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Entwicklung des österreichischen Feuerwehrwesens

Adolf Schinnerl (1)


I. Zeittafel

Jahr ZeitFeuerwehr 
 500 v.-500 n.Chr. Antike Römerzeit: Feuerwehren nach militärischem
 Vorbild
 500 – 900 n. Chr. Frühmittelalter 
 900 – 1300 Hochmittelalter 
 1300 – 1500 Spätmittelalter Stadtrechte, Strafen
 1500 – 1700 Frühneuzeit Feuerordnungen
 18. Jahrhundert Aufklärung,
 Barock
 Löschanstalten
 Um 1800 Befreiungskriege Bürgerwehr-Idee
 Um 1830 Vormärz Rettungskompanien
 1848 Revolution Bürger-Feuer-Wehr
 1849-1860 Neoabsolutismus Keine Vereinsfreiheit
 ab 1860 Liberalismus Gründungsphase
 Um 1870 Gründerzeit Rechtsstellung, Verbände
 1880 – 1914 Jahrhundertwende Flächendeckender Aufbau
 1914 – 1918 Erster Weltkrieg Zerfall des großen Verbandes
 1918 – 1938 Zwischenkriegszeit Teilmotorisierung
 1938 – 1945 NS-Zeit,
 Zweiter Weltkrieg
 Technische Hilfspolizei
 1945 – 1960 Wiederaufbau Vollmotorisierung
 1960 – 1970 Silberne 60er-
 Jahre
 Weg in die Moderne
 1970 - Goldene 70er-
 Jahre
 Technische Einsatztruppe

 

II. Urelement Feuer

Die Geschichte des Feuerwehrwesens ist die Geschichte des Feuers überhaupt. Sie müsste mit der griechischen Mythologie, mit Prometheus, der den Göttern das Feuer stahl und es den Menschen vom Olympos brachte, beginnen. (2)

Für die Beschreibung des Löschwesens ist jedoch nur das Schadenfeuer von Belang. Die Entwicklung des Brandschutzes ist von der Geschichte des Siedlungs- und Bauwesens nicht zu trennen, da sich „des Feuers Macht“ in erster Linie an den Behausungen der Menschen in zerstörender Form auswirkte.

Erst relativ spät in seiner Entwicklung – nämlich in der Steinzeit – hat der Mensch gelernt, Feuer selbst zu entfachen und damit umzugehen. Das Aneinanderschlagen von Steinen lieferte ihm die Funken, mit denen er Feuer entzünden konnte. Damit waren ihm unübertreffliche Machtmittel in die Hand gegeben. Er konnte in der Dunkelheit Licht erzeugen und – ein unendlicher Vorteil im Überlebenskampf – wilde Tiere in Schach halten. Doch ebenso musste er die ungezügelte Macht des Feuers kennen lernen: wilde, unkontrollierbare Brände, die alles zerstören und den Menschen bedrohen.(3)

Prähistorische Funde und Ausgrabungen weisen bereits auf Brandkatastrophen hin. Pilotenreste von Pfahlbauten in Kärntner und Salzkammergut-Seen zeigen abgebrannte Köpfe. Ob die dort von den Steinzeitmenschen errichteten Holzroste und Hütten infolge von Sorglosigkeit oder durch feindliche Einwirkung dem Feuer zum Opfer fielen, bleibt ungeklärt. An den vielen Fundstätten aus der Bronzezeit und der folgenden Hallstätter Kultur kamen ebenfalls von Großbränden herrührende Kohleschichten zu Tage. Erst als Reaktion auf die Auswirkung des Schadenfeuers entstand der Gedanke des Brandschutzes in seiner abwehrenden und verhütenden Form.(4)

 

III. Römerzeit - Anfänge des Löschwesens

Kurz vor der Zeitenwende erreichte die Expansion des Römischen Reiches den Alpenraum und die Donau. Hier entstanden die Provinzen Rätien, Noricum und Pannonien.(5) In diese Zeit fallen die ersten sicheren Nachweise, die mit dem Feuerwehrwesen in Zusammenhang stehen.

Vorbild war Rom. In der Hauptstadt des Imperiums Romanum bestand eine von Kaiser Augustus aufgestellte Berufsfeuerwehrtruppe, die vigilium (von vigilia – Wache, Nachtwache) cohortes (Regimenter). Die vigiles, 7000 Mann, eingeteilt in sieben Kohorten, unterstanden dem Befehl eines ritterlichen Kommandanten, dem praefectus vigilum. Als Löschwerkzeuge standen centones (Feuerpatschen), hamae (Eimer), dolabrae (Äxte), peticae (Feuerhaken) und scalae (Leitern) in Verwendung. Bei den cohortes vigilum gab es spezielle Pioniertrupps unter einem optio ballistorum (Geschützmeister), deren Aufgabe es war, mittels Rammböcken einsturzgefährdete Mauern umzulegen oder Häuser abzubrechen, um so Brandgassen anzulegen. Der aquarius (Wassermeister) war für die Löschwasserzuleitung von den großen Aquädukten und Zisternen zum Brandplatz zuständig. Auch bucinatorii (Hornisten), vexillarii (Fahnenträger) und medici (Ärzte) waren den vigiles zugeteilt.
Die Römer kannten bereits eine Art einfache Handspritze, die sogenannten siphones; die Männer, die sie bedienten, hießen siphonarii.(6)

Dementsprechend wurden auch in der Provinz Feuerwehren eingerichtet. In den Grenzfestungen waren die fabri (Pioniere) für die Feuerbekämpfung eingeteilt. Pro Legion standen dafür etwa 300 Mann bereit, die aber auch weitere Aufgaben, wie Geschützbedienung, Brückenbau usw., zu erfüllen hatten. Das typische Attribut der militärischen fabri war die dolabra, eine Axt mit breiter, geschwungener Schneide und langer gekrümmter Spitze, die in ihrer Form den heutigen Feuerwehräxten ähnlich ist.
In den Zivilstädten gab es die collegien, das waren zunftähnliche Vereinigungen von Handwerkern. Das collegium fabrum et centonariorum bildete die freiwillige Feuerwehr. Als fabri wurden im zivilen Bereich allgemein die Handwerker, im speziellen die Schmiede bezeichnet. Die centonarii (von cento = Fetzen) waren im Textilgewerbe tätig und erzeugten Mäntel, Decken und Teppiche, sowie Feuerpatschen (aus Fetzen, die zum Löschen nass gemacht wurden). Der Mitgliederstand der collegien betrug je nach Stadtgröße 60 bis 150 Mann, der Kommandant hatte den Titel praefectus, das heißt Vorsteher oder Befehlshaber. Er war immer ein prominenter und angesehener Mann, oft in der Provinzverwaltung tätig, meist auch decurio (Stadtrat) und aedil (Beamter der Stadtverwaltung) und zuständig für die öffentliche Sicherheit, Bauwesen und Wasserversorgung. Die collegien besaßen eigene Feuerwehrgebäude und Versammlungslokalitäten. Es fanden gemeinsame Übungen, Feiern und Umzüge statt. Wegen ihrer verdienstvollen Tätigkeit für die Allgemeinheit waren ihre Mitglieder teilweise von den Kommunalsteuern befreit. Die collegien waren gleichzeitig auch Bestattungsvereine und trugen zu Begräbnis- und Grabbaukosten für verstorbene Mitglieder bei.(7)

Solche collegien sind auch archäologisch nachgewiesen, die wichtigsten Funde sind:

  1. Flavia Solva (bei Leibnitz, Steiermark): Hier wurde während des Ersten Weltkrieges eine Steinplatte entdeckt. Sie enthält den Text einer kaiserlichen Verordnung des Jahres 205 n. Chr. und ihr angeschlossen eine Liste von nicht weniger als 93 Namen – das komplette collegium centonarium, die Feuerlöschtruppe des Ortes. Damit hatte es folgende Bewandtnis: Der Feuerwehrdienst wurde mit Steuererleichterung bzw. –befreiung belohnt. Anscheinend waren die Bewohner von Flavia Solva gewitzter als die meisten ihrer Landsleute, denn um dem Steuereintreiber ein Schnippchen zu schlagen, traten sie in Scharen, darunter auch viele reiche Bürger, der örtlichen Feuerwehr bei – man kann annehmen, bloß als „fördernde Mitglieder“. Um ihre Steuereinnahmen geprellt, legten die städtischen Behörden Beschwerde beim Statthalter ein. Die Sache ging bis nach Rom, und Kaiser Septimius Severus und sein Sohn und Mitregent Antonius Augustus, der nachmalige Kaiser Caracalla, entschieden: zwar wurden die reichen Proforma-Mitglieder zur Steuerzahlung verdonnert, doch das Gros der Feuerwehrleute bekam seine Privilegien bestätigt. Daraufhin meißelten diese den Text des kaiserlichen Schreibens und ihre 93 Namen in Stein. Mit Beschluss vom 14. Oktober 205 n. Chr. stellte der Stadtrat einen Platz zur Aufstellung der Steinplatte zur Verfügung.(8)
  2. Carnuntum (zwischen Petronell und Deutsch Altenburg, Niederösterreich): Der Versammlungsraum der römischen Feuerwehr befand sich im Südteil des Gebäudekomplexes der großen Therme. In diesem wurde die 157 cm hohe Basis für eine Geniusstatue mit der Stiftungsinschrift des Faustinianus, einer bedeutenden Persönlichkeit des öffentlichen Lebens in Pannonien, gefunden. Die Übersetzung lautet: „Zu Ehren des Kaisers Marcus Aurelius Antonius hat (...)ius Faustinianus, Stadtrat von Savaria und Carnuntum ... , diesen Genius dem Kollegium der Feuerwehr von Carnuntum zum Geschenk gemacht.“ Auf der Rückseite der Statuenbasis stehen die Namen von Aelius Herculanus und Ulpius Marcellinus. Sie werden als magistri collegii, als leitende Funktionäre der Feuerwehrvereinigung bezeichnet. Auch der Name des Kommandanten, Titus Aelius Constantinus und das genaue Aufstellungsdatum der Statue, der 23. August 219, sind angegeben.(9)
    Ein anderes Denkmalfragment aus Carnuntum trägt nachstehend übersetzte Inschrift: „Julius Vales und Flavius Adauctus, Hauptleute des Korps der Feuerwehr, haben dieses ... auf ihre eigenen Kosten errichtet“. (10)
  3. Vindobona (Wien): Der Wiener Geschichtsschreiber Wolfgang Lacius (+1565) berichtete von einem Altarstein (vermutlich  aus  dem 3. Jahrhundert nach Christi Geburt), der bei Befestigungsarbeiten der Stadt Wien im Jahr 1544 gefunden wurde. Die Inschrift nannte den Namen Gaius Marcius Marcianus, der einige Zeit Vorstand der Feuerwehrvereinigung in Vindobona war.(11)
  4. Lauriacum (Lorch – Enns, Oberösterreich): Hier fand am 4. Mai 304 Sankt Florian, Schutzpatron der Feuerwehren, den Märtyrertod. Der Chef der Kanzlei des Statthalters von Ufernoricum hatte sich als bekennender Christ geweigert, das vom Kaiser in Rom angeordnete Opfer für die Staatsgötter zu leisten. Durch seine Zivilcourage hat er die Gläubigen der jungen Kirche in Noricum zur Treue in ihrem Bekenntnis ermutigt. Neben Florian sind die Märtyrer von Lorch, deren Gebeine im Hauptaltar der St. Laurenz-Basilika in Enns-Lorch ruhen, Zeugen dieser Zeit.(12)

Im 4. Jahrhundert begann der Verfall des römischen Reiches. Markomannen- und Quadenscharen durchbrachen die Grenzbefestigungen Pannoniens und stießen bis an die Adria vor. Trotz der gut organisierten Feuerwehren konnte die Zerstörung der Städte nicht verhindert werden. Im Jahr 487 befahl Odoaker den römischen Truppen den Abzug aus dem Donauland, nachdem Rätien und der Westen Noricums schon ab etwa 430 sich selbst überlassen waren. (13)
Das Land war jedoch nicht ganz entvölkert, da die bodenständige Bevölkerung (Teile der „Romanisierten“) im Land blieb. Es wurde allerdings während der Völkerwanderungszeit zum Tummelplatz verschiedener Völkerschaften, bevor mit der Einwanderung der Bajuwaren ab dem 6. Jahrhundert eine neue kontinuierliche Besiedlung begann.(14)

 

IV. Früh- und Hochmittelalter

Das gut organisierte Feuerwehrwesen ging mit dem Abzug der Römer verloren. Es gab in unseren Breiten nichts mehr, was einer organisierten Brandbekämpfung ähnelte und es werden mehr als 1300 Jahre vergehen, bis die Feuerwehr wieder erfunden wird.

Über den zerstörten Städten überwucherte die Natur die Ruinen, das Land war dünn besiedelt. Selbst in dörflichen Gemeinden standen die Gehöfte weit voneinander entfernt, was den Selbstschutz bei Ausbruch eines Feuers in der Nachbarschaft ermöglichte. Den Betroffenen brachte ein Brandunglück an den Bettelstab.

Ab dem 13. Jahrhundert entstanden Städte im heutigen Sinn. Die Häuser waren ganz aus Holz gebaut, die Dächer mit Stroh oder Holzschindeln gedeckt, ohne Feuermauern, die Herdstellen zum Großteil offen; Rauchfänge nicht vorhanden oder aus Holz gebaut. Mit ständig wachsender Einwohnerzahlen wurde in den Städten, die durch Mauern in ihrer natürlichen Ausbreitung eingeschränkt waren, die Bauflächen immer knapper. Nun baute man die Häuser in die Höhe und. die winkeligen Straßen wurden noch enger. Brände, die ganze Ortschaften und Stadtviertel zugrunde richteten, waren unvermeidlich.

