Bundesamt für Kultur

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Das BAK

© Béatrice Devènes / Pixsil

Brief des Direktors

Sehr geehrte Damen und Herren

2007 ist ein Jahr der Kultur: Endlich erhält die Kulturförderung des Bundes eine umfassende gesetzliche Grundlage. Seit das Volk im Jahr 1999 die neue Bundesverfassung angenommen hat, gibt es einen Verfassungsartikel, der dem Bund die Aufgabe überträgt, in Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden, die in erster Linie dafür zuständig sind, eine Kulturförderungspolitik zu führen, die den Respekt der kulturellen Vielfalt gewährleistet. Das Kulturförderungsgesetz soll diesen Artikel umsetzen, indem es die Zuständigkeitsbereiche zwischen den verschiedenen Akteuren der Kulturpolitik klärt.

Der Bund behält seine in der Verfassung vorgesehene subsidiäre Rolle bei, indem er sich auf Projekte von nationalem Interesse beschränkt: Erhaltung und Vermittlung des kulturellen Erbes - insbesondere in den Bereichen Heimatschutz und Denkmalpflege, in den bundeseigenen Museen oder in der Nationalbibliothek -, Nachwuchsförderung, grosse Kulturveranstaltungen, Filmförderung, internationaler Kulturaustausch, Austausch im Innern zwischen den verschiedenen Sprachregionen.

Diese Vorgaben sind in der Vernehmlassung bei allen interessierten Kreisen auf breite Zustimmung gestossen. Vorbehalte richteten sich hier und dort gegen den Grundsatz einer Kulturpolitik des Bundes wegen der Befürchtung, es entstehe eine Staatskultur und Steuergelder würden schlecht eingesetzt. Zweifellos begründet aber die Kultur den nationalen Zusammenhalt und ist demnach für unsere Identität von wesentlicher Bedeutung. Die Kultur ist nicht nur Synonym von Freizeit und Vergnügen, sie ist auch Trägerin von Innovation und ermöglicht die Kommunikation und den Austausch mit dem Ausland, die Öffnung auf die Welt und auf die Zukunft. Kein moderner Staat kann sich gegenüber dieser wesentlichen Substanz der Gesellschaft gleichgültig zeigen, indem er die Kultur ganz dem freiwilligen Engagement der Künstler und den zufälligen Entscheidungen des privaten Mäzenatentums oder der Konkurrenz des freien Marktes überlässt.

Das neue Kulturförderungsgesetz wird es dem Bund ermöglichen, seinen kulturellen Auftrag zu erfüllen und die Zukunft unseres Landes mitzuprägen. Am 8. Juni 2007 hat der Bundesrat dem Entwurf zugestimmt. Das Parlament wird demnächst darüber beraten.


Mit freundlichen Grüssen
Ihr Jean-Frédéric Jauslin

Zuletzt aktualisiert am: 08.06.2007

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