Deutsche Nationalhymne

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Wechseln zu: Navigation, Suche

Die deutsche Nationalhymne besteht seit 1991 ausschließlich aus der dritten Strophe des Deutschlandliedes von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben. Die Melodie stammt aus der früheren österreichischen Kaiserhymne Gott erhalte Franz, den Kaiser von Joseph Haydn.

Inhaltsverzeichnis

Text und Melodie

Einigkeit und Recht und Freiheit
für das deutsche Vaterland!
Danach lasst uns alle streben
brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit
sind des Glückes Unterpfand;
|:Blüh im Glanze dieses Glückes,
blühe, deutsches Vaterland!:|
Text: August Heinrich Hoffmann von Fallersleben, 1841, siehe Hauptartikel: Deutschlandlied
Melodie: Joseph Haydn, 1796/97, aus dem Kaiserlied (Hob XXVIa:43), siehe Hauptartikel: Österreichische Kaiserhymnen

Vorgeschichte

Als ältestes deutschsprachiges Lied mit Charakter einer Volkshymne kann Prinz Eugen, der edle Ritter angesehen werden. Beim Volk waren seit der durch französische Ansprüche ausgelösten Rheinkrise von 1840 die Rheinlieder beliebt, wie Die Wacht am Rhein, und auch das Lied Hoffmanns. Als 1871 nach dem Sieg über Frankreich das deutsche Kaiserreich entstand, wurde die Hymne des preußischen Königs, Heil dir im Siegerkranz auch Hymne des Deutschen Kaisers. Dessen Melodie, aus der englischen Nationalhymne God Save the Queen stammend, wurde und wird auch in Hymnen anderer Länder verwendet. Keines dieser Lieder wurde allerdings als Nationalhymne beschlossen; es gab keine offizielle Hymne. Bei offiziellen Anlässen wurde jedoch meist die Kaiserhymne gespielt, bei der Übergabe von Helgoland auch das dort verfasste Hoffmann'sche Lied.

Im ersten Weltkrieg wurden verstärkt patriotische Lieder gesungen, umgetextet oder für Propagandazwecke vereinnahmt, so wie das Deutschlandlied mit dem Langemarck-Mythos.

Zwischen den Weltkriegen

Im Deutschen Reich zur Zeit der Weimarer Republik wurde 1922 vom Reichspräsidenten Friedrich Ebert das Deutschlandlied mit allen drei Strophen als Nationalhymne eingeführt. Dies geschah, nachdem auch hinsichtlich der vier in der ersten Strophe genannten Randbereichen des deutschen Sprachraums die Pariser Vorortverträge Gebietsabtretungen erzwangen und zudem verhinderten, daß Deutschösterreich ein Bestandteil der Deutschen Republik wurde. Daher wird die Hymne, in erster Linie von Anhängern des rechten politischen Spektrums, auch als Erinnerung an die abgetretenen Gebiete sowie an eine verwehrte Einigkeit im Sinne von Einheit interpretiert. Durch weitere Sanktionen und Ereignisse, wie die Ruhrbesetzung durch belgisch-französische Besatzungstruppen, war zudem Recht und Freiheit eingeschränkt.

Im Dritten Reich wurde nur noch die erste Strophe gesungen, direkt gefolgt vom Horst-Wessel-Lied, die zusammen anstelle einer einheitlichen Hymne genutzt wurden.

Nach dem Zweiten Weltkrieg

Bundesrepublik Deutschland

Während die schwarz-rot-goldene Bundesflagge 1949 als nationales Symbol der Bundesrepublik Deutschland in Artikel 22 des Grundgesetzes festgeschrieben wurde, hat man zum Zeitpunkt der Republikgründung – vermutlich im Zusammenhang mit der kontrovers geführten Debatte zu dem Thema – noch keine Nationalhymne gesetzlich festgelegt. Bei der konstituierenden Sitzung des ersten Deutschen Bundestages sangen die Abgeordneten Hans Ferdinand Maßmanns Lied Ich hab mich ergeben / Mit Herz und mit Hand; später wurde zu offiziellen Anlässen vielfach Beethovens Ode an die Freude als Ersatzhymne verwendet. Der Vorschlag des damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss, als Neuanfang die von Rudolf Alexander Schröder gedichtete und von Hermann Reutter vertonte Hymne an Deutschland zu verwenden, konnte sich nicht durchsetzen.

