Um seine Aufgaben erfüllen zu können, braucht der Staat Einnahmen.
Zu diesem Zweck erhebt er Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben. Alle
Bürger haben die Pflicht, im Rahmen der vom Parlament beschlossenen Gesetze
ihren Anteil zur Finanzierung öffentlicher Leistungen beizutragen - auch
dann, wenn sie nicht unmittelbar selbst in den Genuß der Leistungen kommen
oder kommen wollen. Etwa 30% des gesamten erwirtschafteten Bruttoinlandsprodukts
werden von den Österreicherinnen und Österreichern als Steuern an
die Gebietskörperschaften Bund, Länder und Gemeinden eingezahlt (Sozialversicherungsbeiträge
sind dabei nicht berücksichtigt).
Für konkrete Auskünfte in Ihren persönlichen Steuerangelegenheiten
stehen Ihnen die Beamten Ihres Finanzamtes
gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte an die zu diesem Zweck eingerichtete
Steuerinformations- und Auskunftsstelle.
|