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Die politische Grundaussage der APPD hat sich seit dem Jahr 1998, in dem dieses Bild mit Kanzlerkandidat Karl Nagel entstand, nicht geändert.
Freitag, 9. September 2005
Mit dem Zweiten ... ... sieht man APPD-Spot nicht
Das ZDF muss den umstrittenen Wahlwerbespot der "Anarchistischen Pogo-Partei Deutschlands" (APPD) nicht ausstrahlen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz und bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz. Der Spot, in dem eine anarchistische Orgie mit Gewalt, entwürdigender Sexualität, Alkohol- und Drogenmissbrauch gezeigt werde, verstoße gegen die Menschenwürde und den Jugendschutz. Die APPD legte nun Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein.
Der Wahlspot überschreitet nach Überzeugung des Koblenzer Senats "unzweifelhaft die Grenzen eines offenkundigen und schwerwiegenden Verstoßes gegen die Menschenwürde" sowie gegen Vorschriften des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages. Der Senat bekräftigt, dass der Spot "ein Menschenbild (vermittelt), das im krassen Widerspruch zum grundgesetzlich verbürgten Menschenbild steht" und zugleich "offenkundig in hohem Maße geeignet ist, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu verantwortungsbewussten und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu gefährden", heißt es wörtlich in der Begründung des Beschlusses.
Das Mainzer Verwaltungsgericht war der Begründung des ZDF bereits gefolgt und hatte die Ausstrahlung des Spots untersagt. Die APPD hat daraufhin Beschwerde eingelegt, die das Oberverwaltungsgericht in Koblenz jetzt ebenfalls zurückgewiesen hat. Dieser TV-Spot wird damit nicht mehr ausgestrahlt. In der vergangenen Woche hatte das Oberverwaltungsgericht Münster für den gleichen Spot eine Ausstrahlung in der ARD erzwungen. Er wurde am Montag dieser Woche gesendet. Auch Bundestagspräsident Wolfgang Thierse und Bundesinnenminister Otto Schily haben sich entschieden gegen den Werbespot der Pogo-Partei ausgesprochen.
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