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Der Finanzbedarf

Rundfunkgebühren

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland finanziert sich hauptsächlich über die Rundfunkgebühr. Diese soll die Kosten decken, die bei der Produktion, verantwortlichen Gestaltung und Verbreitung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen entstehen.

Scherz mit der GEZ  
   

Es ist eine Finanzierungsart, die an die Organisation von Rundfunk in öffentlich-rechtlicher Form gebunden ist. Das heißt, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten vom Gesetzgeber gegründet wurden, um den gesellschaftlichen Zweck, der in ihrem Programmauftrag niedergelegt ist, zu erfüllen. Die Gebührenfinanzierung ist das Mittel, mit der diese Erfüllung gewährleistet werden kann. Neben der Rundfunkgebühr finanziert sich das ZDF gemäß Paragraph 29 des Staatsvertrags teilweise auch durch Einnahmen aus ausgestrahlten Werbespots und aus Sponsoring.

 
   

Gebührenpflicht und Rundfunkfreiheit
     Jeder private Haushalt in Deutschland, der mit einem Radio- und Fernsehgerät ausgestattet ist, muss seit 1. Januar 2001 pro Monat eine Rundfunkgebühr von 16,15 Euro zahlen. Sie ist aufgeteilt in eine Hörfunk- oder Grundgebühr (5,32 Euro) und eine Fernsehgebühr (10,83 Euro). Sozial schwache Haushalte oder Personen können auf Antrag von der Gebührenpflicht befreit werden. Es ist Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die programmliche und technische Grundversorgung für alle, ohne Ansehen von Rang und Einkommen, sicherzustellen, auch um den Preis der Gewährung von Gebührenbefreiung zu seinen Lasten. Die Pflicht, Rundfunkgebühren zu zahlen, ist an den Gerätebesitz gekoppelt, da dieser signalisiert, dass der Besitzer generell dazu bereit ist, den Rundfunk zu nutzen. Wer auf Radio und Fernsehen verzichten kann, wird sich kaum die entsprechenden Empfangsgeräte kaufen. Die Unterscheidung zwischen Hörfunk- und Fernsehgebühr dient dazu, genau den Personenkreis zu erfassen und zur Finanzierung der Kosten für Produktion und Bereitstellung von Rundfunkprogrammen heranzuziehen, der das bereitgestellte Programmangebot mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nutzen wird. Die Pauschalierung der Gebühr unterstreicht, dass ARD und ZDF nicht nur informieren, bilden und unterhalten, sondern auch die Möglichkeit haben sollen, Programmangebote auch für Minderheiten zu machen. Sendungen zu bestimmten Themen oder in besonderen Gestaltungsformen für einen relativ kleinen Personenkreis anzubieten, ist im Vergleich zu Programmen für Mehrheiten kostspielig, wenn man die Produktionskosten des Programms in Relation zu der erreichten Personenzahl setzt.

 
   

Zur Aufteilung der Rundfunkgebühren
     Die Erträge aus den Rundfunkgebühren stehen nicht alleine ARD und ZDF zur Verfügung. Das ZDF erhält aus der Fernsehgebühr 4,01 Euro, in denen der 50-Prozent-Anteil für ARTE, für den Kinderkanal und für PHOENIX bereits enthalten ist. 3sat wird direkt aus den Haushalten des ZDF und der Landesrundfunkanstalten der ARD finanziert. Das DeutschlandRadio hat eigene Anteile an der Rundfunkgebühr (0,40 Euro). Die Landesmedienanstalten, die Aufsichtsgremien über den privatwirtschaftlichen Rundfunk, erhalten 0,32 Euro der Grund- und Fernsehgebühr. Der Hauptteil der Gesamtgebühr geht an die Landesrundfunkanstalten der ARD (insgesamt 11,41 Euro). Erhoben werden die Gebühren von einer eigens dazu von ARD und ZDF geschaffenen Gebühreneinzugszentrale (GEZ) mit Sitz in Köln. Nach der dualen Rundfunkordnung in Deutschland darf privater Rundfunk erst errichtet werden, wenn öffentlich-rechtlicher vorhanden ist. Die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk auferlegten Programmpflichten sollen zugleich die private Programmqualität beeinflussen. Mit anderen Worten: Ohne Rundfunkgebühr gibt es auch keinen privatwirtschaftlich organisierten Rundfunkveranstalter.

 
 
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