Anzeige
BerlinOnline
Berliner Branchen Stadtplan Tickets Club Preisvergleich  Finden
:: Berliner Zeitung
:: Berliner Kurier
:: TIP-Magazin
 
:: Anzeigenmärkte
:: Markt & Service
:: Finanzen
:: Reisen
:: Berlin Life
:: Liebe & Dating
:: Erotik
 
Fotoservice Fotoservice  Gewinnspiele  Auktionen  Jobs  Filmtipps  Essen & Trinken  Club / Community  Preisvergleich  Schulfreunde  Immobilien  Autos  Sport
 
 Impressum  Mediadaten

TextArchiv
Datum:   20.02.1999
Ressort:   Lokales
Autor:   Sabine Deckwerth und Michael Helberg
Seite:   17

DIE TÖDLICHEN SCHÜSSE IM KONSULAT

Schützen genießen Immunität
Staatsanwaltschaft vernahm Israelis

Während Diplomaten vollkommene Immunität genießen, war der Status der israelischen Sicherheitsleute, die am Mittwoch drei Kurden erschossen haben, zunächst unklar. Die beiden Wachmänner des israelischen Generalkonsulats in Berlin genießen jedoch diplomatische Immunität. Diese ist im Wiener Abkommen von 1961 festgeschrieben, das das Recht der Auslandsvertretungen regelt.

Konsularbeamte sind nur insoweit immun, soweit sie dienstliche Aufgaben übernehmen. Ob dies auch für die beiden Sicherheitsleute zutraf, mußte erst geprüft werden. "Die beiden Personen genießen Immunität", sagte am Freitag ein Sprecher des Auswärtigen Amtes. Ihre Aufgabe sei es, Konsularbeamte zu schützen.

Das gesamte Anwesen des israelischen Generalkonsulats an der Wilmersdorfer Schinkelstraße 10 gilt als "unverletzliches Gebiet". "Trotzdem gilt dort die deutsche Rechtsordnung und damit auch das deutsche Strafrecht", sagte Prof. Herwig Roggemann, Experte für internationales Strafrecht an der Freien Universität Berlin. Die deutschen Gesetze regeln auch den Gebrauch von Schußwaffen. Demnach dürfen Waffen nur in Notwehrsituationen angewendet werden, wobei es die Verhältnismäßigkeit zu wahren gilt. Allerdings darf die deutsche Rechtsordnung in diplomatischen Vertretungen und Konsulaten nur dann durchgesetzt werden, wenn der Hausherr damit einverstanden ist. Staatsanwaltschaft und Polizei können demzufolge nur mit Zustimmung des jeweiligen Landes Ermittlungen aufnehmen. Vor ein deutsches Gericht können Personen, die diplomatische Immunität genießen, nicht gestellt werden, so Herwig Roggemann.

Nach Auskunft von Justizsprecherin Michaela Blume sind die israelischen Sicherheitsleute in die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen der blutigen Vorfälle im Zusammenhang mit den Kurdenprotesten eingeschlossen. "Die Staatsanwaltschaft kann ungehindert ermitteln", so Blume. Die israelischen Beamten seien vernommen worden. Die Staatsanwaltschaft habe auch am Tatort Ermittlungen durchführen und Spuren sichern können. Die Generalkonsulin habe sich kooperativ gezeigt.

[Neue Suchanfrage]   [Weitere Artikel vom 20.02.1999]  

24. Januar 2005
Websuche


powered by LYCOS
Berliner Branchen

Tickets

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Drucken
Seite versenden
© 2005 BerlinOnline
Stadtportal GmbH & Co. KG