In einer Schenkungsurkunde Kaiser Ottos III. an die bischöfliche Kirche von Freising wird am 1. November 996 der Name „ostarrichi“ (Österreich) erstmals genannt. (15)

Großbrände zerstören 1152 Kloster und Münster des Stiftes Admont in der Steiermark, 1167 die Stadt Salzburg und 1297 das Kloster Melk in Niederösterreich.(16)

1221 bestimmt das Stadtrecht des Babenbergerherzogs Leopold VI. für Wien, dass jeder mit Geldstrafe belegt werden solle, in dessen Haus ein Brand ausbricht. Würde das Haus aber ganz eingeäschert, so sei dies Schaden genug für ihn. Von Löschmaßnahmen ist noch keine Rede, man wollte nur den Ausbruch des Brandes verhindern.(17) Kein Wunder, dass es in Wien in den Jahren 1252, 1258, 1262, 1275 und 1276 zu verheerenden Bränden kam.(18)

 

V. Spätmittelalter

1326 und 1327 legten Riesenfeuer den Großteil von Wien neuerlich in Schutt und Asche. Im neuen Stadtrecht von 1340 wurde zwar ein Passus zur Brandverhütung aufgenommen, die enthaltenen Maßnahmen brachten aber keinen Fortschritt, die Brandkatastrophen gingen weiter. Das konnte auch der Türmer von St. Stephan, der erstmals 1444 nachweisbar ist, durch das Läuten der Glocken bei einem Schadenfeuer nicht ändern.(19)

Frühe „Feuerordnungen“

Die „Radstädter Feuerordnung“ (Städtchen im Salzburger Pongau), zwischen 1426 und 1430 erlassen und im 1463 angelegten Stadtbuch festgehalten, wirft Licht auf den alten Rechtsbrauch.
Es handelt sich um die Verantwortlichkeit des Hausbesitzers im Falle eines in seinem Haus durch Zufall oder Fahrlässigkeit ausgebrochenen Feuers – eines gewöhnlichen , im Gegensatz zur Brandstiftung. Entsprechend der im altdeutschen Recht mangelnden Unterscheidung zwischen böser Absicht und bloßem „Ungefähr“ verfiel der Besitzer eines Hauses, in dem ein größerer Brand ausbrach, so dass die große Glocke geschlagen wurde, und zwar auch dann, wenn kein weiterer Schaden geschehen war, nicht nur einer hohen gerichtlichen Geldbuße von fünf Pfund und 60 Pfennig, sondern wurde auch mit Leib und Gut „friedlos“, so dass er angeblich sogar zu erwarten hatte, in das entstandene Feuer geworfen zu werden. Dieses harte Vorgehen, das ja offenbar die Hausbesitzer zu schärfster Vorsicht gegenüber Feuersgefahr anhalten sollte, hatte schließlich die unglückliche Folge, dass jeder, dem einmal ein Feuer ausgekommen war, nur in schleunigster Flucht sein Heil suchte, ohne Feueralarm zu geben, wodurch vielfacher Schaden entstand.
Die städtische Gemeinde – Pfleger (als Stadtrichter), Bürgermeister und Bürgerschaft – modifiziert die alte Gewohnheit insofern, als nun der Hauswirt, wenn er selbst oder seine Stellvertreter oder Hausinwohner den ersten Alarm geben („das Feuer beschreien“), straffrei bleibt. Selbst wenn das Feuer um sich greift und anderen Schaden entsteht, wird ihm nun eine dreitägige „Freiung“ gewährt, während welcher er Hab und Gut vor dem Zugriff der Geschädigten in Sicherheit bringen kann. Den Schluss der Ordnung bilden Bestimmungen über die Verpflichtung aller Stadteinwohner zur Hilfe bei Feuersbrünsten und über die Ordnungsgewalt von Richter und Bürgermeister bei den Rettungsarbeiten.(20)

Die erste „Feuerordnung“ Wiens vom 22. Mai 1454 stellte eine Mischung aus feuerpolizeilichen und verteidigungsbedingten Maßnahmen dar. Die Ordnung betont einleitend die Verpflichtung des Bürgers, das Feuer in seinem Haus regelmäßig zu kontrollieren und den Abzug kehren zu lassen. Zur Sicherheit sollten am Dachboden, im Haus und im Hof Wasserkübel bereitstehen. Ebenso sollen Haken vorhanden sein, um damit brennende Dachpfosten entfernen zu können. Zur Brandbekämpfung wurden Fachleute verpflichtet. Die Zimmerer sollten mit Werkzeug und Gesellen am Brandplatz erscheinen, die Besitzer der Badestuben waren für die Wasserversorgung zuständig, die Fuhrleute hatten die Wasserkübel zu transportieren. Weiters wurden 32 Innungen zur Hilfeleistung bestimmt. Die Handwerker wurden für ihre Löschdienste entlohnt. Für die Fuhrleute wurde sogar ein Prämiensystem eingeführt. Wer als erster am Brandplatz erschien, erhielt 90, der zweite 60 und der dritte 30 Pfennige ausbezahlt. Bei Weigerung zur Mithilfe drohe Arrest, heißt es weiter in der Verordnung. Brandstiftern drohten hohe Strafen, und auf ihre Ergreifung waren ebenfalls Prämien ausgesetzt. Demgegenüber waren die Vorschriften auf dem Lande um vieles einfacher und somit auch wirkungsloser.(21)

 

VI. Frühneuzeit

Nach und nach werden in den Ländern Feuerordnungen eingeführt. Überwiegend waren auch sie für den vorbeugenden Brandschutz (Rauchfänge kehren) gedacht.
Andere Möglichkeiten, als einen Brand den anderen Bewohnern mit „Sturmläuten“ anzuzeigen, vom nächstgelegenen Brunnen Wasser zu holen (Eimerkette) und zu versuchen, das Feuer damit zumindest örtlich zu begrenzen, gab es infolge der fehlenden technischen Ausrüstung nicht. Bottiche voll Wasser, Leitern und Haken, um das brennende Gebälk vom Haus zu schlagen, waren die wichtigsten Feuerlöschgeräte. Nach wie vor stand die Bevölkerung einem einmal ausgebrochenen Brand praktisch hilflos gegenüber. In fast regelmäßigen Abständen suchten Brände die Dörfer, Märkte und Städte im ganzen Land heim.

In Wien läßt 1512 sich der erste Rauchfangkehrer nieder, nach 100 Jahren sind es sieben.(22)

In der „Ordnung zum Schutz vor Feuer, ferner wie man sich verhalten soll, wenn ein Feuer oder ein anderer Auflauf in unserer Stadt entstehen sollte“, welche 1524 für die Residenzstadt Salzburg erlassen wurde, beinhaltet bereits eine strenge Kehrordnung für Kamine und Feuerstätten. Zur Feuerbekämpfung waren gute Mäntel mit Kapuzen, Holzhaken, Schäffer, lederne Eimer und Leitern an bestimmten Orten vorrätig zu halten. Zur Brandbekämpfung waren verschiedene Handwerkergruppen unter der Leitung der Viertelmeister „bei Strafe an Leib und Gut“ verpflichtet.(23)

1529 übersteht Wien die erste Türkenbelagerung. Die Wiener Vororte werden vom eigenen Heer niedergebrannt, da diese nicht gehalten werden können. Von den Türken werden die Donaubrücken in Brand gesteckt. 1532 überfallen osmanisch-ungarische Streifscharen die Steiermark, das Burgenland und weite Teile Niederösterreichs.(24) Brandschatzungen bringen zusätzliches Elend.

Spritzen werden in Wien erstmals in der Feuerordnung von 1534 erwähnt. Das waren Behälter mit zuerst einfachen, später doppelt wirkenden handbetriebenen Hebelpumpen, aus denen das vorher über die Eimerkette gefüllte Wasser durch ein primitives Wenderohr gegen das Feuer geschleudert wurde.(25)

Der Salzburger Erzbischof regelt in seinem reichsunmittelbaren Fürstentum die Brandbekämpfung im Jahr 1619 für die Residenzstadt Salzburg, welche 1678 ergänzt wurde, und verfügte im Jahr 1648 eine „Feuerordnung für die Märkte“ und eine für die „Offenen Flecken und Dörfer“. Allerdings beinhalten auch diese mehr Verbote als Löschvorschriften. Bessere Rettungswerkzeuge konnte er aber noch nicht liefern.(26) (Die kaiserlichen Dekrete von Wien waren in Salzburg nicht wirksam.)

1683 erduldet Wien die zweite Türkenbelagerung. Reiterschwärme durchziehen das Land südlich und westlich von Wien und ziehen bis nach Oberösterreich, plündern und brandschatzen Dörfer, Märkte und Klöster.(27)

Die Einstellung von vier Feuerknechten durch das Unterkammeramt in Wien im Jahr 1686 stellt eine Wende im Feuerlöschwesen dar. Es ist als Gründungsjahr der Wiener Berufsfeuerwehr anzusehen, obwohl damals die Bezeichnung Feuerwehr noch unbekannt war.(28)

 

VII. 18. Jahrhundert

Im 18. Jahrhundert strebten die absolutistischen Herrscher in allen Bereichen nach Vereinheitlichung. Den Anfang im Brandschutzwesen machte Kaiser Karl VI. mit der Löschordnung vom Jahr 1722. Diese war noch voller skurriler Details. So musste nach dieser Ordnung die Küchentüre immer geschlossen werden, da es schon öfter vorgekommen sei, dass ein Hund oder eine Katze im Fell unentdeckt Funken und Glut vom Küchenherd in andere Räume schleppte. Auch das Wetterläuten bei anziehenden Gewittern wurde hier noch empfohlen, weil dies schon öfters geholfen habe(29) (das Wetterläuten galt später als Warnung für die auf dem Feld arbeitenden Bauern und war auf dem Lande bis in die Sechziger Jahre Brauch, in manchen Pfarren wird es heute noch gepflegt).

Unter Maria Theresia folgte am 22. September 1755 die Löschordnung für das flache Land in Böhmen, die erstmals eine gezielte und brauchbare Organisierung des Löschwesens in den damaligen österreichischen Ländern anbahnte.(30)

Besonders wichtig für die Entwicklung des Feuerlöschwesens in Österreich wurden die kaiserlichen Verordnungen für Niederösterreich, von Josef II. am 7. September 1782 erlassen: „Feuerordnung für Landstädte und Märkte“ und „Feuerordnung für das offene Land“. Sie bilden die Grundlage für die von einzelnen Landesregierungen und Gemeindeausschüssen gemäß den örtlichen Verhältnissen zu bestimmenden Feuerordnungen. Besonderes Gewicht wurde auf die allgemeine Feuerbeschau und die Befolgung aller feuerpolizeilichen Grundsätze gelegt.(31)

Die Obrigkeiten mussten weiterhin immer wieder auf die Einhaltung der erlassenen Vorschriften drängen. Vor allem in den Dörfern stand es im Vergleich zu den viel weiter entwickelten Städten um die Brandbekämpfung viel schlechter, weil sich die Bewohner auch an den Löscharbeiten nicht beteiligen wollten.

Im Geiste der „Josephinischen Verwaltung“ wurden diese niederösterreichischen Verordnungen von 1782 erstmals flächendeckend in allen Gebieten der späteren österreichischen Reichshälfte kundgemacht, und zwar:
in Böhmen mit 25. Juli 1785
in Galizien (die Bukowina gehörte dazu) mit 28. Juli 1786
in Oberösterreich mit 1. November 1786
in Mähren und Schlesien mit 24. Jänner 1787
in Tirol und Vorarlberg mit 31. August 1787
in Steiermark, Kärnten, Krain, Görz und Gradiska mit 20. Oktober 1792.
Westgalizien erhielt am 3. September 1797 eine Löschordnung, die eine Zusammenfassung der für Städte und Märkte und das flache Land erlassenen Ordnungen war.
Dalmatien folgte im Jahr 1797, nachdem es unter österreichische Herrschaft gekommen war.
In der „Josephinischen Löschordnung“ wurde besonderes Augenmerk auf die jährlich mehrmals öffentlich erfolgende Verlesung derselben gelegt, die allgemeine Feuerbeschau und spezielle Visitation wurden aufgewertet. Besprochen wurde auch die Anschaffung von Löschgeräten, außerdem wurden den zur Brandbekämpfung Verpflichteten Löschhinweise gegeben.(32)

 

VIII. Um 1800

Befreiungskriege
1799 erklärt Frankreich Österreich den Krieg. Im Dezember 1800 marschieren die französischen Truppen über Salzburger Territorium gegen Österreich. Am Weihnachtstag wird in Steyr ein Waffenstillstand geschlossen.(33)
Das bisher reichsunmittelbare geistliche Fürstentum Salzburg verliert 1803 seine Selbständigkeit und wird weltliches Kurfürstentum. 1806 kommt es erstmals zu Österreich, erhält von 1809 bis 1810 eine französische Verwaltung, wird von 1810 bis 1816 gemeinsam mit Teilen des oberösterreichischen Inn- und Hausruckviertels zu Bayern geschlagen und kommt 1816 endgültig als Landkreis des Herzogtums ob der Enns zu Österreich.(34)
1805 verbündet sich Bayern mit Frankreich, Napoleon erhebt Bayern zum Königreich, 1808 wird der Name Tirol abgeschafft und ganz Nordtirol bildet nun den bayrischen Innkreis.
1808 wird im übrigen Österreich die Landwehr eingerichtet.
Schließlich erklärt 1809 Österreich Frankreich den Krieg und marschiert in Bayern ein. In Tirol und Salzburg erhebt sich die Bevölkerung gegen die bayrische Herrschaft. Der Friede von Schönbrunn beendet den Krieg und die Bayern siegen in der fünften Schlacht auf dem Bergisel. Andreas Hofer wird am 20. Februar 1810 in Mantua erschossen. 1814 kommen Tirol und Vorarlberg wieder zu Österreich(35).

Situation des Brandschutzes

  • Die Behörden sahen die Hauptursache für den Ausbruch von Bränden in der fehlerhaften Bauweise einzelner Häuser und ganzer Ortschaften, zumal sich oft unter einem zusammenhängenden Strohdach eine ganze Zeile von Häusern befand. Auch in der feuergefährlichen Beschaffenheit vieler Rauchfänge, die zum Teil sogar noch aus Holz bestanden bzw. kaum über das Dach reichten.
  • Weitere Ursachen vermutete man in der Nichtbefolgung der in den Feuerordnungen erlassenen Bestimmungen, aus Mangel an geeigneten Feuerwachen, besonders während der Erntezeit und während der Nacht, in der örtlichen Infrastruktur, welche die Zufahrt der Löschgeräte oft erschwerte.
  • In Anbetracht dieser baulichen Gegebenheiten erschien die Notwendigkeit der Erlassung von Bauvorschriften und Feuerschutzregelungen dringendst gegeben. In der Folge wurden denn auch u. a. besondere Vorschriften für die Lagerung besonders feuergefährlicher Stoffe erlassen.(36)

Es gibt zwar schon leistungsfähige Spritzen, sie sind aber teuer. Wer sollte die Spritzen und Schläuche bezahlen und die Mannschaft entlohnen?
Für die Grundherrschaften und Verantwortlichen der Kommunen ist alles zu teuer, wird zu selten gebraucht und überhaupt ist die Bedienung zu kompliziert – daher bleibt alles beim alten. Wenn niemand anschafft, braucht auch niemand zu zahlen. Und die großen Dorf-, Markt- und Stadtbrände bleiben nicht aus.

