Die Sachverständigenkommission für die Altstadterhaltung in Salzburg
Neben ihrer Rolle als Amtssachverständiger ist die Sachverständigenkommission auch beratend für Bauwerber, Planer, Behörden etc. tätig. Durch diese Beratungsgespräche können Verfahren wesentlich verkürzt und viele Probleme im Sinne der Altstadterhaltung und der Bauwerber gelöst werden.
Beratung: | Mit einzelnen Mitgliedern der Kommision, nach Anmeldung. Die Fachleute der Geschäftsstelle stehen auch sonst nach individueller Terminvereinbarung für Auskünfte zur Verfügung. |
Sitzung: | Montag, ab 1030 Uhr, zweiwöchentlich, nach Anmeldung. Um ein neues Projekt in einer Sitzung der Sachverständigenkommission behandeln zu können, müssen die Unterlagen spätestens um 9°° Uhr am Donnerstag der Vorwoche der Geschäftsstelle vorliegen. |
Standort: | Michael-Pacher-Straße 36, 3. Stock, Sitzungszimmer 3026 |
Anmeldung: | Geschäftsstelle der Sachverständigenkommission für die Altstadterhaltung +43 (0) 662 8042-2061 Altstadterhaltung@Salzburg.gv.at |
Arbeitsumfang und Aufgabenstellung
Das Gebiet der Schutzzonen I und II umfasst ca. 330 ha, das sind etwa 5% des Stadtgebietes, und weist einen Baubestand von ca. 1400 Objekten auf. Davon sind ca. 1000 als "charakteristische Bauten" eingestuft. Der Arbeitsumfang ergibt sich aus den durch die Behörden vorgelegten Begutachtungsfällen sowie der von Planern und Bauherren in Anspruch genommenen Beratungstätigkeit. Über die Jahre hinweg gesehen sind hinsichtlich des Umfanges nur geringe Schwankungen feststellbar; im Schnitt werden jedes Jahr über 300 Begutachtungsfälle zu Bau‑, Raumordnungs‑ und Feststellungsverfahren etc. abgewickelt. Die dazu erforderliche Beratungstätigkeit - einschließlich jener zu Anfragen - äußert sich in jährlich 45 Sitzungen mit ca. 900 bis 1000 Tagesordnungspunkten.
Die Beurteilung erstreckt sich über das ganze Spektrum der für die historisch wertvolle Bausubstanz sowie für das Stadtbild und Stadtgefüge relevanten Fragen. Lediglich Bagatellfälle wie Steckschilder, Werbemaßnahmen, Markisen etc., die den Rahmen der Begutachtungstätigkeit sprengen würden, sind davon ausgenommen. Neben der Begutachtungs- und Beratungstätigkeit im Rahmen der wöchentlichen Sitzung finden zusätzliche Beratungen für Bauwerber und Planer statt, die von einzelnen Mitgliedern der Sachverständigenkommission, sowie den Fachleuten der Geschäftsstelle betreut werden.
Mitglieder
Die Sachverständigenkommission besteht aus zwei vom Gemeinderat der Stadt Salzburg und zwei von der Landesregierung bestellten Fachleuten und der von der Präsidentin des Bundesdenkmalamtes bestellten Vertreterin dieser Behörde. Für die Mitglieder der Sachverständigenkommission werden von der zuständigen Stelle je gleichviele Ersatzmitglieder bestellt, die die Mitglieder im Verhinderungsfall vertreten.
(vgl.: § 11 Salzburger Altstadterhaltungsgesetz 1980)
Die gemäß § 11 Abs. 6 des Salzburger Altstadterhaltungsgesetzes vorgesehene Angelobung der von der Landesregierung und der Präsidentin des Bundesdenkmalamtes für die Sachverständigenkommission bestellten Mitglieder durch die Landeshauptfrau ist am Donnerstag, dem 24.1.2013 in deren Amtsräumen erfolgt.
Die konstituierende Sitzung der Kommission mit der Wahl des Vorsitzenden und dessen Stellvertretern fand unter Leitung des Landesbaudirektors Dipl.-Ing. Christian Nagl anschließend im Sitzungszimmer der Sachverständigenkommission statt.
Mitglieder Arch. Dipl.-Ing. Christian ANDEXER, Vorsitzender Hauptkonservator i.R. Dr. Christian BAUR |
(Gemeinderat) (Gemeinderat) |
Geschäftsordnung
Die gemäß § 11 Abs 1 des Salzburger Altstadterhaltungsgesetzes 1980 in der geltenden Fassung beim Amt der Salzburger Landesregierung eingerichtete Sachverständigenkommission hat auf der Grundlage des § 11 Abs 9 zweiter Satz des Salzburger Altstadterhaltungsgesetzes 1980 am 28.4.2014 die Geschäftsordnung beschlossen, die die Salzburger Landesregierung mit Beschluss vom 22.7.2014, Zl 20031-RU/2014/120-2014, vom Standpunkt der Gesetzmäßigkeit genehmigt hat.
Europapreis für Denkmalpflege
Die Arbeit der Sachverständigenkommission für die Altstadterhaltung fand 1983 internationale höchste Anerkennung, indem ihr der Europapreis für Denkmalpflege verliehen wurde. Der Text der Urkunde lautet:
Auf Beschluss des internationalen Kuratoriums wird der Europapreis für Denkmalpflege, der von der Stiftung F.V.S. zu Hamburg für hervorragende Verdienste um die Bewahrung des baulichen Erbes der europäischen Völker zur Verfügung gestellt wurde, für das Jahr 1983 der Sachverständigenkommission für die Altstadterhaltung in Salzburg beim Amt der Salzburger Landesregierung verliehen. |
Das Kuratorium erblickt in dieser Kommission, die auf gesetzlicher Grundlage wirkt und aus beamteten und außeramtlichen Sachverständigen zusammengesetzt ist, eine vorbildliche Einrichtung zur Bewältigung der aus dem Komplex "Altstadterhaltung" sich ergebenden Aufgaben; dies nicht zuletzt deshalb, weil sie die konstante und sohin die wichtigste Kraft in den Bemühungen um die Bewahrung des historischen Stadtbildes von Salzburg darstellt. |
Außerdem möchte das Kuratorium hiermit der Sachverständigenkommission seine Anerkennung dafür zollen, dass es ihr gelungen ist, sich trotz mancher Schwierigkeiten erfolgreich zu bewähren, die mit der Erfüllung solcher, auch andere wichtige Lebensbereiche berührenden Aufgaben verbunden sind. |
Diese Urkunde ist ausgestellt am Tage der feierlichen Übergabe des Preises. Salzburg, am 7. Mai 1983 |
|
Weltkulturerbe
1997 wurde die Altstadt von Salzburg als erste österreichische Stadt in die Liste des Weltkulturerbes der UNESCO aufgenommen. Dabei wurde besonders hervorgehoben, dass mit Denkmalschutzgesetz und Altstadterhaltungsgesetz die Altstadt von Salzburg einen maximalen rechtlichen Schutz genießt und mit diesen Regelwerken und der Sachverständigenkommission eine sachgerechte Kontrolle zur Erhaltung der Altstadt von Salzburg gewährleistet ist. Diese Ernennung ist auch als Auszeichnung für die mittlerweile über 40-jährige kontinuierliche und erfolgreiche Tätigkeit zur Erhaltung dieses kulturellen Erbes zu sehen.