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   Christentum
 

Papst

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(griech. pappas, lat. papa, „Vater”) Ein alter Bischofstitel, der heute für den Bischof von Rom verwendet wird, dem Heiligen Vater und Oberhaupt der katholischen Kirche, der er Stellvertreter des Jesus Christus (lat. Vicarius Christi) ist.

Das Papsttum versteht sich als Nachfolge des Apostels Petrus, der nach katholischer Lehre von Jesus Christus in dieses Amt eingesetzt wurde (nach Matthäus 16,18).

Ob das Papsttum tatsächlich auf Petrus zurückgeht und im Sinne Christi eingerichtet wurde, bleibt außerhalb der katholischen Kirche umstritten. Die ersten Päpste waren Linus, Anaklet, Clemens, Evaristus und Alexander. Sie waren Leiter der Gemeinde von Rom und hatten keine darüber hinausgehende Autorität. Das Papsttum entwickelte sich allmählich aus dem Amt des Bischofs von Rom, bis zum 2. Jahrhundert wirkte er neben Presbytern und Diakonen, es waren wohl auch Frauen daran beteiligt. Stephanus I. (254-257) berief sich auf Matthäus 16,18 um dessen Vorrangstellung zu begründen, zunächst in praktisch-rechtlichen, erst später auch theologischen Fragen.

Während der Primat des Bischofs von Rom sich im Abendland durchsetzen konnten, lehnten die Ostkirchen diesen Anspruch auf den Konzilien von Konstantinopel (381) und Chalcedon (451) ab. Mit Leo I.(440-461) erreichte er einen ersten Höhepunkt, dieser Papst nahm den Titel Pontifex maximus an („oberster Brückenbauer”), ein Titel, den bereits Julius Cäsar führte.
Gelasius (492-496) beanspruchte mit der Zwei-Gewalten-Lehre den Vorrang der geistlichen Macht gegenüber der weltlichen des oströmischen Kaisers. Gregor (590-604) legte den Grundstein für den Kirchenstaat (Vatikanstaat), mit dem das Papsttum auch zum weltlichen Fürstentum wurde.

Einschneidend wurde im Mittelalter die Krönung Karls zum Kaiser durch Leo III., womit sich das Papsttum vollends vom Einfluß Ostroms (Byzanz) löste. Fortan bildeten der Papst und der Kaiser des „hl. römischen Reiches deutscher Nation” einen Dualismus aus geistlicher und weltlicher Macht, wobei das Papsttums zunehmend unter den Druck der deutschen Kaiser geriet, der über die Papstwahl mitzuentscheiden hatte. Erst die von Cluny ausgehenden innerkirchlichen Reformen führte zu einer unabhängigen Papstwahl durch das Kardinalskollegium. Dagegen verfiel das deutsche Kaisertum und in der Renaissance entfaltete das Papsttum seine weltliche Macht zu einer bis dato nicht erlebten Pracht - mit allen sittlichen Verfallserscheinungen, die damit einhergehen.

In der Neuzeit verlor der Papst weitgehend seinen Kirchenstaat und konzentriert sich seitdem wieder seinen geistlichen Aufgaben. Politischen Einfluß auf diplomatischen Wege sichern die päpstlichen Botschaften (Nuntiaturen) in fast allen Ländern der Welt, außerdem der enorme materielle Reichtum der römischen Kirche.

Seit dem 1. Vatikanischen Konzil (1870) gilt der Papst als oberster Lehrer der Kirche und für unfehlbar, wenn er ex cathedra (lat. „vom Lehrstuhl Petri aus”) feierliche Lehrsätze des Glaubens und der katholischen Sittenlehre verkündet, die für seine gesamte Kirche als mit fide divina (lat. „mit göttlichen Glauben”) verbindlich sind. Grundlage des Dogmas ist der Glaube, der Papst sei in solchen Fragen inspiriert, d.h. vom Heiligen Geist erfüllt. Vordem nahm man an, diese Inspiration erfülle die Konzilien.

Der Papstkatalog verzeichnet alle Päpste seit dem Petrus und soll die Lehrautorität des Papsttums durch die ununterbrochene Tradition seit den Aposteln Petrus und Paulus unterstreichen. Deren älteste Verzeichnisse gehen auf Irenäus von Lyon (~190) und Julius Africanus (~240) zurück. Der Papstkatalog wird im Liber pontificalis fotgeschrieben. Die offizielle Papstliste zählt den Petrus als ersten Papst (gest. 64/67), bis zum derzeit im Amt befindlichen Benedikt XVI. (seit 2005) sind es insgesamt 270 Nachfolger Petri, viele von ihnen gelten als Heilige.

Einer dem irischen Bischof Malachias (1095 bis 1148) zugeschriebenen Weissagung zufolge ist Benedikt XVI. vorletzter der Päpste. Nach ihm komme nur noch ein Petrus Romanus, dann sei es mit dem Papsttum vorbei.

 

Papstwahl

Gewählt wird der Papst von dem Kollegium der Kardinäle, die einen aus ihrer Mitte zum Nachfolger Petri bestimmen. Grundsätzlich ist jeder getaufte männliche Katholik (vir baptizatus), ob Laie oder Priester, wählbar, seit 1389 waren dies aber immer Kardinäle. Gewählt wird auf Lebenszeit und eine Abberufung aus dem Amt kann nur durch Gott selbst erfolgen, nämlich durch den Tod des Amtsinhabers. Auch ein freiwilliger Rücktritt ist möglich. (mehr dazu)

 

Päpstin Johanna

Die Geschichte von einer Päpstin Johanna, eine Frau aus Mainz, die wegen ihrer außergewöhnlichen Gelehrsamkeit bei Geheimhaltung ihres Geschlechts 855 als Johannes Angelicus zum Papst gewählt worden sei, gilt als Fabel und Legende, wie es zahlreiche mehr oder weniger glaubhafter Papstfabeln gibt.

 

Namen der Päpste

Nach der Wahl eines Papstes gibt der neue Amtsinhaber umgehend den von ihm gewählten Namen als Pontifex bekannt. Seit Bruno von Kärnten, der 996 als Papst Gregor V. den Stuhl Petri bestieg, hat jeder Papst einen anderen Namen als seinen Taufnahmen gewählt. Vor ihm hatten nur drei Päpste ihren Taufnahmen abgelegt, darunter Johannes II., dessen eigentlicher Name Mercurius wohl etwas zu heidnisch klang (Mercurius ist eine altrömische Gottheit).

 

Patron der Päpste

Schutzpatron der Päpste ist Petrus, auf den sich das Papsttum als sein Begründer beruft.

 

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