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Rechtsberatung im Asylbereich


Rechtsberatung im Zulassungsverfahren
Das AsylG (§ 64 AsylG 2005) sieht vor, dass der inhaltlichen Prüfung eines Asylantrags ein Zulassungsverfahren vorgelagert ist. Es wird in der Erstaufnahmestelle (EAST), gemäß der Asylgesetzdurchführungsverordnung, durchgeführt.
Dem Asylwerber wird zudem im Zulassungsverfahren eine rechtskundige Person mit Spezialwissen im Bereich Asyl- und Fremdenwesen (Rechtsberater) zur Seite gestellt.


Aufgaben der Rechtsberatung
Die Rechtsberatung nach dem AsylG hat folgende Aufgaben wahrzunehmen:

  1. Sie übernimmt im Falle einer geplanten Zurückweisung oder Abweisung des Antrags in der EAST obligatorisch die rechtliche Beratung des Asylwerbers vor einer weiteren Einvernahme,
  2. sie nimmt an allen Einvernahmen zur Wahrung des Parteiengehörs teil,
  3. sie berät und unterstützt den Asylwerber,
  4. sie informiert den Asylwerber in der Asyl- und Fremdenrechtslage einschließlich Verfahrensverlauf.

Bei umF nimmt der Rechtsberater bereits bei der Erstaufnahme (als gesetzlicher Vertreter) teil.


Rechtsberater im Asylverfahren (§ 66 AsylG)
Zur Unterstützung von Fremden in Angelegenheiten des Asylrechts hat das BM.I Rechtssberater in der notwendigen Anzahl zu bestellen. Diese haben ihre Tätigkeit objektiv und nach bestem Wissen durchzuführen.
Rechtsberater haben Fremde auf Verlangen über alle das Asylrecht betreffenden Fragen zu informieren. Die Auswahl der Rechtsberater obliegt nach Abs 3 dem BM.I. Er kann hierbei auf Vorschläge des Hochkommissärs der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR), der Länder und Gemeinde sowie des Beirats für Asyl- und Migrationsfragen Bedacht nehmen.


Zuständigkeit
B.M.I. - Referat III/5/b
1014 Wien, Minoritenplatz 9
(01) 531 26 - 27 85 | bmi-III-5-b@bmi.gv.at


Verein Menschenrechte Österreich, Geschäftsstelle Salzburg
5020 Salzburg, Jahnstraße 18/101
(0662) 87 34 65 oder 0664 85 21 506
Kontakt: Mag. Liiner Mittermayr
salzburg@verein-menschenrechte.at


ARGE Rechtsberatung
5020 Salzburg, Lehener Straße 26
(0662) 87 03 29 11
beratung.salzburg@diakonie.at



Rückfragen: Grundversorgung