So blieb die „Josephinische Ordnung“, welche nun schon über Jahrzehnte hinweg die einzige gültige gesetzliche Grundlage für den Brandschutz und das Feuerlöschwesen war ohne Wirkung bzw. geriet in Vergessenheit. Die Regierung war genötigt, diese neuerlich zu erlassen. Solche neuen Erlässe alter Ordnungen erfolgten:
1800 für Kärnten
1816 für Görz und Gradiska
1817 für Tirol und Vorarlberg
1823 und 1824 für Galizien und Bukowina
1825 für Steiermark, Kärnten und Krain
1856 für Mähren und Schlesien
1857 erhielt die Steiermark darüber hinaus eine geänderte Löschordnung mit verschärften Bestimmungen.(37)


Feuerversicherungen (38)

Jeder Grundherr (weltlicher wie geistlicher) war theoretisch dazu verpflichtet, Fürsorge für Untertanen in Notlagen zu tragen. Abbrändler kamen mit Hilfe der Nachbarschaft mehr schlecht als recht über die ärgste Not hinweg. Feuersbrünste wurden oft als Strafe des Himmels aufgefaßt, die man hinnehmen musste.

Ein Besonderheit war der „Brandbettel“. Im Brandfall erhielten die Geschädigten von der Obrigkeit ein offizielles „Brandsammlungs-Patent“, das ihnen das Sammeln von Almosen für den Wiederaufbau ihrer Häuser ermöglichen sollte. Missbrauch war nicht auszuschließen.
Allerdings wurden seit dem 14. Jahrhundert nach Katastrophen bereits außerordentliche Steuerbefreiungen gewährt und diese von einem verbesserten Brandschutz (Ziegeldächer als Ersatz von Stroh- und Holzdächern) abhängig gemacht.
Erste kleine, auf eine bestimmte Grundherrschaft bzw. Territorium beschränkte Bauernassekuranzen findet man in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts. Im Schadensfall leisteten die Mitglieder Soforthilfe in Form von Arbeit, Naturalien und Geld.
Bemühungen um die Gründung einer Brandschadenversicherung sind immer wieder gescheitert. So der Versuch des berühmten Barockbaumeisters Johann Bernhard Fischer von Erlach im Jahr 1720 und die Bemühungen Maria Theresias nach ihrer Thronbesteigung im Jahr 1740. Erfolg hatte erst die von Maria Theresia 1764 erlassene „Feuer-Sozietäts-Ordnung“ für Vorderösterreich (heute Baden-Württemberg), welche die Grundlage für die Unterstützungseinrichtungen in diesem Teil der habsburgischen Besitzungen bildete.
Eigentlicher Ausgangspunkt der Feuerversicherung in Österreich ist aber Bayern. Hier erließ Kurfürst Max Josef am 17. September 1799 ein Generalmandat, durch das für das ganze Land eine Brandversicherungsgesellschaft geschaffen wurde. Da in den 1805 bzw. 1809 an Bayern angegliederten Länder Tirol, Vorarlberg, Salzburg und Teilen Oberösterreichs keine Brandschadenversicherungsanstalten bestanden, ergab sich die Notwendigkeit, für das ganze Land das Brandversicherungswesen zu organisieren, was mit der Verordnung vom 23. Jänner 1811 geschah.
Am 1. Oktober 1811 nahm die Allgemeine Brandversicherungs-Anstalt für Bayern ihre Geschäfte im Salzachkreis auf. Nach der Rückkehr zu Österreich im Jahr 1816 wurde das Salzburger Kreisamt  als Brandassekuranz-Zentralbehörde eingerichtet. Daraus entstand schließlich 1848 eine eigene Salzburger und eine Oberösterreichische Brandversicherungsanstalt.

1819 setzte Kaiser Franz I. fest, alle Feuerassekuranzen als Privatunternehmungen zu gründen. Die bestehenden wehrten sich dagegen beharrlich. Der 1825 gestartete Versuch einer Vereinigung der „Salzburger“ und der „Niederösterreichischen Gegenseitigen Brandversicherungsanstalt“ wurde von den Behörden ebenso abgelehnt wie das Ansuchen der Steiermark, den steirischen Versicherungsbedarf bei der Salzburg Anstalt zu decken. Nach dem bayerischen Modell bildeten sich in der Folge in den Kronländern eigenständige Anstalten.

Die ersten Aktiengesellschaften unter den Feuerversicherern der österreichischen Monarchie waren die 1822 in Triest gegründete „k.k. priv. Azienda Assicuratrice“ und die 1824 entstandene „Erste österreichische Brandversicherungs-Gesellschaft in Wien“.

1880 waren in Österreich-Ungarn neben mehreren lokalen Verbänden 28 Versicherungsinstitute gegen Feuerschäden tätig, von denen neun als Aktiengesellschaften geführt wurden und 19 auf Wechselseitigkeit basierten.

Vormärz und Revolution (39)

Beginnend mit dem „Wiener Kongreß“ 1815 wird die Zeit vor der „Märzrevolution“ des Jahres 1848 „Vormärz“ bezeichnet. Es ist die Zeit des äußeren Friedens und der inneren Unterdrückung. Unter Haus-, Hof- und Staatskanzler Klemens Wenzel Fürst Metternich entwickelt sich Österreich zu einem Polizeistaat, der keine offenen liberaldemokratischen oder nationalen Ideen duldet.
Unaufhaltsam ist in dieser Zeit aber der Aufschwung der Technik. Der Erfindergeist der Menschen zeigt mehr und bessere Ergebnisse und der Wille zur Tat bringt neue Einrichtungen (z. B.: 1815 Josef Madersperger in Tirol – Nähmaschine; 1827 Joseph Ressel in Triest – Schiffsschraube; 1820 – erstes Eisenwerk in Neubruck bei Scheibbs; 1830 – Donaudampfschifffahrt; 1832 - erste Pferdeeisenbahn Linz-Budweis; 1837 – erste Dampfeisenbahn Floridsdorf-Deutsch Wagram; 1854 Eröffnung der Semmeringbahn).
Es wächst allerdings auch das Industrieproletariat und mit ihm die soziale Frage. Zudem wächst der Nationalismus der Völker im Kaiserreich Österreich, in dem das Volk zunehmend empfänglich wird für revolutionäre Ideen, die 1848 tatsächlich zum Ausbruch kommen. Der Intellektuelle war in ein Zensursystem gepreßt; der Gewerbetreibende wußte nicht mehr, was er tun sollte, um seine Familie ernähren und der industriellen Konkurrenz standhalten zu können; der Fabrikarbeiter war überhaupt nur mehr ein geschundenes Wesen; selbst der Beamte war unzufrieden angesichts einer unüberschaubar gewordenen Bürokratie.
„Ja dürfens denn das?“, soll Kaiser Ferdinand I. gefragt haben, als man ihm im März 1848 den Ausbruch der Revolution meldete. Der Hauptverantwortliche, Staatskanzler Metternich, floh nach England, den Kriegsminister Graf Baillet von Latour hängte das Volk an einen Laternenmasten. Schließlich dankt Kaiser Ferdinand I. ab und der erst 18jährige Franz Joseph kommt auf den Thron.


IX. Die Gründung der freiwilligen Feuerwehren

Die bisher erlassenen Bauvorschriften und Feuerordnungen konnten die Feuergefahr kaum reduzieren, und es bedurfte jener bereits in Gang befindlichen wirtschaftlichen, politischen und sozialen Veränderungen, die in den sechziger Jahren des 19. Jahrhunderts die freiwilligen Feuerwehren nach dem Vorbild der erfolgreichen städtischen Berufsfeuerwehren entstehen ließen. (40)


1. Neue Verwaltungsorganisation

Im Regierungsantritts-Manifest vom 2. Dezember 1848 erklärte Kaiser Franz Joseph I., dass er seine Herrscher-Pflichten unter dem Gedanken „einer heilbringenden Umgestaltung und Verjüngung der Gesammt-Monarchie, auf den Grundlagen der wahren Gleichberechtigung aller Völker des Reiches und der Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetze, so wie die Vereinigung aller Lande und Stämme der Monarchie zu Einem großen Staatskörper“, sieht.
Gleichzeitig verordnete er die Herausgabe eines „Allgemeinen Reichs-Gesetz- und Regierungsblattes“ in allen landesüblichen Sprachen. Neben der Hauptfassung in deutscher Sprache waren die anderen Sprachen gemeinsam mit dem deutschen Text zu drucken: in Italienisch, Magyarisch (Ungarisch), Böhmisch (Tschechisch, zugleich Mährisch und Slovakisch), Polnisch, Ruthenisch, Slovenisch (zugleich Windisch und Krainisch), Serbisch-Illirisch mit serbischer Zivilschrift, Serbisch-Illirisch (zugleich Kroatisch mit lateinischen Buchstaben), Romanisch (Moldauisch-Wallachisch).(41)

Mit dem 150. Kaiserlichen Patent vom 4. März 1849 wurde die Reichsverfassung kundgemacht.
„Jede Art von Leibeigenschaft, jeder Unterthänigkeits- oder Hörigkeitsverband ist für immer aufgehoben“ bestimmte der § 26.
Die erfolgte bäuerliche Grundentlastung wurde auch Bauernbefreiung genannt. Die bisherige Grundherrschaft bzw. Grafen verloren ihre öffentlichen Verwaltungsaufgaben. Dafür wurden die Grundrechte der Gemeinden, der Länder und des Reiches festgelegt.

Das 171. Patent vom 17. März 1849 regelt vorläufig die Ausübung des freien Vereinigungs- und Versammlungsrechtes. Wissenschaftliche, humanitäre oder wohltätige Vereine bedürfen zum Unterschied von politischen zu ihrer Errichtung keiner besonderen Genehmigung. Die Vereinsbildung ist lediglich dem Gemeindevorstand (Bürgermeister) anzuzeigen. Nach drei Jahren wird die Vereinsbildung wieder wesentlich strenger geregelt.

Das Reichsgemeindegesetz vom 5. März 1862 bringt die grundsätzliche Neuregelung des Gemeindewesens:(42)

  • Sicherheit der Person und des Eigentums sowie
  • Feuer- und Baupolizei

sind Wirkungskreise der Gemeinde.

Die Gemeindeordnung von 1864 bestimmt, dass durch Beschluss des Gemeindeausschusses für nachfolgende Gemeindeerfordernisse Hand- und Zugdienste gefordert werden können:

  • Erhaltung der Gemeindestraßen und Wege,
  • Schneeschaufelungen und
  • Hilfe bei Unglücksfällen.

Das Gemeindebewusstsein muss sich aber erst langsam bilden,
im Land herrscht große Armut,
es gibt keine Selbstinitiative.


2. Neue Bürgergesinnung

Liberalismus = freiheitliche und freisinnige Welt-, Staats- und Wirtschaftsanschauung. Er entstand gegen den Zwang des Absolutismus und forderte nicht nur Gedankenfreiheit, sondern auch politische und wirtschaftliche Freiheit; er glaubte an den Fortschritt der Menschheit aus dem freien Spiel der Kräfte (Konkurrenz) und lehnte obrigkeitliche (kirchliche und staatliche) Eingriffe in die freie geistige und materielle Betätigung des Individuums ab. (43)

Freie Bürger;
Selbstaktivitäten in den Dörfern, Vereine.

Staatsgrundgesetz 1867 („Dezemberverfassung“)
Artikel 12: „Die österreichischen Staatsbürger haben das Recht, sich zu versammeln und Vereine zu bilden ...“

Gemeinde und Dorfgemeinde als Aufgabe und Garant für die Zukunft und moderne Verwaltung entdeckt;
gegen alte Adelsstrukturen.
Man lernt Demokratie erst.

3. Versicherungs- und Gesetzeslage

  • Große Sorglosigkeit und Schlamperei kennzeichnen das Verhalten der Bevölkerung im Land.
    Nach Einführung der „Feuerassekuranzen“ fehlt der Eifer zum Löschen, da der Schaden ja von diesen bezahlt wird.
  • Die Versicherungen fordern daher besseren vorbeugenden Brandschutz und den
    Schutz gegen Vagabunden und Brandstifter.
  • Industrialisierung schafft Großbetriebe; spektakuläre Brände sind die Folge;
  • Letztes allgemeines Brandschutzgesetz ist die „Josephinische Feuerordnung“ von 1782.
    Diese ist unmodern geworden und wird weithin nicht eingehalten.
    Feuerordnungen für einzelne Städte werden verbessert.
    Die Gemeinden sind nicht verpflichtet, Feuerwehren einzurichten.
  • Es besteht keine Verpflichtung für die Versicherungen, zu Brandschutzmaßnahmen bzw. Löscheinrichtungen beizutragen.
  • Spritzen wurden auch am Land relativ häufig angekauft.
    Diese werden aber wenig gepflegt und damit wird auch selten geübt.
  • In manchen Städten wurde eine besoldete Feuerwehr eingerichtet;
    werden von beamteten Brandkommissären geleitet
    (manchmal auch Unterteilung in Löschrayons);
    Alarmierung über Turmwächter mit Kirchenglocken.
    Also manchmal kleine Gruppen, die auch üben und
    Brandschutzkonzepte entwickeln.
    In kleineren Orten sind bezahlte Löschgruppen aber nicht finanzierbar.


4. Turnbewegung

Die Turnerbewegung war bald nach der Eröffnung des ersten Turnplatzes auf der Hasenheide in Berlin durch Friedrich Ludwig Jahn im Jahr 1811 entstanden. 1819 wegen der von Jahn verbreiteten Lehre von der deutschen Einheit verboten, wurde das Turnen 1842 in Preußen wieder eingeführt. Jahn hat mit seiner Lehre von der „Turnkunst“ auch die körperliche und sittliche Ertüchtigung des deutschen Volkes angestrebt und die Turnerei darüber hinaus auch mit Gemein- und Gemeindeleben verknüpft. Daraus entstand auch die Idee der „Turnerfeuerwehren“.
Die Turner waren grundsätzlich körperlich gewandte Männer, die aufgrund ihres Könnens, besonders aber durch ihr freiwilliges Unterordnen an ein einheitliches Miteinander gewöhnt waren und daher insbesondere als Steiger auf den Leitern gute Dienste leisteten.(44)

Grundsätze der Jahn´schen Turnbewegung, die auch stark nationale Züge haben:

  • ein einiges Deutschland, Abschaffung der deutschen Kleinstaaten und ihrer Fürsten;
  • Ertüchtigung des Körpers, frische Luft;
  • gegen Verzopfung, bürgerliche Faulheit und Ungesundheit;
  • Vereinsbildung mit starkem Innenleben;
  • Turnen und Vereinswesen werden als Fortschritt erlebt;
  • Deutsche Turntage sind Tage der nationalen und fortschrittlichen Erhebung;
  • Feuerwehrabteilungen in Turnvereinen.


