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Pressemitteilungen aus dem Jahr 2017

    04.10.2017 - Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage gegen Frauke P. wegen Vorwurfs des Meineids

    Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage gegen Frauke P.  wegen Vorwurfs des Meineids

     

    Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen Frauke P. Anklage zum Landgericht Dresden wegen Meineids erhoben.

    Mit der Anklage wird der Beschuldigten vorgeworfen, am 12. November 2015 als Zeugin vor dem Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtages in Dresden falsch ausgesagt und ihre Angaben beeidet zu haben.

    Sie soll über Darlehen der Landtagskandidaten zur Finanzierung des Wahlkampfes der Alternative für Deutschland (AfD) geäußert haben, dass die Kandidaten nach einer erfolgreichen Landtagswahl hätten entscheiden können, ob die Darlehen zurückgezahlt oder in eine Spende umgewandelt werden sollen.

    Diese Angaben der Zeugin sollen den Darlehensverträgen widersprechen, wonach ein Landtagskandidat für den Fall seiner Wahl auf die Rückzahlung des Darlehens verzichtet.

    Das Landgericht Dresden wird nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird durch das Gericht bestimmt.

    Der Sächsische Landtag hatte die Immunität von Frauke P. zur Erhebung der öffentlichen Klage aufgehoben.

    11.08.2017 - Drei Festnahmen und Durchsuchengen wegen des Verdachts der unerlaubten Einfuhr und des Handelns mit Betäubungsmitteln

    Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Dresden und des Landeskriminalamtes Sachen

    Drei Festnahmen und Durchsuchengen wegen des Verdachts der unerlaubten  Einfuhr und des Handelns mit Betäubungsmitteln

     

    In einem von der Staatsanwaltschaft Dresden geführten Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz wurden am 9. August 2017 die drei  Tatverdächtigen durch Beamte der  GER* Ostsachsen des Landeskriminalamtes festgenommen. Darüber hinaus wurden die Wohnungen der Beschuldigten durchsucht.

     

    Aus intensiven Ermittlungen in den vorangegangenen Monaten wurde bekannt, dass zwei der deutschen Tatverdächtigen aus Freital und Dresden  (eine Frau, 26 Jahre alt und ein Mann, 32) wiederholt Crystal für den gewinnbringenden Straßenverkauf in Dresden und Freital aus der Tschechischen Republik eingeschmuggelt haben sollen. Die Drogen sollen sie und der weitere Beschuldigte (36) veräußert haben. Die erzielten Einnahmen sollen zur Finanzierung ihres Lebensbedarfes bestimmt gewesen sein.

     

    Die Durchsuchungsmaßnahmen in zwei Objekten erhärteten den bestehenden Tatverdacht. Es wurden über 4 000 Euro Bargeld, Marihuana sowie eine nicht geringe Menge Crystal, Streckmittel, und diverse Betäubungsmittel-Utensilien gefunden. Des Weiteren stellten die Beamten morphinhaltige Substanzen, PC- und Speichertechnik und diverse relevante Unterlagen sicher.

     

    Die Haftbefehle wurden  nach der Vorführung der Beschuldigten beim Haftrichter  in Vollzug gesetzt.

     

    *GER…Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift – besteht zu gleichen Teilen aus Kräften des Zollfahndungsamtes Dresden und des Landeskriminalamtes. In Sachsen gibt es zwei
    entsprechende GER, eine in Dresden (Ostsachsen) eine in Leipzig (Westsachsen)

    02.08.2017 - Einschleusen von Ausländern in einem LKW - LKW-Fahrer in Untersuchungshaft

    Medieninformation

    Staatsanwaltschaft Dresden
    Bundespolizeiinspektion Dresden

    Einschleusen von Ausländern in einem LKW - LKW-Fahrer in Untersuchungshaft

    In der Nacht vom 31.07. zum 01.08.2017, gegen 23:50 Uhr, stellte eine Streife der Landespolizei einen LKW in Dresden-Merbitz fest, von dem mehrere Personen in das angrenzende Feld flüchteten. Es konnten schließlich neun Personen festgestellt werden, von denen acht irakischer und eine Person syrischer Nationalität war.

    Der 49jährige türkische Fahrer des Lkws wurde festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen ihn einen Haftbefehl beantragt. Das Amtsgericht Pirna hat den Haftbefehl erlassen und in Vollzug gesetzt. Der Beschuldigte wurde in die JVA Dresden eingeliefert.

    Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Bundespolizei Dresden haben die Ermittlungen wegen Einschleusen von Ausländern, mit der Qualifizierung einer unmenschlichen und das Leben gefährdenden Behandlung aufgenommen.

    Nach den ersten Ermittlungen sind in dem LKW insgesamt 14 Personen transportiert worden. Die Geschleusten waren im vorderen Bereich des Lkw-Aufliegers auf einer Fläche von ca. 4 qm transportiert worden.

    Die Schleusung im Lkw soll von Rumänien nach Dresden ohne Halt, ohne Versorgung und Pausen erfolgt sein. Die Ermittlungen – insbesondere zum Verbleib der weiteren fünf geschleusten Personen - dauern an.

    Die fünf männlichen und vier weiblichen geschleusten Personen im Alter von 14 - 43 Jahren stellten jeweils Schutzersuchen und wurden in eine Dresdner Erstaufnahmeeinrichtung gebracht.

    02.08.2017 - Mann tot aufgefunden - Obduktionsergebnis liegt vor

    Medieninformation

    Staatsanwaltschaft Dresden

    Polizeidirektion Dresden

     

    Mann tot aufgefunden

    Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln wegen Totschlags
    Obduktionsergebnis liegt vor

    Zeit:     01.08.2017, gegen 23.00 Uhr
    Ort:      Dresden-Löbtau

    Im Zusammenhang mit dem Tod eines 61-Jährigen im Imbiss "Am Dreikaiserhof" an der Tharandter Straße (siehe Medieninfo vom 02.08.2017) liegt das Obduktionsergebnis vor.

    Demnach wies der Mann mehrfache massive, stumpfe Gewalteinwirkungen auf. Die Todesursache konnte noch nicht abschließend geklärt werden.

    Zwischenzeitlich ist der Tatverdächtige einem  Ermittlungsrichter vorgeführt worden. Dieser erließ gegen den 35-Jährigen einen Haftbefehl und setzte ihn in Vollzug. Der Mann befindet sich nunmehr in einer Justizvollzugsanstalt

    02.08.2017 - Haftbefehl gegen 27-Jährigen erlassen

    Gemeinsame Medieninformation

    Staatsanwaltschaft Dresden

    Polizeidirektion Dresden

     

    Haftbefehl gegen 27-Jährigen erlassen

    Zeit:       31.07.2017, gegen 23.10 Uhr
    Ort:        Dresden-Friedrichstadt
     

    Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden ist ein Haftbefehl gegen einen 27jährigen Syrer erlassen worden. Er ist dringend verdächtig, während der Auseinandersetzung am Montagabend am Koreanischen Platz in Dresden einen 19-Jährigen mit einem Messer verletzt zu haben.

    Der Verletzte befindet sich noch zur Behandlung in einem Krankenhaus.

    Der 27-Jährige wurde heute einem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Dresden vorgeführt. Der Richter erließ einen Haftbefehl wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung. Der Haftbefehl wurde in Vollzug gesetzt. Der Beschuldigte  wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

    Die Ermittlungen der Dresdner Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei Dresden - insbesondere zu den Hintergründen der Auseinandersetzung - dauern an.

    Montagabend war es am Koreanischen Platz zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen gekommen, bei der zumindest ein 19-Jähriger verletzt wurde. Polizeibeamte konnten noch in der Nacht einen Tatverdächtigen, einen 27-jährigen Syrer, stellen und vorläufig festnehmen (siehe Medieninformation 461/2017 der PD Dresden vom 01.08.2017).

    02.08.2017 - Mann tot aufgefunden - Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln wegen Totschlags

    Gemeinsame  Presseinformation der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden

    Mann tot aufgefunden

    Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln wegen Totschlags

     

    Zeit:       01.08.2017, gegen 23.00 Uhr
    Ort:        Dresden-Löbtau

    Gestern Abend ist ein 61-Jähriger leblos im Imbiss "Am Dreikaiserhof" an der Tharandter Straße aufgefunden worden. Gäste hatten den aus Ungarn stammenden Mann in einer Toilette entdeckt.

    Ein hinzugerufener Notarzt konnte nur noch den Tod des Mannes feststellen. Aufgrund der Verletzungen musste davon ausgegangen werden, dass der Mann Opfer eines Gewaltverbrechens wurde.

    Im Zuge der sofort eingeleiteten Ermittlungen geriet ein 35-Jähriger in den Fokus der Beamten. Der Dresdner wurde wenig später in seiner Wohnung in Dresden-Löbtau festgenommen. Er befindet sich aktuell im polizeilichen Gewahrsam.

    Die Staatsanwaltschaft wird den Erlass eines Haftbefehl beantragen. Die Vorführung des Beschuldigten zum Ermittlungsrichter ist für den Nachmittag geplant. .

    Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln gegen den 35-Jährigen wegen Totschlags.

    29.07.2017 - Brandanschlag auf Dresdner Martin-Luther-Kirche aufgeklärt

    Presseerklärung

    Brandanschlag auf Dresdner Martin-Luther-Kirche aufgeklärt

    Beschuldigter ist untergebracht


    Der Brandanschlag auf die Martin-Luther-Kirche in Dresden vom 27.07.2017 ist aufgeklärt. Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden haben einen 40jährigen Dresdner als Tatverdächtigen ermittelt.

    Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte am Freitagnachmittag gegen den Beschuldigten einen Haftbefehl erwirkt. Der Beschuldigte wurde kurz danach von der Polizei festgenommen..

    Heute (29.07.2017) wurde der Beschuldigte dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Dresden vorgeführt, der gegen den Beschuldigten einen Unterbringungsbefehl erließ, da nicht auszuschließen ist, dass der Beschuldigte bei Tatbegehung schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war. Der Beschuldigte wurde in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

    Der Beschuldigte hat die Tat eingeräumt. Sein Tatmotiv liegt nach den bisherigen Ermittlungen im persönlichen Bereich.

    Gegen den Beschuldigten wird wegen versuchter schwerer Brandstiftung und gemeinschädlicher Sachbeschädigung ermittelt.

    Die Ermittlungen dauern an.

    22.07.2017 - Linda W. im Irak identifiziert

    Presseerklärung

    Linda W. im Irak identifiziert

     

    Die Staatsanwaltschaft Dresden bestätigt, dass Linda W. im Irak identifiziert worden ist.

    Die 16jährige aus Pulsnitz bei Dresden wird durch die Deutsche Botschaft im Irak konsularisch betreut.

    Weitere Auskünfte können derzeit nicht erteilt werden.

    20.07.2017 - Anklage wegen Stoßens eines Fahrgastes auf Bahngleis in Dresden-Zschachwitz am 17. März 2017

    Presseerklärung

    Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage wegen versuchten Totschlags u.a. gegen zwei Beschuldigte wegen Stoßens eines Fahrgastes auf Bahngleis in Dresden-Zschachwitz am 17. März 2017


    Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei Beschuldigte (24, 27) Anklage wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr zum Landgericht Dresden erhoben.

    Dem 24jährigen Marokkaner und dem 27jährigen Libyer wird vorgeworfen, einen Fahrgast (41) auf dem Bahnsteig des Haltepunktes Dresden -Zschachwitz am 17. März 2017 gegen 4.45 Uhr nach einer Auseinandersetzung derart gestoßen zu haben, dass der Fahrgast auf das Bahngleis stürzte. Ihm gelang es zunächst wieder, auf den Bahnsteig zu klettern.

    Nachdem der Geschädigte daraufhin zum Ausgang begeben wollte, soll er erneut so gestoßen worden sein, dass er mit seinem Fahrrad wieder auf das Bahngleis stürzte. Als der Geschädigte versuchte, auf den Bahnsteig zu gelangen, soll dies der 24jährige Beschuldigte durch Tritte verhindert haben. Der andere Beschuldigte soll dies abgesichert haben.

    Die Beschuldigten sollen ihren Angriff auch fortgesetzt haben, als der Zugführer des gegen 4.50 Uhr herannahenden Regionalzuges aus Pirna die Hupe des Zuges betätigte. Nachdem der Zugführer eine Gefahrenbremsung eingeleitet hatte, flüchteten die Beschuldigten.

    Der Geschädigte erlitt Verletzungen und einen Schock.

    Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts wird nach Zustellung der Anklage über deren Zulassung und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Über eine Terminierung entscheidet das Gericht.

    10.07.2017 - Urteil im Strafverfahren gegen Norbert K. und Markus B. wegen Mordes u.a. (Fall "Anneli") rechtskräftig

    Presseerklärung

    Urteil im Strafverfahren gegen Norbert K. und Markus B. wegen Mordes u.a. (Fall "Anneli") rechtskräftig

    Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Beschuldigten Norbert K. und Markus B. im Fall "Anneli" mit Beschluss vom 27.06.2017 als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Dresden vom 05.09.2016 ist damit rechtskräftig.

    Der Bundesgerichtshof hat ausgeführt, dass die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsbegründungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat.

    Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte die beiden Beschuldigten am 27.01.2016 zum Schwurgericht des Landgerichts Dresden angeklagt.

    Am 05.09.2016 hatte das Landgericht Dresden die beiden Angeklagten wegen des Mordes in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub mit Todesfolge schuldig gesprochen.

    Der Angeklagte Markus B. war zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Bei ihm stellte die Kammer eine besondere Schwere der Schuld fest, die eine - sonst nach 15 Jahren mögliche – Vollstreckungsaussetzung ausschließt.

    Den Angeklagten Norbert K. verurteilte das Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren 6 Monaten. Bei ihm war die Kammer von einer Begehung des Mordes durch Unterlassen ausgegangen, eine aktive Beteiligung an der Tötungshandlung selbst hatte die Kammer nicht festgestellt. Weiter hatte die Kammer die Strafe auch deshalb gemildert, weil der Angeklagte durch ein frühzeitiges Geständnis wesentlich zur Aufklärung der Tat beigetragen hatte.

    03.07.2017 - Ermittlungen gegen Mitglieder des Vereins "Mission Lifeline e.V." aus Dresden eingestellt

     

    Presseerklärung

    Ermittlungen gegen Mitglieder des Vereins "Mission Lifeline e.V." aus Dresden eingestellt

    Die Staatsanwaltschaft Dresden hat die Ermittlungen in dem Verfahren gegen zwei Mitglieder des Vereins "Mission Lifeline e.V." aus Dresden wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern eingestellt.

    Nachdem die beiden angezeigten Personen erklärt haben, den Termin bei der Bundespolizei nicht wahrzunehmen, der Verein „Mission Life-line e.V." noch kein Boot erworben hat und weitere Erkenntnisse im Sinne der Tatbestandserfüllung nicht gewonnen werden konnten, war das Verfahren einzustellen. Eine Strafbarkeit läge nur dann vor, wenn die geplanten Seenotrettungen ohne Einhaltung des Seerechts und ohne Beachtung der Regelungen der zuständigen Behörden (Grenz-schutz, Frontex und dem Maritime Rescue Coordination Centre (MRCC)) erfolgen.

    Eine Privatperson hatte bei der Staatsanwaltschaft Dresden eine Strafanzeige gegen den Verein „Mission Lifeline e.V." aus Dresden, vertreten durch zwei namentlich benannte Personen, wegen des Verdachts des Einschleusen von Ausländern gemäß § 96 Aufenthaltsgesetz erstattet, da durch die Aufnahme von Flüchtlingen im Mittelmeer zum Zwecke der Verbringung in einen EU-Staat ohne Einschaltung der zuständigen Behörden, der Tatbestand verwirklicht sein könne.

    18.05.2017 - Staatsanwaltschaft Dresden hat Ermittlungen gegen Mitglied des Sächsischen Landtags, wegen des Verdachts des Meineids eingestellt

    Presseerklärung

    Staatsanwaltschaft Dresden hat Ermittlungen gegen Carsten Hütter, Mitglied des Sächsischen Landtags, wegen des Verdachts des Meineids eingestellt

    Dem Mitglied des Sächsischen Landtages Carsten Hütter lag zur Last, am 12.11.2015 in der mündlichen Verhandlung vor dem Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtages als Zeuge falsch ausgesagt und dies unter Eid bekräftigt zu haben.

    Im Ergebnis der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Dresden das Verfahren am 12.05.2017 gegen Carsten Hütter nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Ihm ist der Vorwurf eines Meineides nach § 154 StGB oder eines fahr-lässigen Falscheides gemäß § 161 StGB nicht nachzuweisen.

    Die Prüfungen betreffend der Beschuldigten Dr. Frauke Petry sind noch nicht abgeschlossen. Aufgrund des insoweit noch laufenden Verfahrens können derzeit keine weiteren Auskünfte erteilt werden.

    19.04.2017 - Iraker tot im Wald aufgefunden

    Gemeinsame Presseerklärung

    der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden

     

    Iraker tot im Wald aufgefunden

    Obduktion ergibt Unterkühlung als Todesursache


    In einem Waldstück bei Dorfhain hat am Montagabend ein Jagdpächter einen männlichen Leichnam gefunden. Der Tote trug eine Aufenthaltsgestattung bei sich, die auf einen 21-jähriger Iraker ausgestellt war.

    Am 19.04.2017 erfolgte die Obduktion des Toten. Sie ergab Unterkühlung als Todesursache. Der genaue Todeszeitpunkt konnte nicht festgestellt werden, am ehesten kann er auf Januar 2017 eingegrenzt werden.
    Es wurden keine Anzeichen auf eine äußere Gewalteinwirkung festgestellt.

    Aufgrund des Verwesungsgrades der Leiche war eine genaue  Identifizierung des Mannes vor Ort nicht möglich. Mithilfe eines DNA-Abgleichs wird nun die zweifelsfreie Identifizierung des 21-jährigen irakischen Staatsbürgers erfolgen. Das Ergebnis steht gegenwärtig noch aus.

    Der junge Iraker, auf den die Aufenthaltsgestattung ausgestellt war, wurde am 21.05.2016 durch eine Streife der Polizeidirektion Görlitz auf dem Parkplatz eines Arnsdorfer Supermarktes an einem Baum gefesselt aufgefunden (siehe auch Medieninformationen der Polizeidirektion Görlitz vom 1. und 2. Juni 2016).
     
    Die Staatsanwaltschaft Görlitz hat dazu in ihrer Presseinformation  vom 20.12.2016 mitgeteilt:

    "Die Staatsanwaltschaft Görlitz hat die Ermittlungen gegen vier deutsche Staatsangehörige im Alter von 29 bis 56 Jahren abgeschlossen und Anklage zum Amtsgericht Kamenz – Strafrichter – erhoben.

    Den Angeschuldigten wird vorgeworfen, am 21. Mai 2016, gegen 18.50 Uhr, gegen einen irakischen Staatsangehörigen, welcher sich im Netto-Markt in Arnsdorf aufhielt, gewalttätig vorgegangen zu sein, indem sie den Geschädigten ergriffen und gegen seinen Willen aus dem Markt zerrten. Vor dem Markt soll der Geschädigte sodann mittels eines Kabelbinders von ihnen gefesselt und zu Boden gedrückt worden sein. Anschließend, so der Vorwurf, ergriffen die Angeschuldigten dessen Arme, bogen diese um einen der dortigen Bäume nach hinten und fesselten anschließend erneut die Hände des Zeugen mittels eines Kabelbinders. Diese Fesselung und die damit verbundene Hinderung des Zeugen an seiner Fortbewegungsfreiheit sollen bis gegen 19.15 Uhr aufrechterhalten geblieben sein.

    Den Angeschuldigten wird Freiheitsberaubung vorgeworfen.

    In diesem Zusammenhang wurde das Verfahren gegen den irakischen Staatsangehörigen, welcher verdächtigt wurde, an diesem Tag im Kassenbereich des Netto-Marktes in Arnsdorf eine Zeugin mit zwei in den Händen gehaltenen Weinflaschen bedroht zu haben, gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da die Tat nicht nachweisbar war. Anhand einer Videoaufnahme konnte festgestellt werden, dass eine Bedrohungslage nicht bestand."

    Die Verhandlung am Amtsgericht Kamenz gegen die vier Angeklagten ist auf Montag, den 24.04.2017 terminiert.


    Die Staatsanwaltschaft Dresden hat ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet. Die Dresdner Mordkommission hat die polizeilichen Ermittlungen nach dem Auffinden des Leichnams übernommen.

     

    Zusatz vom 20.04.2017

    Iraker tot im Tharandter Wald gefunden - Identität geklärt

    Die Identität des am Montagabend in einem Waldstück bei Dorfhain gefundenen Leichnams ist geklärt.

    Eine daktyloskopische Untersuchung ergab, dass es sich bei dem Toten, wie bereits angenommen, um den 21-jährigen Iraker handelt.

     

     

    21.03.2017 - Zwei Beschuldigte wegen versuchten Totschlags festgenommen - Haftbefehle in Vollzug gesetzt

    Presseerklärung


    Zwei Beschuldigte wegen versuchten Totschlags festgenommen

    Haftbefehle in Vollzug gesetzt


    In dem Verfahren, in dem am 17.03.2017 zwei Beschuldigte (23, 27) gegen eine Person am Bahnhof Dresden-Zschachwitz gewaltsam vorgegangen sind, sind die Haftbefehle gegen die beiden Beschuldigten in Vollzug gesetzt worden.

    Die Beschuldigten wurden heute früh festgenommen und dem Haftrichter bei dem Amtsgericht Dresden vorgeführt.

    Der Ermittlungsrichter hat die Haftbefehle in Vollzug gesetzt.

    Die Ermittlungen werden wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr weiter geführt.

     

    21.03.2017 - Zwei Beschuldigte wegen versuchten Totschlags festgenommen

    Presseerklärung

    Zwei Beschuldigte wegen versuchten Totschlags festgenommen

     

    In dem Verfahren, in dem am 17.03.2017 zwei Beschuldigte (23, 27) gegen eine Person am Bahnhof Dresden-Zschachwitz gewaltsam vorgegangen sind, sind die beiden Beschuldigten heute früh festgenommen worden.

    Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte Haftbefehle erwirkt, die heute vollstreckt wurden.

    Die Haftbefehle wurden wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr erlassen.

    Die Beschuldigten werden im Laufe des Tages dem Haftrichter bei dem Amtsgericht Dresden vorgeführt.

    Die weiter geführten Ermittlungen haben ergeben, dass ein dringender Tatverdachts hinsichtlich des versuchten Totschlags vorliegt. Daher hat die Staatsanwaltschaft die Haftbefehle beantragt.

    Da sich das Verfahren noch in einem frühen Stadium befindet, sind weitere Ermittlungen zur Aufklärung des Tathergangs und zur Tatmotivation erforderlich.

    10.03.2017 - Einstellung der Ermittlungen wegen des Zeigens eines Galgens bei Pegida-Demonstration am 12.10.2015

    Presseerklärung

    Staatsanwaltschaft Dresden stellt Ermittlungen wegen des Zeigens eines Galgens bei der Pegida-Demonstration am 12.10.2015 ein

    Die Staatsanwaltschaft Dresden hat die Ermittlungen gegen einen Beschuldigten wegen des Zeigens eines Galgens auf der Pegida Demonstration am 12.10.2015 eingestellt.

    Nach den Ermittlungen lässt sich weder eine Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten nach § 126 StGB noch eine Öffentliche Aufforderung zu Straftaten gemäß § 111 StGB nachweisen.

    Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere zu Artikel 5 GG (Meinungsfreiheit), hat sich die rechtliche Beurteilung von Meinungsäußerungen an deren objektiven Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums haben, zu beziehen. Dabei hat sich die Auslegung am Grundrecht der Meinungsfreiheit auszurichten.

    Nach der gebotenen objektiven Betrachtung erweist sich das Verhalten des Beschuldigten als interpretationsfähig und damit als mehrdeutig. Ein strafbares Verhalten wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten ist damit nicht nachweisbar.

    Die gebotene Auslegung führt auch hinsichtlich der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten dazu, dass nicht nachweisbar ist, dass der Beschuldigte durch seine Handlung Dritte dazu animieren wollte, die Bundeskanzlerin Merkel und den Bundesminister Gabriel zu töten.

    Eine Verfolgung des Beschuldigten wegen Beleidigung scheidet aus, weil es an dem für eine Strafverfolgung erforderlichen Strafantrag der Bundeskanzlerin Merkel und des Bundesministers Gabriel fehlt. Sie haben auch auf eine Stellungnahme zur Einstellung des Verfahrens abgesehen.

    03.03.2017 - Tötungsdelikt in Dresden-Weißig

    Presseerklärung

    Tötungsdelikt in Dresden-Weißig
    Haftbefehl wegen Totschlags erlassen

    Die Staatsanwaltschaft Dresden hat in dem Verfahren wegen der Tötung einer 62-jährigen Frau in Dresden-Weißig einen Haftbefehlsantrag gegen den gestern festgenommenen Beschuldigten (62) beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden gestellt.

    Das Amtsgericht Dresden hat den Haftbefehl wegen Totschlags heute erlassen.

    Die heute durchgeführte Obduktion hat ergeben, dass die 62-jährige durch Gewaltanwendung gegen den Hals erstickt ist.

    Der Beschuldigte befindet sich nunmehr in der JVA Dresden.

    Der Mann hatte sich gestern nach der Tatbegehung in ein Kranken-haus begeben und angegeben, seine Lebensgefährtin getötet zu haben. Bei der Überprüfung der gemeinsamen Wohnung fanden Polizeibeamte den Leichnam der Frau.

    Die Ermittlungen konzentrieren sich jetzt auf die Feststellung der näheren Tatumstände und des Tatmotivs.

    01.03.2017 - Staatsanwaltschaft Dresden stellt Ermittlungen gegen Björn Höcke wegen seiner Rede in Dresden am 17.01.2017 ein

    Presseerklärung

    Staatsanwaltschaft Dresden stellt Ermittlungen gegen Björn Höcke wegen seiner Rede in Dresden am 17.01.2017 ein

    Die Staatsanwaltschaft Dresden hat die Ermittlungen gegen Björn Höcke wegen seiner Rede in Dresden am 17.01.2017 eingestellt.

    Aufgrund der Rede hatte die Staatsanwaltschaft Dresden von Amts wegen und aufgrund von 91 Strafanzeigen Ermittlungen geführt.

    Nach den Ermittlungen lässt sich weder eine Volksverhetzung nach § 130 StGB noch eine Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener nach § 189 StGB nachweisen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere zu Artikel 5 GG (Meinungsfreiheit), hat sich die rechtliche Beurteilung von Meinungsäußerungen an deren objektiven Sinn, den sie nach dem Ver-ständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums haben, zu beziehen. Dabei hat sich die Auslegung am Grundrecht der Meinungs-freiheit auszurichten.

    Davon ausgehend ist der objektive Sinn seiner Rede eine radikale Kritik an der Art und Weise der Vergangenheitsbewältigung der nationalsozialisti-schen Gewaltherrschaft, weshalb eine Volksverhetzung nach § 130 StGB nicht nachweisbar ist.

    Nachdem sich die Rede nach der gebotenen Betrachtung nicht direkt an die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltverbrechen gerichtet hat, ist eine Strafbarkeit wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener nach § 189 StGB nicht nachweisbar.

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