Hersteller: RUAG Aerospace, Emmen (vormals SF Schweizerische Unternehmung für Flugzeuge und Systeme, respektive Eidgenössisches Flugzeugwerk Emmen, F+W)
Im Einsatz seit: 2001
Anzahl beschaffter Drohnen: 28
Anzahl Drohnen noch im Einsatz: 15 (Bestand im November 2014)
Registrationen: D-107 bis D-134
Das ADS 95 ist das erste von der Schweizer Luftwaffe beschaffte und in Betrieb stehende unbemannte
Aufklärungs-
Drohnen-
System. Die Beschaffung umfasste im Wesentlichen folgende Systemkomponente:
- 28 Flugzeuge «Ranger»
- 28 elektro-optische Sensoren
- 8 Bodenkontrollstationen
- 8 Kommunikationseinrichtungen
- 8 Katapulte
- 8 Landesysteme
- 8 mobile Empfangsstationen
- 4 mobile Drohneneinsatz-Kommandoposten
- Simulatoren
- Diverse bauliche Anpassungen an Flugplatzinfrastrukturen
Die im Auftrag der damaligen GRD (heute armasuisse ) entwickelte Aufklärungsdrohne F+W Ranger absolvierte am 21.12.1988 den erfolgreichen Erstflug. Sie wurde in dieser ersten Version von einem Zweizylinder-Zweitakt-Reihenmotor F+W/Göbler-Hirthmotor F-31 von 28 kW (38 PS) angetrieben und erreichte eine Geschwindigkeit von 220 km/h. Die Ranger kann wahlweise mit einem konventionellen Fahrwerk oder im normalen Einsatzfall mit einem Kufenlandesystem ausgestattet werden. Die Kufen ermöglichen einen Flugbetrieb ohne vorbereitete Flugplätze. Gestartet wird ab einem 16 m langen Katapult, das ursprünglich auf einem Geländefahrzeug des Typs Steyr «Pinzgauer 6x6» montiert wurde. Das hydraulische Startkatapult (Launcher) wurde bei der Serie aber nicht mehr, wie beim Prototypen auf den Pinzgauer, sondern auf den Gelände-Lieferwagen Bucher «Duro» fix aufgebaut. Die Landung des Flugzeuges kann auf ebenen Wiesen erfolgen.
Die Firma RUAG Aerospace, damals noch Eidgenössisches Flugzeugwerk Emmen (F+W), später SF Schweizerische Unternehmung für Flugzeuge und Systeme ist seit 1983 auf dem Drohnensektor tätig. Die Schweiz hat im September 1988 beschlossen, eigene, auf die schweizerische Bedürfnisse zugeschnittene Aufklärungsdrohnen (unbemannte Flugkörper, auch kurz RPV genannt) zu beschaffen. Die Versuche mit der zuerst entwickelten Drohne vom Typ «Scout» fielen punkto Sicherheit zu wenig befriedigend aus. Die spätere F+W Ranger erhielt die militärische Bezeichnung ADS 90 (Aufklärungs-Drohnen-System 90) und wurde im Sommer 1991 von der Truppe getestet, womit ein neuer Typ Aufnahme in das Arsenal militärisch immatrikulierter Flugzeuge in der Schweiz fand. Alle Drohnen tragen das Kennzeichen D- mit einer dreistelligen Zahl (die ADS 90 Ranger erhielten die Kennungen D-101 bis D-106). Die Beschaffung war mit dem Rüstungsprogramm 1992 vorgesehen. Das ADS 90 sollte aus einer Kontrollstation und zwei mit Infrarot- und vier mit TV-Kameras bestückten ferngesteuerten Drohnen zur Feindbeobachtung bestehen. Vorgesehen waren vorerst vier Systeme mit 40 Flugkörpern. Doch die Einführung der Drohne in unserer Armee verzögerte sich. Schliesslich wurde auch die Typenbezeichnung in ADS 95 Ranger geändert. Im Rahmen des Rüstungsprogrammes 1995 beantragt der Bundesrat den Räten definitiv die Beschaffung von vier Systemen mit je sieben Flugkörpern. Die Genehmigung durch den Ständerat und den Nationalrat erfolgt im Herbst 1995. Die Drohnen sollten nach der damaligen Planung 1998/99 abgeliefert werden, aber schliesslich konnten sie der Luftwaffe aus vielen und komplexen Gründen erst am 10. Dezember 2001 offiziell übergeben werden.
Mit dem ADS 95 verfügt die Luftwaffe heute über ein technologisch hochstehendes Mittel zur Beschaffung von Informationen. Dass das System von ebenso hochstehend ausgebildetem Personal bedient wird, stellt das Drohnen Kommando 84 (Dro Kdo 84) mit Standort auf dem Militärflugplatz Emmen sicher. Das Kommando führt die Selektion und Ausbildung von Drohnenpiloten und Payloadoperateuren für die Drohnenstaffel 7 (Dro St 7) durch. Weiter stellt das Kommando den täglichen Flugbetrieb mit der Berufsorganisation sicher, ist verantwortlich für die Erstellung von Reglementen, Dokumentationen und für die spartenspezifischen Einsatzverfahren.
Ab 2006 setzte auch das Grenzwachtkorps (GWK) das Aufklärungsdrohnensystem 95 Ranger ADS 95 erfolgreich für die Überwachung und Kontrolle des Grenzraumes ein. Das GWK setzte schon früh auf luftgestützte Einsatzmittel. So stellte die Luftwaffe dem GWK schon in den 1960er-Jahren Helikopter zur Verfügung. Der Erstflug mit der Luftwaffe fand am 31. März 1966 im Wallis statt und zwar mit einer Alouette II.
13 Drohnen sind im Laufe der Jahre entweder durch Unfälle verloren gegangen oder wurden infolge von zu hohen Kosten nicht mehr repariert (Stand 2013).
Die Armee muss die Fähigkeit zur Luftaufklärung besitzen. Drohnen sind ein wichtiges Mittel dazu. Das aktuelle Aufklärungsdrohnensystem 95 (ADS 95) ist am Ende der geplanten Nutzungsdauer angelangt und veraltet. Es muss ersetzt werden. Das VBS hat am 4. Juni 2014 nach einer gründlichen Evaluation einen Typenentscheid gefällt. Beschafft werden sollen sechs unbewaffnete Aufklärungsdrohnen Hermes 900 HFE des israelischen Anbieters Elbit Systems.
Die Beschaffung erfolgt hauptsächlich im Zeitraum 2016 bis 2019. Die Auslieferung der Drohnen und des Bodenmaterials erfolgt 2019. 2020 soll das neue Aufklärungsdrohnensystem einsatzbereit sein.