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Bürgerservice

Häufige Fragen zu Personalausweis und Reisepass

1. Kann man digital ausgedruckte Passfotos für den Personalausweis/Reisepass verwenden?

Ja, wenn das Passfoto der Fotomustertafel entspricht und das Material des Lichtbildes die Eigenschaften eines konventionellen Fotopapiers aufweist. Es muss unempfindlich gegenüber Feuchtigkeit (z. B. Handschweiß) sein. Die mechanische Stabilität der Oberfläche muss ebenfalls gewährleistet werden (z. B. dürfen beim Ablösen eines aufgeklebten Klebestreifens keine Reste an diesem haften bleiben). Das Lichtbild darf nicht auf zu dünnem Papier vorliegen.
Die Beurteilung der Ausweis- bzw. Passfotos hinsichtlich der Verarbeitbarkeit obliegt laut Passgesetz ausschließlich der zuständigen Personalausweis- bzw. Passbehörde.

2. Sind bundesdeutsche Personalausweise und Reisepässe maschinell lesbar?

Der EU-Reisepass wird seit 1988 und der Bundespersonalausweis seit 1987 maschinell lesbar ausgestellt (sichtbar an der maschinell lesbaren Zone im unteren Teil der Pass- und Ausweiskarte).

VORLÄUFIGE Reisepässe und Personalausweise sind bisher nicht maschinell lesbar. Die vorläufigen Dokumente und Kinderreisepässe wurden zwischenzeitlich sicherheitstechnisch aufgewertet und werden zukünftig maschinenlesbar ausgestellt. Das neue Sicherheitskonzept wurde im 2004 unter Berücksichtigung einer zweijährigen Übergangsfrist eingeführt.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Personalausweis- bzw. Passbehörde.

3. Welche Bedeutung hat die letzte Ziffer in der unteren Zeile des Personalausweises bzw. Reisepasses?

Bei der letzten Ziffer in der zweiten Zeile der maschinenlesbaren Zone des Personalausweises bzw. Reisepasses handelt es sich um eine Prüfziffer.

Weitere Hinweise zur maschinenlesbaren Zone können Sie dem Personalausweis- und Passgesetz entnehmen.

4. Warum wird die Seriennummer auf Pässen und Ausweisen nur noch mit neun Stellen angegeben?

Um der Empfehlung der ICAO (International Civil Aviation Organization), die Seriennummer auf den Dokumenten mit neun Stellen anzugeben, nachzukommen, wird die Seriennummer auf Personalausweisen und Reisepässen anstelle mit bisher zehn Stellen seit Januar 2004 ohne Prüfziffer und damit neunstellig angegeben. Folgende Änderungen sind hiermit verbunden:

Bei der Verkürzung der Seriennummer wird die letzte Stelle (bisher Prüfziffer) weggelassen. Bitte beachten Sie, dass in der maschinenlesbaren Zone der Reisepass- und Personalausweiskarte die Seriennummer weiterhin zehnstellig abgebildet wird.

5. Wer hat das Design des Personalausweises bzw. Reisepasses festgelegt?

Die Gestaltung des Personalausweises erfolgte in Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern und dem Bundeskriminalamt durch die Bundesdruckerei.
Als Hersteller der Personalisierten Dokumente handeln wir im Auftrag unseres Kunden, des Bundesministeriums des Innern. Das Personalausweis- bzw. Reisepassmuster wird durch Rechtsverordnung festgelegt.

6. Seit wann wird der Reisepass bzw. Personalausweis in der derzeitigen Form produziert?

Der Europapass wird seit dem 01.01.1988 hergestellt, der Personalausweis seit dem 01.04.1987.

7. Gibt es ein zentrales Archiv mit Personendaten bei der Bundesdruckerei GmbH?

Nein, der Datenschutz verbietet die zentrale Speicherung von Personendaten. Eine Speicherung erfolgt nur lokal in den Einwohnermeldeämtern.
Alle personenbezogenen Daten werden nach der Fertigstellung des Dokumentes in der Bundesdruckerei GmbH gelöscht bzw. vernichtet.

8. Wo kann man eine Foto-Mustertafel erhalten?

Die Foto-Mustertafel kann gegen Einsendung eines ausreichend frankierten DIN A4-Rückumschlages von der Bundesdruckerei GmbH, Oranienstraße 91, 10958 Berlin, bezogen werden. Sie ist auch auf der Homepage der Bundesdruckerei GmbH abgebildet.

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3-millionster deutscher ePass ausgeliefert
Berlin, 2. April 2007 - Die Bundesdruckerei GmbH hat heute den 3-millionsten deutschen ePass ausgeliefert.