deutsche Version   English version Rudolf Heß
Die Gartenlaube: Der Tatort
  
 
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Folgende Photos wurden am Nachmittag des 17. August 1987 nach dem Tod von Heß gemacht. Sie zeigen die Gartenlaube in der er sich mit Hilfe eines Verlängerungskabels am Fensterkreuz erhängt haben soll.
Die einzige vorliegende Zeugenaussage zu den Vorfällen in der Gartenlaube am 17. 08. 1987 stammt von Abdallah Melaouhi, dem tunesischen Krankenpfleger von Rudolf Heß. In seiner eidesstattlichen Aussage ist unter Punkt Nr. 4 zu lesen: "Als ich das Gartenhaus betrat, sah es dort wie nach einem Ringkampf aus, alles war durcheinander. Die Strohmatte, die als Bodenbelag diente, lag unordentlich herum, obwohl ich den Fußboden noch am Tag davor gereinigt und die Strohmatte ordentlich an ihrem üblichen Platz zurück gelassen hatte. Eine hohe Lampe war umgefallen, aber ich erinnere mich deutlich, daß das an der Lampe befestigte Kabel noch an die Netzsteckdose angeschlossen war. Mit diesem Lampenkabel soll sich Herr Hess nach späteren Angaben der Behörden selbst erhängt haben. ..."
 
 
Abdallah Melaouhi fährt in Punkt Nr. 5 fort: "Der Körper von Herrn Hess lag, scheinbar leblos, auf dem Fußboden des Gartenhauses. Neben ihm standen zwei in Uniformen der US-Armee gekleidete Soldaten. Keinen von beiden hatte ich je zuvor gesehen. Außerdem sah ich einen amerikanischen Wärter, den ich als Mr. Tony Jordan kannte. Ein Kabel war nirgendwo neben dem Körper von Herrn Hess zu sehen; wie ich schon gesagt habe, war das einzige Kabel an der umgefallenen Lampe befestigt und steckte noch in der Wand."
 
 
Das obere Bild zeigt im Vordergrund ein Teil der kaputten 1. Hilfe Ausrüstung, rechts die Sauerstoffflasche des Beatmungsgeräts. Im Punkt Nr. 7 der eidesstattlichen Erklärung liest man dazu folgendes: "... Ich befahl ihm [dem Wärter], den Notfallkoffer (in dem sich eine Erste-Hilfe-Ausrüstung befand) und das Sauerstoffgerät zu bringen, während ich mit der künstlichen Beatmung begann. Als Jordan mit der Ausrüstung zurückkehrte, bemerkte ich, daß er als erstes die Gelegenheit genutzt hatte, um seine Kleider zu wechseln. In die Ausrüstung, die er brachte, war ganz klar eingegriffen worden. Das Siegel am Notfallkoffer war aufgebrochen, und sein Inhalt war in Unordnung. Die Intubationsausrüstung hatte keine Batterie, und das Rohr war durchlöchert. Das Sauerstoffgerät war außerdem ohne Sauerstoff. Ich bin aber sicher, daß beide, als ich den Notfallkoffer und das Sauerstoffgerät noch am Morgen im Rahmen meiner üblichen Pflichten überprüft hatte, voll funktionsfähig waren."
 
 
Nahaufnahme der 1. Hilfe Ausrüstung am Boden. Der Pfeil zeigt auf die Schlinge: Es ist ein einfacher Knoten ! Dazu wieder ein Auszug aus der eidesstattlichen Erklärung, Punkt Nr. 10: "In den fünf Jahren, in denen ich Herrn Hess täglich versorgte, konnte ich einen klaren und genauen Eindruck von seinen physischen Fähigkeiten gewinnen. Angesichts seiner körperlichen Verfassung halte ich es nicht für möglich, daß Herr Hess in der später von den Alliierten bekanntgegebenen Weise Selbstmord begangen hat. Er besaß weder die Kraft noch die Beweglichkeit, um sich eine elektrische Schnur um den Hals zu legen, sie zu verknoten und sich entweder zu erhängen oder zu erdrosseln. ... Vor allem aber waren seine Hände von Arthritis verkrüppelt; zum Beispiel war er nicht in der Lage, seine Schuhsenkel zu schnüren. Ich halte ihn der manuellen Geschicklichkeit nicht für fähig, die notwendig gewesen wäre, um mit der Elektroschnur so wie vermutet umzugehen. Darüber hinaus konnte er seine Arme nicht über die Schultern heben; es ist daher meines Erachtens nicht möglich, daß er die Schnur am Fensterhaken, an dem er sich angeblich aufgehängt haben soll, angebracht haben kann."




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