5. Turner in Österreich

In Österreich herrschen die gleichen Sehnsüchte:

  • Österreich gehöre eigentlich zum Deutschen Reich;
  • Verlangen nach einem einzigen deutschen Staat.
  • Deutsche Turner- und Feuerwehrzeitungen werden gelesen.
  • Turnen und Feuerwehr = Fortschritt.

Dies wurde jedoch von der neoabsolutistischen Regierung des jungen Franz Josef I. als staatsfeindlich aufgefasst (Vielvölkerstaat) und sie war gegenüber der Tätigkeit der Turner mißtrauisch. So wurden z. B. die zwischen 1848 und 1851 gegründeten Turngemeinden und Turnerfeuerwehren von Bregenz, Dornbirn und Feldkirch im Jahr 1852 aus politischen Gründen aufgelöst.(45)

Der verlorene Krieg von 1859 (Schlacht von Solferino) zwang den Kaiser, das absolutistische System zu lockern und Reformen durchzuführen. In Österreich begann damit erst das Zeitalter des Liberalismus. Erst jetzt konnten Turn- und Feuerwehrvereine entstehen. Das zumeist deutschliberale Bürgertum (seine Abgeordneten im Reichsrat wurden als die „Linken“ bezeichnet) begann im öffentlichen Leben entscheidende Akzente zu setzen.(46)

1859 wurde der erster Wiener Turnverein gegründet,
1861 folgten Krems, Bregenz und Feldkirch.
7.-8.9.1862 - Stiftungsfest Kremser Turnverein:
Jeder Turnverein soll Turnerfeuerwehr gründen.
1863 – Deutsches Turnfest Leipzig:
Österreicher von Übungen der Turnerfeuerwehr begeistert.
26.9.1864 – Tagung der Turnvereine Niederösterreichs, Oberösterreichs und Salzburgs:
„Turner-Feuerwehr-Ordnung“ des Dr. Hans Stingl. Dieser will auch einen „gemeinschaftlichen“ Verband Feuerwehren und Turner.
Die vier zum „Turnerkreuz“ geformten „F“ stehen für „Frisch, Frei, Froh, Fromm“.
19.-22.5.1865 – 5. Deutscher Feuerwehrtag Leipzig:
Erstes Zusammentreffen; 24 Österreicher anwesend; wir gehen zusammen; wichtige spätere FF-Funktionäre sind dabei. „Österreichische Feuerwehr-Zeitung“ als „Organ“ bestimmt.
1867 – Niederösterreichischer und oberösterreichischer Turntag:
Der Antrag, mit jedem Gauturntag auch einen Gaufeuerwehrtag zu verbinden, wurde abgelehnt.

 

6. Deutsche Feuerwehren

Es ist nicht möglich, mit Sicherheit anzugeben, welche Stadt in Deutschland die erste moderne Feuerwehr eingerichtet hat; unter die ersten gehört jedenfalls Meissen, wo am 7. Juli 1841 ein „freiwilliges Lösch- und Rettungs-Corps“ errichtet wurde, bestehend aus einer Rettungs-, Lösch- und Wachschar.

Andere Feuerwehren wurden unter dem Namen „Corps der Sapeur-pompiers“ oder „Pompier-Corps“ (entsprechend dem Beispiel der militärisch organisierten Feuerwehren in Frankreich) gegründet.

Die Bezeichnung „Freiwillige Feuerwehr“ wurde erstmals von der 1847 in Karlsruhe gegründeten Wehr verwendet.

Die Turnvereine haben sich überall willig zur Verfügung gestellt und durch ihre auf dem Turnplatz erworbene Kraft und Gewandtheit die Errichtung tüchtiger Steigerabteilungen erleichtert. Dies erklärt auch, dass die ersten Feuerwehren beinahe ausschließlich als Uniform die Turnjacke getragen haben. (47)

Carl Weiser, Gründer der Mainzer Feuerwehr (1849 nach dem Muster der französischen Pompiers-Corps) veröffentlichte bereits 1855 ein „Handbuch für das gesammte Feuerlöschwesen“ mit detaillierten Angaben zur Deutschen Feuerwehr, den Feuerlöschgeräten, Organisation und Dienstordnung einer Feuerwehr, dem „Exercitium mit den Löschgeräten“ sowie „Rettungs- oder Steig-Apparaten“ usw. (48)

 

7. Erste Feuerwehren in Österreich

Neben den Turnerfeuerwehren entstanden schon bald auch freiwillige Feuerwehren aus der liberalen Bürgerbewegung und der wachsenden Konsolidierung der Gemeinden als Verwaltungs- und Lebensgemeinschaften.

Den Zähllisten des österreichischen Feuerwehrausschusses von 1901 (49) ist zu entnehmen, dass die erste regelrechte Feuerwehrorganisation bei der k. k. Tabakfabrik in Schwaz in Tirol im Jahr 1831 errichtet wurde, daher die erste Fabriksfeuerwehr dem Land Tirol zufällt.

Als erste freiwillige Feuerwehr gilt in der Monarchie jene von Reichstadt in Böhmen, die von Ferdinand Leitenberger im Jahr 1851 unter dem Namen „Freiwillige Bürgerwehr“ gegründet wurde. Als nächst älteste gilt die städtische Feuerwehr in Graz, welche im Jahr 1853 errichtet wurde.

Nicht berücksichtigt ist darin die Berufsfeuerwehr der Reichshauptstadt Wien, deren Gründungsjahr an anderer Stelle mit 1759 angegeben ist (50) – heute aber mit 1686 angenommen wird. Die Gründung der Wiener Berufsfeuerwehr geht auf die Einstellung von vier „Feuerknechten“ im Jahr 1686 durch den für die Löscheinrichtungen zuständigen „Unterkämmerer“ zurück. (51)

Bis zum Jahr 1860 gab es im damaligen Österreich nur fünf Feuerwehren, während im Jahr 1870 schon 381 registriert waren. (52)


Reginald Czermack weist jeweils die erste Gründung und die Entwicklung in den Kronländern wie folgt aus:

 

 

 Erste  1870  1880  1890  1901 
 Tirol (mit deutscher Kommandosprache) 1831 10 69 129 322
 Böhmen (mit deutscher Kommandosprache) 1851 108 522 1119  1966
 Steiermark (mit deutscher Kommandosprache) 1853 17 115 228 356
 Niederösterreich  1861 68 408 884 1246
 Vorarlberg 1861 5 14 51 67
 Böhmen (mit slawischer Kommandosprache) 1862 82 337 1179 2346
 Schlesien (mit deutscher Kommandosprache) 1862 6 36 122 332
 Oberösterreich 1863 24 113 270 475
 Kärnten 1864 18 63 161 290
 Salzburg  1864 5 27 48 104
 Mähren (mit deutscher Kommandosprache) 1864 24 113 270 467
 Tirol (mit italienischer Kommandosprache) 1865 8 15 19 28
 Bukowina  1866 2 16 21 26
 Küstenland  1868 2 2 10 21
 Krain 1870 1 13 55 113
 Mähren (mit slawischer Kommandosprache) 1870 1 89 378 1033
 Galizien  1875  3 102 261
 Steiermark (mit slowenischer Kommandosprache) 1875  7 12 22
 Schlesien (mit slawischer Kommandosprache) 1878  1 19 73

 

Graz – Steiermark:
Im Jahr 1849 wurde der Universitäts-Turnlehrer August Augustin mit der Untersuchung des Feuerlöschwesens in Deutschland und Oberitalien beauftragt. Er war ein begeisterter Anhänger der Ideen des „Turnvaters“ Friedrich Ludwig Jahn. Mit einem Bündel konkreter Vorschläge kehrte er in seine Heimatstadt zurück. Unter seiner Leitung wurde am 18. Jänner 1853 in Graz nach dem Ulmer Vorbild das „städtisch besoldete Pompier-Corps“, also eine Berufsfeuerwehr, eingerichtet. Es umfasste 24 Mann, alle Angehörige der Maurer-, Zimmermann-, Rauchfangkehrer- und Schmiedezünfte, die ihren Militärdienst bereits abgeleistet haben mussten. Am 15. Juni 1853 hielt das Löschkorps seine erste Übung ab. (53)

Auf eine Riege des Turnvereines geht die Gründung der Grazer Freiwilligen Turner Feuerwehr, der ersten in der Steiermark, im Jahr 1862 zurück, deren Statuten allerdings erst am 3. März 1865 genehmigt wurden. Erster Obmann war der Turnlehrer Alexander Nimpfling. Am 6. Juli 1865 kam es zur Gründung der FF Radkersburg; es folgten 1866 Rottenmann, 1868 Leoben, Bruck a. d. Mur, Judenburg und die Betriebsfeuerwehr der Zuckerfabrik Graz, 1869 Knittelfeld, Kindberg und Feldbach, 1870 Fürstenfeld, Gleisdorf und die Betriebsfeuerwehr der Maschinenfabrik Andritz, 1871 Bad Aussee, Deutsch-Feistritz, Frohnleiten, Langenwang, Leibnitz, Mureck, Mürzzuschlag, Neumarkt, Oberwölz, Trofaiach und Voitsberg, dazu noch Luttenberg, Marburg, Pettau und Markt Tüffer in der Untersteiermark. (54)

Innsbruck – Tirol:
In der gängigen Feuerwehrliteratur heißt es, dass im heutigen Österreich Innsbruck den Anfang bei den Freiwilligen setzte. Hier kam es 1857 zur Gründung eines freiwilligen Rettungskorps durch den akademischen Turnlehrer Franz Thurner. Er lernte als Wanderbursche das deutsche Turn- und Feuerlöschwesen kennen, besonders jenes von Mainz. Obwohl das 1826 verordnete Löschsystem in Innsbruck nie richtig und wirkungsvoll funktionierte, wurde die neue Turnerfeuerwehr von der Bürgerfeuerwehr stark angefeindet. Trotzdem schaffte es Thurner, ein einheitliches Kommando einzurichten. Hatten zuvor alle acht Mitglieder des Löschdirektoriums bei einem Brand Kommandogewalt, war nunmehr der Verantwortliche der Freiwilligen Feuerwehr, der aber weiterhin dem Bürgermeister unterstellt war, alleiniger Kommandierender. Die ersten Übungen wurden 1857 abgehalten, 1858 die Feuertaufe bestanden und erstmals finanzielle Mittel durch den Gemeinderat zugebilligt. Die Bürgerfeuerwehr löste sich bald auf. In der Feuerwehrordnung von 1864 ist die Freiwillige Feuerwehr als Institution und deren Regeln festgeschrieben. Damit ist sie nicht nur de facto, sondern auch de jure anerkannt. Schließlich wurde Thurner am 21. Juli 1864 vom Gemeinderat offiziell zum Kommandanten ernannt. (55)

Dem Beispiel Innsbrucks folgten in Tirol 1864 Bruneck, 1866 Kufstein, Zell am Ziller und Rietz im Oberinntal, 1867 Schwaz, 1868 Lienz und Hall, 1869 Meran. (56)

Krems und Wiener Neustadt – Niederösterreich:
Die ersten deutschliberalen Bürger, die sich in Niederösterreich der deutschen Turnbewegung und dem Feuerwehrwesen verschrieben, fanden sich in Krems. Hier bemühte sich um 1860 eine jedem Fortschritt aufgeschlossene Gemeinderepräsentanz unter Bürgermeister Dr. Ferdinand Dinstl jun., zugleich mit der Gründung einer Turnanstalt auch die Brandbekämpfung neu zu organisieren. Die ersten Aktivitäten der Turnerfeuerwehr wurden im Herbst 1861 gesetzt und mit Lehr- und Übungsstunden während der Wintermonate die Ausbildung eingeleitet. Im April 1862 entstand eine Feuerwehrordnung mit 19 Punkten.
1862 wurden die Wahlsprüche der Feuerwehr „Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr“ und „Einer für alle, alle für einen“ erwähnt und daran „die Hoffnung geknüpft, dass auch bei uns Unterstützungs- und Sterbekassen entstünden“.

In Wiener Neustadt wurden die Statuten der Turnerfeuerwehr am 23. Juli 1862 eingereicht und am 21. Oktober 1862 von der Gemeinde bestätigt. Am 26. Oktober 1862 wurde Dr. Josef Wedl bei der konstituierenden Hauptversammlung zum ersten Hauptmann gewählt. (57)
Dr. Josef Wedl studierte in Innsbruck Rechtswissenschaften und lernte das Feuerwehrexperiment Franz Thurners kennen – man findet ihn dort 1858 als Feuerwehrmann und Mitbegründer der Rettungsabteilung. (58)

Die erste freiwillige Feuerwehr, die nicht als Turnerfeuerwehr gegründet wurde, war die FF Hainburg. Dort erkannten die Gemeindebewohner 1862 nach einem großen Brand die Notwendigkeit einer organisierten Feuerwehr. Zum ersten „Feuerlösch-Commissär“ wurde der Apotheker Constantin Desmette gewählt, die Männer um ihn wollten „Feuer, Hochwasser und Unwetter“ entgegentreten.

Weitere Gründungen: 1864 Leobersdorf und Städtische Feuerwehr Krems, 1865 Baden, Gloggnitz, Vöslau und Simmering, 1866 Scheibbs und Hadersdorf, 1867 St. Pölten, Mödling, Klosterneuburg, Melk, Weißenkirchen und Pötzleinsdorf, 1868 Langenlois, Traiskirchen, Neunkirchen, Pottenstein, Stein, Neuwaldegg und Dornbach, 1869 Gföhl, Ottakring, Großenzersdorf, Floridsdorf, Stockerau, Neulerchenfeld und Gumpoldskirchen. (59)

Vorarlberg:
Die Idee des Spritzenfabrikanten Carl Metz aus Heidelberg, der als Mitbegründer des deutschen Feuerwehrwesens gilt, hatte auch in Vorarlberg ihren Widerhall gefunden. Wie bereits früher erwähnt, reichen die Anfänge einer organisierten Brandbekämpfung durch die Turnerbewegungen in Bregenz, Dornbirn und Feldkirch bis in das Jahr 1848 zurück, welche allerdings im Jahr 1852 behördlich aufgelöst wurden. Erst die Verfassungsreform von 1861 ermöglichte noch im selben Jahr die Gründung der Freiwilligen Feuerwehr Bregenz, eine Jahr später der Turnerfeuerwehr Feldkirch. Es folgten 1866 Dornbirn, 1869 Bludenz, Hohenems und Rankweil, 1873 Schruns, 1875 Götzis, Fraxern und Schoppernau, 1876 Sulz, 1877 Göfis und Hard, 1878 Riefensberg, 1880 Bezau, Egg und Hittisau. (60)

Oberösterreich:
Die 1847 aufgestellte Betriebsfeuerwehr im Augustiner Chorherrenstift St. Florian bei Linz scheint in der Aufstellung Czermacks nicht auf.

Linz:
Warum die 1851 zeitgleich mit Reichstadt erfolgte Gründung der Linzer freiwilligen Feuerwehr in den Statistiken des Ständigen österreichischen Feuerwehr-Ausschusses vom Jahr 1901 nicht aufscheint, ist unerklärlich. Es mag daran gelegen sein, dass diese später von den Linzern selbst als Vorläuferin betrachtet und daher nicht gemeldet wurde. Im Jahr 1906 hat die FF Linz zu ihrem vierzigjährigen Bestandsjubiläum (1866-1906) eine Gedenkschrift herausgegeben und berichtete darin unter „Vorgeschichte – Die Feuerwehr für die Stadt Linz 1851-1866“.(61)
Allerdings wurde bereits im Jahr 1910 anläßlich des Oberösterreichischen Feuerwehr-Landesverbandstages für Linz die Erstgründung einer freiwilligen Feuerwehr in der Monarchie in Anspruch genommen: „Als erste freiwillige Feuerwehr in Österreich galt bisher jene von Reichstadt in Böhmen, welche im Laufe des Jahres 1851 unter dem Namen „Freiwillige Bürgerwehr“ gegründet wurde. Die Nachforschungen im städtischen Archive in Linz haben jedoch ergeben, daß auch in Linz bereits im Jahre 1851 eine freiwillige Feuerwehr gegründet worden war, welche den Namen „Feuerwehr für die Stadt Linz“ führte und an deren Spitze ursprünglich Vinzenz Fink, dann Dr. Franz Ladinser und schließlich Johann Hafferl standen. Da die Mitglieder, zu denen auch Johann Rosenbauer und Hans Frank zählten, bereits am 16. Februar 1851 den Handschlag dem damaligen Bürgermeister Herrn Reinhold Körner leisteten und die Wehr mit diesem Tage als organisiert anzusehen ist, kann die Stadt Linz mit Recht die Ehre für sich in Anspruch nehmen, die erste freiwillige Feuerwehr Österreichs in ihren Mauern aufgestellt zu haben“, hieß es in einem Zeitungsbericht zum Verbandstag. (62)
Den wieder entdeckten Dokumenten ist zu entnehmen: (63)
Gemeinderat Vinzenz Fink überzeugte im Jahr 1850 die Verantwortlichen der Kommune von der Wichtigkeit einer Feuerwehr und meinte, „die Kräfte der Linzer Stadtgemeinde würden nicht hinreichen, um ein Korps von Pompiers zu besolden, aber eine Feuerwehr von Freiwilligen, Unbesoldeten kann gebildet werden“. Bürgermeister Reinhold Körner rief am 18. Dezember 1850 zum Beitritt auf. Am 16. Februar 1851 beschlossen 26 Männer die Statuten. Sie wurden gleichzeitig mit Handschlag angelobt. Das Reglement bestimmte u. a.: „§ 1 Der Beitritt zur Feuerwehr ist freiwillig und wird auf dem Gemeindeamte angemeldet.“ „§ 6 Die Feuerwehr wählt jährlich durch absolute Stimmenmehrheit einen Obmann und zwei Führer. Diese führen das Stammbuch der Feuerwehr, besorgen die ämtlichen Geschäfte, und sind das Organ, durch welches die Lösch-Direktion ihre Verfügungen an die Feuerwehr erläßt ...“ Vinzenz Fink wirkte als erster Obmann, bis er im Jahr 1856 zum Bürgermeister gewählt wurde.
Fehlende Anerkennung bei den Behörden und bei der Bevölkerung hemmte die Entwicklung und die Mitgliederzahl schrumpfte bis zum Jahr 1861 auf zwölf. Schließlich wurde über Aufruf des Bürgermeisters am 15. Juli 1866 eine konstituierende Versammlung der Feuerwehr einberufen, in welcher die Reorganisation bzw. die Neugründung der FF Linz beschlossen wurde (seither galt 1866 als offizielles Gründungsjahr). (64)

In Wels suchte am 10. August 1863 der „Thurnrat“ des 1862 gegründeten Turnvereins bei der Stadtgemeinde um die Bewilligung zur Gründung einer freiwilligen Turnerfeuerwehr an, die am 13. August 1863 durch den Gemeindeausschuss und am 13. Dezember 1863 durch die k.k. Statthalterei in Linz auch erteilt wurde. (65)

Die FF Steyr gibt als Gründungsdatum den 29. Februar 1864 an, sie wurde vom Turnverein als Steigerrotte mit 15 Mann gegründet. (66)

Weitere Gründungsjahre: 1866 Braunau, Gmunden, Ried im Innkreis, 1867 Kirchdorf, Engelhartszell, 1868 Aschach, Hofkirchen, Kremsmünster, 1869 Eferding, Freistadt, Mattighofen, Mauthausen, Mondsee, Betriebsfeuerwehr Steyr-Waffenfabrik, 1872 Schwanenstadt, 1879 Reichenau. (67)

Klagenfurt und Villach – Kärnten:
In Klagenfurt baute Ferdinand Jergitsch nach dem Besuch eines deutschen Turnfestes in Leipzig mit Hilfe von Karl Metz, einem Heidelberger Spritzenfabrikanten, ab dem Jahr 1863 die Freiwillige Feuerwehr auf und wurde von den Feuerwehrmitgliedern am 14. Juni 1864 zum Feuerwehrhauptmann gewählt. Nach monatelangen Beratungen im Gemeinderat wurden am 30. Mai 1865 die Statuten der Freiwilligen Feuerwehr Klagenfurt in dritter Lesung verabschiedet und der Landesbehörde zur Genehmigung vorgelegt und von dieser am 3. August 1865 genehmigt. Von nun an ist „auf dem Brandplatz der Hauptmann in taktischen Anordnungen unabhängig“ (nur mehr bei notwendigen Eingriffen in das Privateigentum ist die Zustimmung des Bürgermeisters oder eines sonst berufenen politischen Kommissärs einzuholen).
Im Jahr 1865 half Jergitsch auch bei der Gründung der FF Villach mit. Es folgten 1868 Völkermarkt, Obervellach, 1869 (Eisen)Kappel, Hermargor, Feldkirchen, Wolfsberg, St. Veit, 1870 –Bleiberg, Friesach. (68)

Oberndorf an der Salzach – Salzburg:
Im Land Salzburg sprang 1864 der „Funke“ zur Gründung der ersten freiwilligen Feuerwehr vom bayerischen Laufen über die Salzach in das benachbarte Oberndorf über. Hier übernahm der Gerbermeister Karl Billerhart, der auf seiner Wanderschaft schon bei der Feuerwehr in Prag gedient hatte, die Ausbildung und Obmannschaft der Freiwilligen.

Weitere Gründungen: 1865 Salzburg-Stadt, 1867 Straßwalchen, 1868 Zell am See, 1870 Hallein, 1872 Neumarkt, 1873 St. Johann im Pongau, 1874 Seekirchen, Saalfelden, Taxenbach, Uttendorf, 1875 Aigen, Radstadt, 1876 Werfen, Hofgastein, 1877 Bischofshofen, Großarl, Neukirchen, 1878 Golling, Thalgau, Rauris, 1879 Henndorf, Mauterndorf, Tamsweg, Abtenau, Bruck, 1880 St. Veit, Wagrain, 1881 Gnigl, Lofer, Mittersill. (69)

„Cisleithanien“ (diesseits der Leitha) hießen inoffiziell „die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder“, die ungarische Reichshälfte „Transleithanien“. Der Name Österreich kam nur im Titel des Staatsgebildes „Österreichisch-Ungarische Monarchie“ und des „Kaisers von Österreich und Königs von Ungarn“ vor. (70)

Das heutige Bundesland Burgenland gehörte zu dieser Zeit zur ungarischen Reichshälfte. Im westungarischen Raum war es der aus Württemberg stammende Lehrer Friedrich Rösch, dem im Jahr 1863 in Ödenburg (Sopron) die Gründung einer freiwilligen Turnerfeuerwehr gelang, die aber erst 1866 nach Bewilligung der Statuten vereinsrechtliche Anerkennung fand. Rösch erweiterte seine Tätigkeiten auf das westungarische Gebiet. 1869 wurden in Ödenburg Vorträge über Gründung, Ausbildung und Ausrüstung von Feuerwehrvereinen abgehalten, an denen rund 400 Delegierte, hauptsächlich aus den Preßburger, Ödenburger, Wieselburger und Eisenburger Komitaten teilnahmen. In der Folge wurden freiwillige Feuerwehren gegründet: 1871 Pinkafeld,1874 Eisenstadt, 1875 Kittsee Ort, Mattersburg, Eltendorf, Königsdorf, 1877 Kleinhöflein, Langeck, 1878 Rechnitz, 1879 Frauenkirchen, Potzneusiedl, Leithaprodersdorf, Großpetersdorf, Stegersbach, Heiligenkreuz i. L., 1880 Lockenhaus, Wiesfleck, Riedlingsdorf, Rotenturm, Deutsch Kaltenbrunn Ort. (71)

Begünstigt durch die Gemeindegesetze und das Vereinsgesetz, das mehr oder weniger die Grundfesten für das Entstehen der einzelnen Feuerwehren darstellte, war es seit 1867 zu einer beinahe inflationären Entwicklung im Feuerwehrwesen gekommen. Das bedingte notgedrungen auch einen durchaus nicht geringen „Wildwuchs“ in vielen Bereichen. Unterschiedliche Uniformen waren da noch das geringste Übel. Viel ärger war es schon, wenn mehrere Wehren bei großen Einsätzen zusammenarbeiten sollten und die Ausrüstungsgegenstände nicht zusammenpassten. In manchen Teilen der österreichischen Reichshälfte waren so gleichzeitig 17 verschiedene Schlauchverbindungen gebräuchlich. Dies und so manch anderes führte bald dazu, dass der Ruf nach mehr Einheit immer lauter wurde, die ersten Landesverbände entstanden. (72)

In Summe sieht die Entwicklung der Feuerwehren laut Czermack im kaiserlichen Österreich so aus:
1831             1 1857             5 1866         127 1890      5.077
1851             2 1861           10 1867         157 1900      9.024
1852             3 1862           46 1868         217 1901      9.548
1853             5 1863           69 1869         304
1854             6 1864           81 1870         381
1856             4 1865         107 1880      1.963


8. Landesverbandsgründungen

Die „Freie Vereinigung der freiwilligen Feuerwehren des Salzachgebietes“, grenzüberschreitend von Feuerwehren in Bayern, Oberösterreich und Salzburg 1868 gegründet, beschreibt in ihren Statuten die gemeinschaftlichen Aufgaben: Der Zweck der Vereinigung ist die gegenseitige Unterstützung bei größeren Bränden sowie die Vervollkommnung und Ausbreitung des Feuerlöschwesens. Jährliche Feuerwehrtage, Ausstellungen von Feuerlöschgerätschaften, Gründung, Einrichten und Unterstützung von Feuerwehren in allen zum Gebiet gehörenden Ortschaften, praktische Vorführung von Übungen sowie eine möglichste Gleichmäßigkeit in der Organisation und Leitung der vereinigten Feuerwehren sind die Ziele. Um die Mitarbeit in den neuen bayerischen Landes- und Bezirksverbänden einerseits, sowie im 1876 konstituierten provisorischen Salzburger Landesverband (1881 endgültig) anderseits zu ermöglichen, wurde die freie Vereinigung 1877 aufgelöst. (73)

Da es im Jahr 1869 in Niederösterreich bereits mehr als 30 freiwillige Feuerwehren gab, ließen wichtige technische und organisatorische Notwendigkeiten der Brandbekämpfung eine gemeinsame Plattform unumgänglich erscheinen: die Signalisierung, die Ausbildungsfrage, die Wahl des Feuerwehrkommandanten beim Zusammentreffen von verschiedenen Feuerwehren auf dem Brandplatz und die Frage nach einem einheitlichen Gewinde. Am 17. März 1869 lud der Hauptmann der Badener Feuerwehr, Heinrich Gierth, alle freiwilligen und Turnerfeuerwehren Niederösterreichs zu einem Gau-Feuerwehr-Tag ein, welcher am 16. und 17. Mai 1869 im städtischen Redoutensaal zu Baden abgehalten wurde. Die Tagesordnung sah zur Besprechung vor: die Beschlüsse des niederösterreichischen Landtages betreffend einer niederösterreichischen Feuerpolizeiordnung, Anträge der Feuerwehren von Wiener Neustadt und Baden über die Gründung eines einheitlichen Feuerwehrverbandes, die Schaffung einer Kasse zur Unterstützung verunglückter Feuerwehrmänner, eine Vereinbarung zur Verwendung gleicher Schlauchverbindungen und einheitliche Ausrüstung und Adjustierung. (74)
Bis zur Schaffung eines Grundgesetzes im Jahr 1875 bzw. der Wahl eines „ständigen Ausschusses“ 1876 wurden die Agenden des Verbandes vom jeweiligen „Vorort“ (Feuerwehr, welche den nächsten Verbandstag durchführt = „Organ“) geführt. (75)

Die Gründung des Verbandes der freiwilligen Feuerwehren von Kärnten fand am 13. Juni 1869 im Wappensaal des Landhauses unter dem Vorsitz des Klagenfurter Hauptmannes Ferdinand Jergitsch statt. Dessen Grundgesetz (Statuten) wurde am 27. Juli 1869 von der Behörde bescheinigt. (76) Während die niederösterreichischen Feuerwehren ihre ständige Vertretung nach dem „Vorort“-System einrichteten, arbeiteten die Kärntner von an Anfang an nach vorgegebenen Statuten.

Am 25. Juli 1869 wurde auch der Landesfeuerwehrverband von Oberösterreich auf Initiative der FF Wels und der FF Linz gegründet. Die FF Wels stellte in ihrer Ausschusssitzung am 22. Mai 1869 fest, dass es praktisch wäre, wenn die Feuerwehren Oberösterreichs zur Behandlung der gemeinsamen Angelegenheiten sich vereinigen und alljährlich an einem Feuerwehrtag zu Besprechungen zusammentreten würden.(77) Obmann August Göllerich setzte sich daraufhin mit dem Linzer Hauptmann Josef Hafferl (dieser war am 16. und 17. Mai 1869 Gast beim Treffen der Niederösterreicher in Baden) in Verbindung, um gemeinsam eine Zusammenkunft zu organisieren.

