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Datenschutzbeauftragter kämpft mit Personalknappheit

Bern. AP/baz. Der Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür klagt weiter über Personalknappheit. Bei den Schlichtungsgesuchen zur Einsicht in amtliche Dokumente bestehe derzeit ein Rückstau von fünf Monaten. Unzufrieden ist Thür zudem weiter mit der Hooliganismusbekämpfung. Viel Arbeit macht ihm inzwischen auch das Gesundheitswesen.

Wie schon in früheren Jahren verwies der Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte des Bundes (EDÖB) auch bei der Präsentation des neuen Tätigkeitsberichts auf die knappen personellen Ressourcen. Thür kritisierte am Montag vor den Medien, dass der Bundesrat für die neuen Aufgaben des EDÖB als Beratungs- und Schlichtungsstelle für das Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung noch keine neuen Stellen bewilligt habe, obwohl in der Botschaft zum Öffentlichkeitsgesetz von einem Zusatzaufwand von drei bis 3,5 Stellen die Rede gewesen sei. Bei den Schlichtungsgesuchen wegen abgelehnter Anträge zur Einsicht in amtliche Dokumente bestehe deshalb heute ein Rückstau von fünf Monaten, dies bei einer gesetzlich vorgesehenen Behandlungsfrist von 30 Tagen. Anzeige


Unzufrieden ist Thür nach wie vor mit der Hooliganismusbekämpfung in der Schweiz. Nachbesserungsbedarf bestehe etwa bei der Weitergabe von Daten der neuen Hooligan-Datenbank an Private. Klare Vorschriften, wie die Privaten die Daten bearbeiten sollen, gebe es nicht. Es sei bis heute nicht absehbar, wie die offenen Fragen geklärt werden könnten und wann dies geschehen werde, schreibt Thür im Tätigkeitsbericht.

Positiv vermerkte Thür hingegen Fortschritte in der «SWIFT-Affäre», bei der es um den Zugriff der US-Behörden auf Kundendaten der Banken über das internationale Zahlungsverkehrssystem SWIFT geht. Die Bankiervereinigung habe sich inzwischen bewegt. Thür hatte sie aufgefordert, Druck für die Aushandlung eines bilateralen oder multinationalen Abkommens mit den USA zu machen. Die EU hatte in dieser Sache vergangene Woche mit den USA eine Vereinbarung verabschiedet, wonach die USA bei der Nutzung von SWIFT-Überweisungsdaten die EU-Datenschutzbestimmungen berücksichtigen wollen.

Ein zunehmend wichtiger Arbeitsbereich des Datenschützers ist auch das Gesundheitswesen, der laut Thür im kommenden Jahr einen der Schwerpunkte darstellt. Dabei geht es etwa um die Wahrung des Persönlichkeitsschutzes bei der Anwendung von diagnosebezogenen Fallkostenpauschalen auf der Basis von sogenannten Diagnosis Related Groups. Dabei gäben Leistungserbringer sehr detaillierte medizinische Personendaten an Versicherer weiter. Und dafür fehle derzeit noch eine Gesetzesgrundlage, sagte Thür. Diese müsse vor der künftigen Anwendung geschaffen werden.

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