Amtliche Lebensmittelaufsicht
Unsere Hauptaufgabe ist der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor Gesundheitsschäden und Täuschung. Dazu zählt die Überprüfung von Betrieben, Anlagen und Waren, letztere werden mit amtlichen Probenziehungen überwacht. Den rechtlichen Rahmen für diese Tätigkeiten stellen die EU Basisverordnung Nr. 178/2002, die amtliche EU-Kontrollverordnung Nr. 882/2004 und das nationale Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) dar.
Zusätzlich zu diesen Vorschriften werden weitere nationale Verordnungen und Regelungen der Europäischen Union um- und durchgesetzt.
• Lebensmittel inkl. Nahrungsmittel, Zusatzstoffe und Wasser für den menschlichen Gebrauch
• Gebrauchsgegenstände (Besteck, Geschirr, Kochlöffel …)
• Spielwaren
• Kosmetische Mittel
• Konsumentenschutz
• Abklärung lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche
• Bearbeitung europäischer Schnellwarnungen
• Beratungsdienst und Bearbeitung von Bürgerbeschwerden
• Qualitätssicherung
Zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten und Unternehmerinnen und Unternehmer werden das ganze Jahr über in Lebensmittel erzeugenden, bearbeitenden und verteilenden Betrieben unangemeldete Kontrollen durchgeführt. Folgende Bereiche werden bewertet:
• Bauliche, gerätespezifische und anlagentechnische Voraussetzungen
• Warenzustand und Umgang mit Waren
• Umsetzung von Hygiene und Schulung
• Dokumentenprüfung (zB. Reinigungsplan, Wareneingangskontrolle, Temperaturkontrolle, Schädlingsüberwachung usw.)
Zur Sicherung der einheitlichen, standardisierten Kontrolle in Österreich besteht ein System des Qualitätsmanagements für die Dienststellen der Lebensmittelaufsicht. Die Einhaltung der EU-Standards wird in regelmäßigen Audits durch EU-Expertinnen und –Experten überprüft.
- Information für Betreiber von Trinkwasserversorgungsanlagen (doc, 37 KB)
- Hinweise für Privathaushalte und Lebensmittelbetriebe bei mikrobiologischer Verunreinigung (doc, 43,5 kB)
- Allgemeine Information zu Anträgen auf Reduzierung des Untersuchungsumfanges nach § 7 Abs. 3 der Trinkwasserverordnung (TWV) (docx, 96 KB)
- Antrag auf Reduzierung des Untersuchungsumfanges von Trinkwasserproben gem. § 7 Abs. 3 Trinkwasserverordnung (doc, 73,5 KB)
- Leitlinien für Unternehmer: https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/lebensmittel/buch/hygieneleitlinien/hytienell.html
- Verzeichnis der Wasserspenden und Wasserübernahmen (doc, 79,5 KB)
- Beilagenverzeichnis (doc, 46,5 KB)
- Schemaskizze einer Trinkwasserversorgungsanlage als Vorlage (doc, 53,5 KB)
- Fragen zum Verteilungsnetz (Ortsnetz) (doc, 28,5 KB)
- Trinkwasser Inspektionsplan zum Download für die Gutachter / Labors (xls, 28 KB)
- Liste der akkreditierten Untersuchungslabors für Trinkwasser (docx, 23 KB)
Markt- und Veterinäramt der Stadt Salzburg:
Europäisches Schnellwarnsystem für Lebensmittel (RASFF): http://ec.europa.eu/food/safety/rasff/index_en.htm
Europäisches Schnellwarnsystem für Gebrauchsgegenstände und Spielzeug (RAPEX): http://ec.europa.eu/consumers/safety/rapex/alerts/main/index.cfm?event=main.listNotifications
Wasserinformationssystem (WIS): http://service.salzburg.gv.at/wisonline/wbo_main.aspx
Dachverband Salzburger Wasserversorger: http://www.wasserversorger.at
Bundesministerium für Gesundheit: http://www.bmg.gv.at/
AGES, Produktwarnungen: http://www.ages.at/produktwarnungen/
Kontakt:
Die Lebensmittelaufsicht ist ein Referat der Abteilung 9 „Gesundheit und Sport“ im Amt der Salzburger Landesregierung.
Adresse: Sebastian-Stief-Gasse 2, 5020 Salzburg
Telefon: 0662/8042-2961
Fax: 0662/8042-3266
e-mail: lebensmittelaufsicht@salzburg.gv.at
per E-Mail: lebensmittelaufsicht@salzburg.gv.at
Ressortzuständig in der Salzburger Landesregierung:
Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Christian Stöckl (Homepage)