Die Gründungsversammlung wählte vorerst auch das „Vorort“-System, 1873 wurden die Statuten beschlossen und 1874 von der Statthalterei genehmigt.(78)

Die steirischen Feuerwehren beauftragten im Jahr 1869 die freiwillige Turnerfeuerwehr Graz mit der Ausarbeitung eines Grundgesetzes. Der Entwurf wurde am 19. März 1870 diskutiert und beschlossen, den Verband nach dem „Vorort“-System zu organisieren. Die Wahl fiel auf Bruck an der Mur und somit auf deren Hauptmann Dipl. Ing. Karl Watzka als Obmann. Zum ersten steirischen Feuerwehrtag trafen sich dann vom 13. bis zum 15. August 1871 Vertreter von 21 Feuerwehren. Bei diesem wurde bereits Graz als ständiger Verbandssitz bestimmt und Dipl. Ing. Alois Hueber, Kommandant der Grazer Berufsfeuerwehr, zum neuen Obmann gewählt.(79)

Auf Betreiben des Kommandanten der FF Innsbruck, kk. Bauadjunkt Aegid Pegger, entstand 1872 in Lienz der Tiroler Verband. Als gewählter Obmann überreichte Pegger am 12. Dezember 1872 an die kk. Statthalterei die „Ehrfurchtsvollste Anzeige“ über die Gründung des „Landesverbandes der Freiwilligen Feuerwehren Tirols“, dessen Grundgesetz und die Statuten einer Unterstützungskassa für die Tiroler Feuerwehren. Die Genehmigung durch die Statthalterei erfolgte am 21. April 1873. Aegid Pegger verunglückte im Jahr 1873 in Innsbruck bei einer Feuerwehrleiterübung im Alter von 46 Jahren.
Später erhielt der Verband die Bezeichnung „Gauverband der Deutsch-Tirolischen Feuerwehren“.(80)

Auf Veranlassung der Bludenzer wurde im Jahr 1873 ein erstes Treffen der Vorarlberger Feuerwehren organisiert. Zwei Jahre später, am 13. Mai 1875, wurden die Statuten und damit der Zusammenschluss der Feuerwehrvereine von Bregenz, Dornbirn, Hohenems, Feldkirch, Bludenz und Schruns zum Vorarlberger Feuerwehr Gauverband genehmigt. Am 11. Juli 1875 fand in Dornbirn die konstituierende Sitzung statt und im September desselben Jahres das erste Landesfeuerwehrfest. Bis 1892 wurde der Gauverband durch „Vororte“, danach durch einen Hauptausschuss geleitet. (81)
Unabhängig von diesem Verband vereinigten sich die Feuerwehren des Bregenzerwaldes im Jahr 1892 zum Bregenzerwälder Feuerwehr Gauverband. Dessen Mitgliedsfeuerwehren wurden von der seit 1798 bestehenden Bregenzer Feuer-Assekuranz besonders gefördert. (82)

Diese Verbände hatten viele bedeutende Aufgaben. Sie sorgten für eine einheitliche Schulung und Ausbildung der einzelnen Feuerwehrmänner, für einheitliche Ausrüstung und Weiterentwicklung auf technischem Gebiet und für einheitliche Uniformierung. Ihre Aufgabe war es auch, für die im Dienst erkrankten oder verletzten Kameraden sowie für die Hinterbliebenen Vorsorge zu treffen (Unterstützungsfonds).

Als Mittler zwischen den Landesverbänden und den einzelnen Feuerwehren entstanden nach und nach Bezirksverbände. Auf den Bezirkstagen gab es regelmäßig Exerzierübungen und taktische Einsatzübungen mit anschließender Einsatzbesprechung. Außerdem standen oftmals Fachvorträge auf dem Programm.


9. Feuerpolizeiordnungen

Zu den wichtigsten Aufgaben der Verbände gehörte aber auch die Klarstellung der Verhältnisse der einzelnen Feuerwehren zu den Gemeinden. Dies erfolgte in den Jahren zwischen 1870 und 1891 durch die Erlassung neuer Feuerpolizeigesetze, welche die alten Löschordnungen ablösten und den geänderten Verhältnissen gerecht zu werden versuchten. Eine der wichtigsten Bestimmung dieser Feuerpolizeigesetze war jene, nach der nun den freiwilligen Feuerwehren der Löschdienst von den Gemeinden übertragen wurde. Es wurde auch die Einsatzleitung des Hauptmannes und des Stellvertreters sowie die Pflicht der Gemeinde, zur Erhaltung der Feuerwehr und deren Ausrüstung beizutragen, festgeschrieben. Gemeinden ohne Feuerwehr wurden verpflichtet, jährlich einen Aufruf zur Bildung einer solchen zu erlassen. Die Feuerpolizeigesetze bedeuteten eine enorme Aufwertung und Absicherung für die einzelnen Feuerwehren und ihre Mitglieder. (83)

 

10. Sozialinstitute (84)

a) Sehr bald wurden örtliche Unterstützungskassen eingerichtet.

Gefahren für den Feuerwehrmann:

Nagel durch den Schuh in den Fuß,
Herunterfallen,
Verbrennungen,
Rauchgasvergiftung,
Erkältung (Zwilch wird nass, Folge Lungenentzündung ; daher Loden empfohlen).

Keine Unfallversicherung - Verletzung oder Tod bedeutet Verelendung.

Finanzierung der örtlichen Unterstützungskassen:

  • Beiträge der Mitglieder,
  • Unterstützende Mitglieder,
  • Beiträge von im Ort tätigen Versicherungen,
  • Beiträge der Gemeinden (keine gesetzliche Verpflichtung),
  • Ball- und Tombola-Veranstaltungen für Unterstützungskasse früh nachweisbar.

Selten verpflichtet sich die Gemeinde, für Unfallopfer und deren Witwen und Waisen zu zahlen.

Örtliche Unterstützungskassen sind bisweilen

  • angemeldete Vereine mit eigenen Statuten,
  • andere im Besitz und unter Kontrolle der Feuerwehr selbst.


b) Unterstützungskassen des Landes

Örtliche Finanzierung ist meist ungenügend, daher Kampf um Beiträge der Versicherungen und der Länder.

  • Versicherungen verdienen durch weniger Brände – keine Auszahlungen, Prämien werden billiger - dadurch mehr Versicherungsverträge.
  • Versicherungen spenden anfangs zu den Löschkosten. Als immer mehr freiwillige Feuerwehren entstehen, hören sie auf; wehren sich gegen Verpflichtung.

Nach und nach entstehen die Landes-Unterstützungskassen – sind entweder eigene Vereine oder Teil der Feuerpolizei- und Feuerwehrordnungen.


c) Sterbekassen

Tod bringt Begräbniskosten, oft Verelendung der Familie, da kaum Renten. Unterstützung auch im Krankheitsfall, der nicht Folge eines Einsatzes war.

  • Örtliche Sterbekassen sind früh nachweisbar,
  • dann Bestrebungen vor allem der Landesfeuerwehrverbände (Deutsche Versicherungs- und Organisationsvorbilder),
  • in Niederösterreich und Böhmen 1893,
  • in den Kronländern, die zu klein sind, Vorschlag von Reginald Czermack auf „Alpenländische Sterbekasse“; Verwirklichung erst 1909, anfangs wenig, vermehrt erst durch den Einsatz des Salzburger Verbandsgeschäftsführers F. J. Hlawna.

d) Kurheime, Kuraufenthalte

Verunglückte und an der Volkskrankheit Tuberkulose erkrankte Feuerwehrmänner bekommen zur Genesung Freiplätze in bekannten Kurorten, wie in
Abbazia, Baden, Badgastein, Teplitz, Niederösterreichisches Feuerwehrheim Alland usw.


11. Österreichischer Dachverband 1889 (85)

Die Idee einer Vertretung aller Feuerwehren der Doppelmonarchie griff Ferdinand Jergitsch aus Klagenfurt auf, der schon 1865 in Leipzig einen Deutschen Feuerwehrverband beantragt und 1868 in Braunschweig erreicht hatte, dass der VIII. Deutsche Feuerwehrtag in Linz stattfand. Für den 6. September 1869 wurde ein erster Österreichisch-Ungarischer Feuerwehrtag nach Klagenfurt einberufen. Jergitsch erhielt zwar Ovationen, seine Idee wurde aber abgelehnt.
Jedes zweite Jahr wollte man aber einen Feuerwehrtag abhalten; als dessen ständiges Organ wurde ein Ständiger Ausschuss gebildet und der Obmann des eben erst gegründeten NÖ Landesfeuerwehrverbandes, Dr. Josef Wedl, wurde zu dessen Vorsitzenden gewählt. Von diesem hörte man aber danach nichts mehr.

Die Wirkung des VIII. Deutschen Feuerwehrtages, der vom 16. bis zum 18. Juli 1870 in Linz stattfand, war groß. Er brachte einen Schub neuer Feuerwehrgründungen und Zusammenschlüsse auf Bezirksebene.

Eine „Versammlung der Abgeordneten österreichischer Feuerwehren“ am 28. und 29. April 1878 in Linz entwarf eine „Provisorische Geschäftsordnung für die österreichischen Feuerwehrtage“. Der erste Österreichische Feuerwehrtag ging zwei Jahre später, am 7. September 1880, in Graz über die Bühne. 1882 war Innsbruck Tagungsort des zweiten, 1884 St.Pölten des dritten, 1887 Brünn des vierten Österreichischen Feuerwehrtages.

Am 25. März 1889 kam es endlich zur Gründung eines funktionierenden Verbandes. Im Magistratssaal des neuen Rathauses in Wien wurde der „Ständige Österreichische Feuerwehr-Ausschuss“ eingerichtet und die vom Vorsitzenden Reginald Czermack verfaßten Satzungen angenommen. Mit Bescheid des k. k. Ministeriums des Innern vom 13. April 1890 wurde der Verband unter dem Namen „Ständiger Österreichischer Feuerwehr-Ausschuss“ als Verein anerkannt. Ab 1895 durfte er auch den Reichsadler auf den Drucksorten und im Siegel verwenden.

1900 wurde der „Ständige Österreichische Feuerwehr-Ausschuss“ in „Österreichischer Feuerwehr-Reichsverband“ umbenannt und seine Statuten erweitert, da die bisherigen Satzungen eine Mitgliedschaft bei außerösterreichischen Vereinigungen gesetzlich nicht gestatteten. Das war zur Teilnahme an der Gründung des Internationalen Feuerwehrrates am 16. August 1900 in Paris nötig.
Mit der 1917 erfolgten Namensänderung auf „Österreichischer Reichsverband für Feuerwehr- und Rettungswesen“ wurde die Bedeutung des Rettungsdienstes in der Feuerwehr unterstrichen.


12. Rettungsdienst (86)

a) Feuerwehrärzte und Sanitäter

Schon bei ganz frühen Feuerwehren sind Sanitätsgruppen für die Versorgung der eigenen Feuerwehrmänner zu finden.

b) Rettungsabteilung
Bald bilden sich daraus Rettungsabteilungen einzelner Feuerwehren. Sie bauen das gesamte Krankentransportwesen in ganz Österreich auf.

c) Lokal-Transport-Kolonnen

15. Mai 1892: Österreichischer Feuerwehrausschuss, Gesellschaft vom Roten Kreuz, k. u. k. Kriegsministerium und k. k. Verteidigungsministerium schließen einen Vertrag.

  • Feuerwehren bauen dort, wo im Kriegsfall Militärlazarette sein werden, „Transportkolonnen“ auf.
  • Die Feuerwehr sorgt für Transport vom Bahnhof zum Lazarett.
  • Jährlich „Kolonnensicherung“.

22 Jahre später müssen sich diese bewähren.

d) Rettungsdienst ist für die Feuerwehren eine gleichwertige Aufgabe

Im Übereinkommen vom 21. März 1914 zwischen der Österreichischen Gesellschaft vom Roten Kreuz und dem Feuerwehr-Reichsverband wurde festgehalten, dass sich „im Rettungswesen die Feuerwehren nicht dreinreden lassen können“.

Am 5. August 1917 erfolgt die Feststellung des Österreichischen Feuerwehr-Reichsver-bandes: „... dass bei allen in diesen Verbänden vereinigten Feuerwehren der Rettungsdienst außerhalb des Brandfalles als weitere, gleichwertige Vereinsaufgabe anzusehen und dementsprechend durchzuführen ist“.

13. Internationale Feuerwehrvereinigung (87)

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entstanden in vielen Ländern nationale Feuerwehrvereinigungen ebenfalls mit dem Ziel, die Feuerwehrausrüstung und Ausbildung zu vereinheitlichen. Internationale Feuerwehrveranstaltungen wurden im Rahmen der Weltausstellungen organisiert.

Am 16. August 1900 kam es in Paris zur Gründung des „Grand Conseil International des Sapeurs-Pompiers – Internationaler Feuerwehrrat“. Sein Ziel ist es, die Entwicklung und die Organisation des Feuerwehrschutz- und Rettungswesens zu fördern. Zu den Gründern gehört auch Reginald Czermack als Vertreter des Österreichischen Feuerwehr-Reichsverbandes.

 

X. Erster Weltkrieg und Zwischenkriegszeit

Der Patriotismus, der 1914 beim Ausbruch des Ersten Weltkrieges das ganze Land erfaßte, zog auch die Feuerwehren in seinen Bann. „Für Gott, Kaiser und Vaterland“ zu kämpfen, hieß die Devise, der sich auch die Feuerwehrmänner anzuschließen hatten. (88)


Frauen und Jugendliche in der Feuerwehr (89)

Schon am Tag der Generalmobilmachung, dem 31. August 1914, wurde ein guter Teil der aktiven Feuerwehrmannschaft zu den Waffen gerufen und bis zum Jahresende 1914 stand mindestens die Hälfte der Feuerwehrmänner an den Fronten. Dazu kam noch die „Pferdemusterung“, die gerade die Feuerwehren besonders traf, weil damit die Spritzenbespannung größtenteils abhanden gekommen ist.

Hinsichtlich der immer weiter verminderten Einsatzstärke ging man schon im ersten Kriegsjahr daran, Jugendliche und Frauen sowie die Altgedienten zum aktiven Feuerwehrdienst heranzuziehen. Verschiedentlich wurden eigene Jugendwehren geschaffen.

Einen neuerlichen Aderlass erlitten die Feuerwehren durch die kaiserliche Verordnung vom 1. Mai 1915, die auch die wehrfähigen Männer zwischen 42 und 50 Jahren zu den Waffen rief.

Rettungswesen ausgeweitet

Die Entwicklung im Rettungs- und Transportdienst lässt sich am besten in Zahlen darstellen. Existierten mit Stichtag 20. August 1914 247 Rettungskolonnen mit etwa 7.000 Mitgliedern in der österreichischen Reichshälfte, waren die Zahlen mit Stichtag 31. Dezember 1914 auf 605 Kolonnen mit 15.061 Mann gestiegen.

„Die schlecht ernährte Jugendwehr erbrachte nicht nur große physische Opfer, sondern hat durch ihre beispielhaften Leistungen auch die größten Zweifler an der Schlagkraft der Rettung bekehrt“, wurde in Salzburg berichtet. (90)

Der neue „Rettungsausschuss des Österreichischen Feuerwehr-Reichsverbandes“ unter Reginald Czermack organisiert mit den Feuerwehr-Rettungsabteilungen bzw. Kranken-Transport-Kolonnen:

  • die Umwaggonierung der Verwundeten,
  • den Transport Bahnhöfe – Spitäler und zurück,
  • aus Spitälern zu Pflegestätten,
  • Permanenzdienst in Bahnhöfen, da viele Züge Einzelwaggons mit Verwundeten transportierten,
  • gegen Ende des Krieges auch Tee für durchfahrende Einheiten.

Während des Krieges wurden größeren Rettungsabteilungen bereits Automobile zugeteilt.

Tausenden Feuerwehrmännern kostete der Krieg das Leben. Bittere Not herrschte im ganzen Land. Mit dem Kriegsende kam auch das Ende der Doppelmonarchie. Der Nationalismus blühte auf, auch in den Reihen der Feuerwehr.


Verkleinertes Österreich

In der jungen Republik blieben die Landesfeuerwehrverbände von

Kärnten,
Niederösterreich,
Oberösterreich,
Salzburg,
Steiermark,
Tirol und
Vorarlberg
bestehen.

Neu dazu kamen die bisher ungarischen Wehren mit deutscher Kommandosprache, rund 250 an der Zahl, die im Landesfeuerwehrverband des neu entstandenen Bundeslandes Burgenland zusammengefasst wurden.
Prof. Karl Unger und Direktor Michael Postl beriefen für dem 23. April 1922 einen vorbereitenden Ausschuss nach Sauerbrunn mit dem Ziel, die bestehenden Feuerwehren des Landes zu erfassen und sie in einer Dachorganisation zu sammeln. Am 15. April 1923 wurde in Mattersburg der Burgenländische Landesverband für Feuerwehr- und Rettungswesen gegründet, am 26. August 1923 erfolgte die Konstituierung in Oberwart im Rahmen des 1. Landesfeuerwehrtages. (91)

Tirol und die Steiermark mussten den Verlust ihrer südlichen Landesteile an Italien bzw. Jugoslawien hinnehmen. Kärnten verlor das Seeland und Mießtal an Jugoslawien und das Kanaltal an Italien. Die anderen Verbände wurden in den neuen Staaten eingegliedert. Der Kontakt zu Restösterreich wurde unterbunden bzw. vom tschechoslowakischen Staat ausdrücklich verboten.

Nach Kriegsende änderte man zunächst nichts an den Strukturen des Reichsverbandes und wartete die weitere Entwicklung ab. Als feststand, dass die Landesfeuerwehrverbände der Nachfolgestaaten an den Arbeiten nicht mehr teilnehmen konnten, da sie anderen Staatsregierungen unterstanden, wurde der verkleinerte Verband am 20. August 1920 in Linz aktiviert. Ab 1. Jänner 1931 nannte er sich „Österreichischer Verband für Feuerwehr- und Rettungswesen“.

Feuerwehren in Städten und Großgemeinden wurden aus den Demobiliserungsgütern Militärfahrzeuge zugeteilt, welche zu Feuerwehrfahrzeugen umgestaltet wurden. In den zwanziger Jahren wurden bereits neue Fahrzeuge an besser gestellte Feuerwehren ausgeliefert. Die Umstellung von den Handdruck- auf Motorspritzen fällt ebenfalls in diese Zeit.

Mit dem am 3. Juli 1926 geschaffenen Zivilabzeichen unterstrichen die Feuerwehren ihre Zusammengehörigkeit. Die zwei auseinandergedrehten „F“ stehen für „Freiwillige Feuerwehr“ und knüpfen an das Turnerkreuz an.

Das Vereinswesen entfaltete sich zu neuer Blüte bei Jubiläumsfesten und Fahnenweihen. Das „turnerische Element“ hat sich in den Feuerwehren bis in die dreißiger Jahre erhalten.
Neuerungen sind die

  • Anstellung mehrerer Landesfeuerwehrinspektoren,
  • Feuerwehrschulen und
  • Kommandantenprüfungen.

Im Juni 1929 wurde in Paris die Internationale Feuerwehrvereinigung unter dem neuen Namen „Comité Technique International de Prévention et d´Extinction du Feu - CTIF“, zu deutsch „Internationales Technisches Komitee für vorbeugenden Brandschutz und Feuerlöschwesen“ unter österreichischer Beteiligung wieder ins Leben gerufen. (92)

Im Ständestaat der Jahre 1934 bis 1938 wurde der Gedanke des Führertums im Staat und in den Organisationen immer stärker hervorgehoben. Das Burgenland und Salzburg erhielten 1935 und Oberösterreich 1937 autoritäre Feuerwehrgesetze. Das kommt auch mit der 1935 erfolgten Namensänderung in „Österreichischer Feuerwehrverband“ und „Bundesfeuerwehrführer“ zum Ausdruck.

 

XI. NS-Zeit 1938 – 1945

In den ersten Wochen nach der Machtübernahme am 13. März 1938 herrschte eine gewisse Rechtsunsicherheit über die Kompetenz bezüglich des Feuerwehrwesens. Die Grundstruktur der Feuerwehr blieb unverändert, da in Deutschland ein neues Feuerwehrgesetz als Ersatz für das Preußische Gesetz über das Feuerlöschwesen vom 15. Dezember 1933 vorbereitet wurde und andere Probleme der Eingliederung der Ostmark dringlicher waren.

24. Mai 1938: Um die Einheit Österreichs als Staat endgültig aufzuheben, veranlasst Adolf Hitler eine Aufteilung des Landes in sieben Gaue: Wien, Niederdonau, Oberdonau, Salzburg, Tirol-Vorarlberg, Steiermark und Kärnten. Das Burgenland wird auf die Gaue Niederdonau und Steiermark aufgeteilt. Am 15. Oktober 1938 werden 98 niederösterreichische Gemeinden zu „Groß-Wien“ geschlagen.
Eine weitere Maßnahme Hitlers ist die Umbenennung Österreichs in Ostmark, ab 1942 werden die Gebiete gemäß Führererlass als Alpen- und Donaugaue bezeichnet. (93)

Bei den Feuerwehren:

  • Niederösterreich: es wurden relativ wenige Führungskräfte abgesetzt, Wahlen nur wo notwendig durchgeführt.
  • Eigene Aktivitäten bei den Landesfeuerwehrverbänden Steiermark, Kärnten, Salzburg und Tirol: möglichst baldiger Anschluss an deutsche Stellen wurde angestrebt.
  • 28. 5. 1938: alle Maßnahmen für Feuerwehren laufen über den Inspektor der Ordnungspolizei, Oberst der Schutzpolizei August Meyßner – daher
  • 3. 7. 1938: Selbstauflösung des Österreichischen Feuerwehrverbandes.
  • 27. 7. 1938: Dipl. Ing. Ludwig Wipler, Landesfeuerwehrinspektor der Steiermark, fungiert nunmehr als „Sachbearbeiter für das freiwillige Feuerwehrwesen im Amte des Inspekteurs der Ordnungspolizei“.
  • 15. 11. 1938: Ausbildung an Hand des schwarzen Heftchen „Die Gruppe“ 1:8 verpflichtend eingeführt.


Ende der Rettungsabteilungen

Die Feuerwehr-Rettungsabteilungen mussten ihre Ausrüstungen und den gesamten Fuhrpark an das „Deutsche Rote Kreuz“ übergeben. Damit hat die Feuerwehr ihr „zweites Standbein“ verloren. Unzählige Feuerwehrmänner waren an diese Organisation und auch an die „Technische Nothilfe“ zu überstellen. Vielen Feuerwehr- und Rettungsmännern fiel es schwer, die feuerwehrliche Kameradschaft aufzugeben.

Deutsches Feuerwehrgesetz

Am 24. September 1939 ist im Land Österreich das „Gesetz über das Feuerlöschwesen vom 23. November 1938“ in Kraft getreten. (94)
Damit galt überall

  • Führerprinzip,
  • keine Wahlen,
  • Auflösung der Vereine bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts,
  • Unterstellung der Feuerwehren unter die Ordnungspolizei,
  • Freiwillige Feuerwehren Einrichtungen der Gemeinden, welche auch für die Finanzierung zu sorgen haben.
  • Ernennung von Bezirksführern (bisher Bundesländer) und Kreisführern (bisher Bezirke)
  • Unterstellung unter die SS- und Polizeigerichtsbarkeit (ab 1. September 1942).

Eine durchgehende Vereinheitlichung der Fuhrparks, der Kraftspritzen, der Schlauch- und Kupplungssysteme etc. wurde durchgeführt. Nach und nach wurde modernstes Gerät angeschafft und auch die Motorisierung machte große Fortschritte.
Nicht alle Feuerwehren konnten sich der neuen Uniformierungsvorschrift entsprechend nobel adjustieren, mancherorts wurden nur die Blusenaufschläge auf den alten Uniformblusen geändert.

Zweiter Weltkrieg

Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges am 1. September 1939 setzte für die Feuerwehren wieder ein großer personeller Aderlass ein. Anfang des Krieges wurden Maschinisten und Kreisführer vom Wehrdienst noch freigestellt - „UK“ (95) gestellt, hieß das damals.

Alarmierung: Sirenen werden zur Alarmierung vor Luftangriffen reserviert; Brände sind durch Telefon, Telegraf, Feuermelder und mündlich anzuzeigen; Kirchenglocken dürfen zwischen 8,00 – 18,00 Uhr bis 6 Minuten für den Gottesdienst geläutet werden, sonst sind sie für Feuerwehr und Notsignal reserviert; das traditionelle „Nebelhorn“ tut wieder gute Dienste.

HJ-Feuerwehren (96) und Frauengruppen

Der Personalmangel in den Feuerwehren erforderte die Aufnahme von jungen Männern aus der Hitlerjugend, daher HJ-Feuerwehr genannt. Diese Gruppen unterstanden politisch der HJ-Führung und in der Feuerwehrausbildung bzw. im Einsatz den Feuerwehrführern, was zu vielen Querelen führte. (Es ist eine bekannte Tatsache, dass viele Jugendliche den Dienst lieber bei der Feuerwehr im Kreise der alten Feuerwehrmänner machten).
Kaum waren die Jugendlichen ausgebildet, mussten sie auch zuerst zum Arbeitsdienst und dann zur Wehrmacht einrücken. Und der nächste Jahrgang kam zur Feuerwehr.

Als in manchen Orten auch die männliche Jugend die Lücken nicht mehr schließen konnte, waren Frauen und Mädchen aufgerufen, die gelichteten Reihen in den Feuerwehren zu schließen.

Viele Feuerwehrmänner fanden auf den Schlachtfeldern den Tod. Der Bombenkrieg kostete aber auch in den Städten und Dörfern des Landes vielen Menschen das Leben, darunter auch Feuerwehrmitglieder während der schweren Einsätze.

Der kurz vor Kriegsende erlassene Befehl, alle Gerätschaften und Fuhrparks der Feuerwehren vor der anrückenden russischen Armee in Sicherheit zu bringen, hatte zur Folge, dass Wien und viele Gemeinden im Osten Österreichs plötzlich ohne ausreichende Möglichkeit einer aktiven Brandbekämpfung dastanden. Vieles vom Verbliebenen wurde dann noch gestohlen. In den anderen Teilen Österreichs ging auch durch Diebstahl viel Feuerwehrgerät verloren.

Kriegsende

Am 29. März 1945 überschritten sowjetische Truppen die österreichische Grenze im Burgenland, vom 5. bis zum 13. April dauerte die Schlacht um Wien, am 28. April kamen US-Truppen über Tirol, die Franzosen am 29. April über Vorarlberg und am 6. Mai britische und US-Truppen über Kärnten nach Österreich. Mit der Kapitulation Deutschlands am 8. Mai 1945 ist der Krieg endgültig vorbei. Nur Not und Elend hat der unsinnige Krieg hinterlassen.

 

XII. Zweite Republik

Am 27. April 1945 wurde die Selbständigkeit Österreichs proklamiert und die Provisorische Staatsregierung mit Karl Renner als Staatskanzler gebildet. Es ist der Geburtstag der Zweiten Republik. Die Besatzer haben aber das Sagen.

Man konnte nun darangehen, die Berufs- und freiwilligen Feuerwehren unter demokratischen Verhältnissen und den vor dem Anschluss an Deutschland geltenden Gesetzen wieder aufzubauen. Wenn auch diese Nachkriegszeit von Improvisationskunst gekennzeichnet war, so konnte doch bald wieder ein flächendeckender Brandschutz aufgebaut werden.

Im November 1945 wurde die Wiedergründung des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes in Salzburg eingeleitet.

Nunmehr konnten sich die meisten Feuerwehren mit Wehrmachtsfahrzeugen ausstatten und aus den Luftschutzeinrichtungen Motorspritzen und Sirenen erwerben. Das Ende der pferdebespannten Handdruckspritzen ist gekommen.

Bei der Wiedergründung des Internationalen Feuerwehrverbandes „CTIF“ in Paris im Juli 1947 war auch der Österreichische Bundesfeuerwehrverband beteiligt.

Nach und nach konnten die Feuerwehrschulen wieder den Betrieb aufnehmen.

Die ersten Feuerwehrwettkämpfe wurden durchgeführt.

In den fünfziger Jahren wurden vermehrt Fahrzeuge mit eigenen Feuerwehraufbauten, darunter auch schon Tanklöschfahrzeuge, angeschafft.

1954 wurde von den Besatzungsmächten die Genehmigung erteilt, bei den Feuerwehren den Sprechfunkverkehr einzurichten.

Mit der Unterzeichnung des Staatsvertrages am 15. Mai 1955 erhielt Österreich wieder die Freiheit; die letzten Besatzungssoldaten verließen am 25. Oktober unsere Heimat.

1956 trat das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) in Kraft und brachte den Feuerwehren einen verbesserten Versicherungsschutz.

Am 15.Oktober 1956 sind entsprechend dem neuen Wehrgesetz die ersten Rekruten des Jahrganges 1937, darunter auch viele junge Feuerwehrmänner, für neun Monate zum Dienst beim Österreichischen Bundesheer in die Kasernen eingerückt.

1957 wurde der Fachausschuss für Zivilschutz eingerichtet und Richtlinien für den Brandschutz in Hochhäusern erarbeitet.

1960 folgten die Richtlinien für den Aufbau und die Gliederung des FUB-Dienstes und das Referat für den Feuerwehrflugdienst wurde eingerichtet.
Die Feuerwehren wandeln sich zu einer modernen technischen Truppe. Vermehrt kommen Gruppen für Spezialaufgaben zum Einsatz.

In diesen Jahren ergriffen die ersten Feuerwehren auch die Initiative zur Gründung von Feuerwehrjugend-Gruppen, die sich in der Folge in ganz Österreich immer größerer Beliebtheit erfreuen.

