dokumentenprüfung (zB. Reinigungsplan, Wareneingangskontrolle, Temperaturkontrolle, Schädlingsüberwachung usw.)


Qualitätsmanagement

Zur Sicherung der einheitlichen, standardisierten Kontrolle in Österreich besteht ein System des Qualitätsmanagements für die Dienststellen der Lebensmittelaufsicht. Die Einhaltung der EU-Standards wird in regelmäßigen Audits durch EU-Expertinnen und –Experten überprüft.


Downloads


Zusatzdokumente:


Links:


Markt- und Veterinäramt der Stadt Salzburg:

https://www.stadt-salzburg.at/internet/leben_in_salzburg/sicherheit_gesundheit/lebensmittel/lebensmittelaufsicht_323735.htm

Europäisches Schnellwarnsystem für Lebensmittel (RASFF): http://ec.europa.eu/food/safety/rasff/index_en.htm

Europäisches Schnellwarnsystem für Gebrauchsgegenstände und Spielzeug (RAPEX): http://ec.europa.eu/consumers/safety/rapex/alerts/main/index.cfm?event=main.listNotifications

Wasserinformationssystem (WIS): http://service.salzburg.gv.at/wisonline/wbo_main.aspx

Dachverband Salzburger Wasserversorger: http://www.wasserversorger.at

Bundesministerium für Gesundheit: http://www.bmg.gv.at/

AGES, Produktwarnungen: http://www.ages.at/produktwarnungen/


Kontakt:


Die Lebensmittelaufsicht ist ein Referat der Abteilung 9 „Gesundheit und Sport“ im Amt der Salzburger Landesregierung.


Referatsleiterin:

Mag. Andrea Huber

Adresse: Sebastian-Stief-Gasse 2, 5020 Salzburg

Telefon: 0662/8042-2961

Fax: 0662/8042-3266

e-mail: lebensmittelaufsicht@salzburg.gv.at


Sie erreichen uns ...

per E-Mail: lebensmittelaufsicht@salzburg.gv.at


Weitere, zuständige Stellen

Ressortzuständig in der Salzburger Landesregierung:
Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Christian Stöckl (Homepage)



Rückfragen: Mag. Andrea Huber