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Salzburger Landessicherheitsgesetz - S.LSG

StF: LGBl Nr 57/2009 (WV)

Änderungen:

Am 29. Mai 2009 wurde das Salzburger Landessicherheitsgesetz, LGBl Nr 57/2009, wiederverlautbart.

Inhalt des Gesetzes sind Regelungen im Bereich der Prostitution, Anstandsverletzung, Lärmerregung, Bettelei, unzulässiger Tierhaltung - insbesondere Hundehaltung, Befahren gesperrter Schipisten, Ehrenkränkung und unbefugter Führung oder Verwendung öffentlicher Wappen, Siegel, Titel und Ehrenzeichen, Wegweisung Unbeteiligter von Einsatzorten, Verbot von Alkoholkonsum auf bestimmten öffentlichen Plätzen, aber auch die Mitwirkung der Bundespolizei an der Vollziehung von Landesgesetzen.


Hundehaltung neu seit 1. Jänner 2013

Am 1. Jänner 2013 ist die Novelle zum Salzburger Landessicherheitsgesetz, LGBl Nr 100/2012, in Kraft getreten und seit diesem Zeitpunkt gilt in Salzburg eine Meldepflicht für alle Hundehalterinnen und Hundehalter.

Weitere Informationen zur Meldepflicht für Hundehalterinnen und Hundehalter


Weitere Informationen: