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Um seine Aufgaben erfüllen zu können, braucht der Staat Einnahmen. Zu diesem Zweck erhebt er Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben. Alle Bürger haben die Pflicht, im Rahmen der vom Parlament beschlossenen Gesetze ihren Anteil zur Finanzierung öffentlicher Leistungen beizutragen - auch dann, wenn sie nicht unmittelbar selbst in den Genuß der Leistungen kommen oder kommen wollen. Etwa 30% des gesamten erwirtschafteten Bruttoinlandsprodukts werden von den Österreicherinnen und Österreichern als Steuern an die Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden eingezahlt (Sozialversicherungsbeiträge sind dabei nicht berücksichtigt).

Für konkrete Auskünfte in Ihren persönlichen Steuerangelegenheiten stehen Ihnen die Beamten Ihres Finanzamtes gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte an die zu diesem Zweck eingerichtete Steuerinformations- und Auskunftsstelle.

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