1961 1. Internationale Feuerwehrwettkämpfe in Deutschland unter österreichischer Leitung.

1963 Vorschriften für den Sprechfunkverkehr.

1964 1. Bundesfeuerwehrleistungsbewerb in Wien.

Zur Bewältigung der Gefahren durch das vermehrte Verkehrsaufkommen auf Autobahnen und den damit verbundenen Transporten mit gefährlichen Güter, verlangt von den Feuerwehren die vermehrte Anschaffung von technischen Einsatzgeräten (Seilwinden, Hubzüge, hydraulische Rettungsgeräte, Trennschleifer, Gefahrgutfahrzeuge usw.)

1969 Vereinbarung zur Verwendung der Feuerwehrsirenen für den Warn- und Alarmdienst im Zivilschutz.

Das 1970 geschaffene Korpsabzeichen symbolisiert die Tätigkeit der Feuerwehr: Die Flamme als Zeichen der Brandbekämpfung und das Zahnrad als Zeichen des technischen Einsatzes im Dienst des österreichischen Volkes, was durch den rot-weiß-roten Wappengrund ausgedrückt wird.

1977 1. Bundesfeuerwehrjugendleistungsbewerb.

1980 Beginn der funkgesteuerten Alarmierungssysteme; der Weg in die Moderne mit computergesteuerten Einsatzleitsystemen ist nicht aufzuhalten und Österreichs Feuerwehren stehen weiterhin 365 Tage im Jahr jederzeit zum Helfen bereit.

 

 

Der gesellschaftliche Stellenwert der freiwilligen Feuerwehren (97)

Die Bedeutung und damit der gesellschaftliche Rang der freiwilligen Feuerwehren ist von ihrer Bedeutung für die Sicherheit der Bevölkerung her eindeutig gegeben. Sie stehen unter der interessierten, durchaus kritischen Beobachtung der Öffentlichkeit. Kommt die Feuerwehr in Schwierigkeiten, ist die Sicherheit der Bevölkerung unmittelbar bedroht. Der ständige Fortschritt der Technik und immer neue Einsatzgebiete zwingen sie zu immer neuen Initiativen. Die organisatorischen Fähigkeiten und die Freiwilligkeit werden voll ausgeschöpft.
Das Image der Feuerwehr ist hervorragend. Ihr Bild in der Öffentlichkeit ist heute das einer technischen Truppe, die ihre Aufgabe erstaunlich gut und kompetent erfüllt, obwohl die Feuerwehrmitglieder ausschließlich in ihrer Freizeit arbeiten.
Darauf dürfen wir stolz sein. Dass dies so ist, haben wir allen unseren Vorgängern zu verdanken, die mit viel Idealismus die wirklich erste Bürgerbewegung ins Leben gerufen haben, welche die schweren Kriegs- und Notzeiten mit all ihren Schwierigkeiten überwunden haben und jenen, die sich der Modernisierung nie verschlossen haben.

So hat das Helfen einen Namen bekommen:

FEUERWEHR!

_________________________________________

  1. BR Adolf Schinnerl, Adnet, Konsulent des Landesfeuerwehrverbandes Salzburg und Leiter des ÖBFV-Sachgebietes 1.5 Feuerwehrgeschichte und Dokumentation.
  2. Peter Stanke, Österreichisches Feuerwehrbuch, Verlag für Jugend und Volk, Wien, 1952, S. 1.
  3. Joachim Rössl, Das große niederösterreichische Feuerwehrbuch, Verlag Christian Brandstätter, Wien, 1986, S. 11.
  4. Österreichisches Feuerwehrbuch, S. 1-2.
  5. Manfred Scheuch, Historischer Atlas Österreich, Verlag Christian Brandstätter, Wien, 1994, S. 14.
  6. Günter Treffer, Das große steirische Feuerwehrbuch, Verlag Christian Brandsätter, Wien, 1984, S. 14.
  7. Helfried Valentinitsch, Jakob Michael Perschy, FEUERwehr gestern und heute, Katalog der Burgenländischen Landessonderausstellung 1998 = Burgenländische Forschungen, Sonderband XX, Eisenstadt, 1998, Karl Kraus, S. 67-73.
  8. Das große steirische Feuerwehrbuch, S. 14-15.
  9. FEUERwehr gestern und heute, S. 68-69.
  10. Helmut Bouzek, Wien und seine Feuerwehr, Wiener Landes-Feuerwehrverband, S.
  11. Österreichisches Feuerwehrbuch, S. 2.
     Josef Holaubek, Die österreichische Feuerwehr, Verlag Carl Ueberreuter, Wien, 1979, S.10.
  12. Wilhelm Neuwirth, Der heilige Florian, Veritas-Verlag, Linz-Wien, 1985.
     Friederike Tschochner, Heiliger Sankt Florian, Callwey Verlag, München, 1981.
  13. Historischer Atlas Österreich, S. 14-16.
  14. Walter Kleindel, Die Chronik Österreichs, Chronik Verlag, Dortmund, 3. Auflage 1989, S.
  15. Die Chronik Österreichs, S. 65-66.
  16. Die Chronik Österreichs, S. 89, 92, 122.
  17. Wolfgang Hornung, Feuerwehrgeschichte, Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart, 3. Auflage 1990, S. 18.
  18. Wien und seine Feuerwehr, S. 19.
  19. Wien und seine Feuerwehr, S. 24.
  20. Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburg Landeskunde, 1941, S. 122-123.
  21. Niederösterreichisches Feuerwehrbuch, S. 15.
  22. Hornung, Feuerwehrgeschichte, S. 24.
  23. Manfred Muhr, Ing. Harald Ribitsch, Adolf Schinnerl, 100 Jahre Salzburger Landesfeuerwehrverband, 1981, S. 29.
  24. Die Chronik Österreichs, S. 183, 186.
  25. Niederösterreichisches Feuerwehrbuch, S. 17.
  26. 100 Jahre Salzburger Landesfeuerwehrverband, S. 29-36.
  27. Die Chronik Österreichs, S. 230-233.
  28. Wien und seine Feuerwehr, S. 75.
  29. FEUERwehr gestern und heute, S. 104.
  30. FEUERwehr gestern und heute, S. 104.
  31. Das große niederösterreichische Feuerwehrbuch: S. 19.
  32. FEUERwehr gestern und heute, S. 104-105.
  33. Die Chronik Österreichs, S. 279.
  34. Josef Brettenthaler, Salzburgs SynChronik, Verlag Alfred Winter, Salzburg, 1987, S.139-145.
  35. Die Chronik Österreichs, S. 292-299.
  36. Das große niederösterreichische Feuerwehrbuch, S. 21.
  37. FEUERwehr gestern und heute, S. 105.
  38. 175 Jahre Salzburger Landesversicherung, Salzburg, 1986.
     Rupert Tiefenthaler, Am Anfang wars nur Feuer, 75 Jahre Vorarlberger Landesversicherung, 1995.
     Elke Hammer, „Im Namen Gottes“, Die Entwicklung der Feuerversicherung in Österreich, in FEUERwehr gestern und heute, S. 291-300.
    Entstehung und Entwicklung der Feuerversicherungsanstalten und deren Einfluss auf die Entwicklung freiwilliger Feuerwehren, Tagungsband 8. Tagung der Internationalen Arbeitsgemeinschaft für Feuerwehr- und Brandschutzgeschichte, Feldkirch, 2000.
  39. Die Chronik Österreichs, S. 283-353.
  40. Das große niederösterreichische Feuerwehrbuch, S. 21.
  41. Allgemeines Reichs-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kaiserthum Oesterreich, Jahrgang 1849, Wien, 1850.
  42. 18. Gesetz vom 5. März 1862, womit die grundsätzlichen Bestimmungen zur Regelung des Gemeindewesens vorgezeichnet werden.
  43. Bertelsmann Universal Lexikon, Band 11, S. 13.
  44. FEUERwehr gestern und heute, S. 110-111.
  45. FEUERwehr gestern und heute, S. 111.
  46. Das große niederösterreichische Feuerwehrbuch, S. 23.
  47. C. D. Magirus, Das Feuerlöschwesen in allen seinen Theilen, Ulm 1877, Faksimile, Dietzenbach, 1977.
  48. Carl Weiser, Die deutsche Feuerwehr, Handbuch für das gesammte Feuerlöschwesen, Mainz, 1855, Faksimile SRW Feuerwehrverlag, Marburg, 2000.
  49. Reginald Czermack, Oesterreichs Feuerwehr- und Rettungswesen am Anfang des XX. Jahrhunderts, Teplitz-Schönau, 1903.
  50. Reginald Czermack, S. 41.
  51. Helmut Bouzek, Wien und seine Feuerwehr, S. 72.
  52. Reginald Czermack, S. 11 und 20-21.
  53. Günter Treffer, Das große steirische Feuerwehrbuch, Verlag Christian Brandstätter, Wien-München, 1984, S. 106-111.
  54. Günter Treffer, S. 63-64.
  55. Markus Strobl, Gott zur Ehr, Innsbruck zur Wehr, Diplomarbeit, Innsbruck 1999.
  56. Eduard Neumayer, Ein Jahrhundert Tiroler Feuerwehren, Innsbruck, 1973.
  57. Das große niederösterreichische Feuerwehrbuch, S. 23-24.
  58.  Hans Schneider, Baden 1869. Ein Verband für Niederösterreichs Feuerwehren, Tulln 1994.
  59. Das große niederösterreichische Feuerwehrbuch, S. 24-26.
  60. 100 Jahre Landesfeuerwehrverband Vorarlberg, 1875-1975;
     Angelika Sausgruber, Die Geschichte der Freiwilligen Feuerwehr in Vorarlberg, Rheticus Gesellschaft, Feldkirch, 1999.
  61. Vierzig Jahre freiwilliger Arbeit im Dienst des Nächsten, 1866 – 1906, Gedenkschrift der Freiw. Feuerwehr der Landeshauptstadt Linz zu ihrem vierzigjährigen Bestande, Linz, 1906.
  62. Unterhaltungsbeilage der Linzer Tages-Post, Nr. 33, Jahrgang 1910, Sonntag, 14. August.
  63. Ing. Norbert Lukesch, Historisches Feuerwehrzeughaus St. Florian, Dokumentensammlung;
     Die oberösterreichischen Feuerwehren, 135 Jahre Oberösterreichischer Landes-Feuerwehrverband, 2004, S.35-36.
  64. Das große oberösterreichische Feuerwehrbuch, S. 122-124.
  65. Die oberösterreichischen Feuerwehren, 135 Jahre Oberösterreichischer Landes-Feuerwehrverband, 2004, S. 36-37.
  66. Christoph Wagner, Das große oberösterreichische Feuerwehrbuch, Verlag Christian Brandstätter, Wien-München, 1985, S. 196.
  67. Die oberösterreichischen Feuerwehren, 135 Jahre Oberösterreichischer Landes-Feuerwehrverband, 2004, S. 38-39.
  68. Roman Felsner, Dem Nächsten zur Wehr, Kärntens Feuerwehren im Wandel der Zeit, Verlag Artis Media, Graz, 1994.
  69. Franz Josef Hlwana, Der siegreiche Einzug des deutschen Feuerwehrwesens von Bayern nach Salzburg, Salzburg, 1904, Reprint Landesfeuerwehrverband Salzburg, 1991.
     Manfred Muhr, Ing. Harald Ribitsch, Adolf Schinnerl, 100 Jahre Salzburger Landesfeuerwehrverband, Salzburg, 1981.
  70. Scheuch, Historischer Atlas Österreich, S. 133.
  71. Peter Krajasich und Roland Widder, Die freiwilligen Feuerwehren des Burgenlandes, Eisenstadt, 1983, S. 12-15.
  72. FEUERwehr gestern und heute, S. 113
  73. Der siegreiche Einzug des deutschen Feuerwehrwesens von Bayern nach Salzburg, S. 34-48.
  74. Das große niederösterreichische Feuerwehrbuch, S. 29-31.
  75. Dr. Hans Schneider im Schreiben vom 28. April 1994 an Landesbranddirektor Adolf Oberlercher in Klagenfurt.
  76. Dem Nächsten zur Wehr, Kärntens Feuerwehren im Wandel der Zeit, S.19-21.
  77. Bericht über das I., II. und III. Vereinsjahr der Freiwilligen Feuerwehr Wels 1868-1870.
  78. Ing. Nobert Lukesch, Historisches Feuerwehrzeughaus St. Florian, Dokumentensammlung.
  79. Das große steirische Feuerwehrbuch, S. 65-68.
  80. Eduard Neumayer, Ein Jahrhundert Tiroler Feuerwehren, 1973, S. 36-37.
     Manfred Liebentritt, Landes-Feuerwehrverband Tirol, Schulneubau, 2001, S. 7.
  81. 100 Jahre Landesfeuerwehrverband Vorarlberg, S. 14-16.
     Angelika Sausgruber, S. 34.
  82. 100 Jahre Landesfeuerwehrverband Vorarlberg, S. 51.
  83. FEUERwehr gestern und heute, S. 115.
  84. Dr. Hans Schneider, Vortrag 1994.
  85. Hans Schneider, 100 Jahre Österreichischer Bundesfeuerwehrverband, St. Pölten, 1989.
  86. Der Samariterdienst in der Feuerwehr, Tagungsband des 3. Internationalen Arbeitsgespräches in Myslowice, Polen, 1995.
  87. Gunnar Haurum, Willi Pfefferli, Adolf Schinnerl, 100 Jahre CTIF 1900-2000, 2000.
     Adolf Schinnerl, in Notruf 2001 des ÖBFV, 100 Jahre CTIF, Der österreichische Beitrag zu dessen Entwicklung, S. 96-101.
  88. Das große niederösterreichische Feuerwehrbuch, S. 58.
  89. FEUERwehr gestern und heute, S. 126-127.
  90. Dienst am Nächsten, 75 Jahre Rotes Kreuz Salzburg, Schriftenreihe des Landespressebüros, 1985. S. 27-28.
  91. Peter Krajasich und Roland Widder, Die Freiwilligen Feuerwehren des Burgenlandes, 1983. S. 19-20.
  92. 100 Jahre CTIF, S. 31-32.
  93. Die Chronik Österreichs, S. 523.
  94. Gesetzblatt für das Land Österreich, Jahrgang 1939, ausgegeben am 4. Oktober 1939 im 244. Stück.
  95. UK = Unabkömmlich
  96. HJ = Hitlerjugend
  97. Das große niederösterreichische Feuerwehrbuch, S. 181.


Ablage unter: Entwicklung d. österr. Fw-Wesens

Handbuch zur Feuerwehrgeschichte - Ausgabe: Oktober 2004/2