Für das diplomatische Protokoll wurde aber eine offizielle Hymne benötigt, da man Staatsgäste nicht mit wechselnden provisorischen Hymnen empfangen mochte. Bundeskanzler Konrad Adenauer schlug daher am 29. April 1952 in einem Brief an Theodor Heuss vor, „das Hoffmann-Haydn’sche Lied“ als Nationalhymne anzuerkennen und bei staatlichen Veranstaltungen nur dessen dritte Strophe zu singen. Heuss’ widerstrebende, aber zustimmende Antwort erhob das Lied der Deutschen, insbesondere dessen dritte Strophe, de facto zur Nationalhymne.[1] Die Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland wurde also nicht durch Gesetz oder parlamentarische Abstimmung beschlossen, sondern als Dienstanweisung festgelegt. Der Briefwechsel zwischen Adenauer und Heuss wurde im Amtsblatt der Bundesregierung veröffentlicht.

Die Wahl der dritten Strophe zeigte in der Praxis, in der meist nur Musik per Kapelle oder Tonträger gespielt wurde, kaum Auswirkungen. Die Annahme der Hymne in der Öffentlichkeit zeigte sich eher bei Sportveranstaltungen durch den Grad der Beteiligung des Publikums per Mitsingen. Bei der Siegerehrung nach Gewinn der Fußball-WM 1954 wurde im Wankdorf-Stadion vernehmlich der noch allen gewärtige Text der ersten Strophe angestimmt.

Die Worte "Einigkeit und Recht und Freiheit" fanden auf DM-Münzen Verwendung, später auf dem Euro.

Strafrechtlicher Schutz des Deutschlandliedes

Als staatliches Symbol und Verfassungswert ist die dritte Strophe des Deutschlandliedes als Nationalhymne gemäß § 90a StGB gegen Verunglimpfung geschützt. Der strafrechtliche Schutz ist aber dadurch eingeschränkt, dass Autoren von Nachdichtungen sowie Parodien der Nationalhymne sich ihrerseits auf die Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz berufen können.

Mit Beschluss vom 7. März 1990 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass dem Briefwechsel nicht ausdrücklich zu entnehmen ist, dass dieses Lied nur mit seiner dritten Strophe zur Hymne erklärt werden sollte. Eindeutig, so das Bundesverfassungsgericht weiter, ist jedoch darin festgelegt worden, dass bei staatlichen Veranstaltungen die dritte Strophe gesungen werden solle und dies entsprach bereits zum Zeitpunkt des Beschlusses einer jahrzehntelangen allgemeinen Praxis. Jedenfalls im strafrechtlichen Sinne – für den Adressaten des § 90 a Abs. 1 Nr. 2 StGB (Verunglimpfung der Hymne der Bundesrepublik Deutschland) – geht der erkennbare Wortsinn des Begriffs „Hymne der Bundesrepublik Deutschland“ daher nicht über die dritte Strophe des Deutschlandliedes hinaus. (BVerfGE 81, 298ff.). Der Bundesminister für Justiz hatte namens der Bundesregierung in diesem Verfahren erklärt, dass das gesamte, aus drei Strophen bestehende, Deutschlandlied die Nationalhymne bilde und die Einschränkung, bei offiziellen Anlässen nur die dritte Strophe zu singen, davon zu unterscheiden sei. Dieser Ansicht folgte das Bundesverfassungsgericht nicht.

Nationalhymne der DDR

Die Hymne der DDR (die sogenannte „Becher-Hymne“ ab 1949) wurde das von Johannes R. Becher passend auf Haydns Melodie getextete Auferstanden aus Ruinen, für das dann Hanns Eisler eine eigene Melodie komponierte. Plagiatvorwürfe kamen von Peter Kreuder, der zeitlebens behauptete, Hanns Eisler habe teilweise die Melodie seines Stücks Good-bye, Johnny übernommen.

Ein Alternativvorschlag von Bertolt Brecht (Anmut sparet nicht noch Mühe) wurde nicht übernommen und von Brecht später unter dem Titel Kinderhymne veröffentlicht. Auch dieser Text folgte dem Versmaß der Kaiserhymne, weil er zunächst auf Haydns Melodie gedichtet wurde. Die Texte beider deutschen Hymnen (wie auch der der Kinderhymne) harmonieren also jeweils mit der Melodie der anderen Hymne und können wechselseitig gesungen werden. Bechers Text wurde ab ca. 1970 auf Weisung der DDR-Offiziellen nicht mehr gesungen, da der Passus „Deutschland, einig Vaterland“ als nicht mehr opportun erachtet wurde.

Bei der Siegerehrung des westdeutschen Motorradrennfahrers Dieter Braun 1972 sangen die zahlreichen Besucher des ostdeutschen WM-Laufes auf dem Sachsenring die Westhymne mit. In den Folgejahren wurde das WM-Rennen abgesagt und nur noch Fahrer aus dem Ostblock zugelassen.

Vereinigtes Deutschland

Nach dem Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1990 wurde in einem Briefwechsel des Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker mit Bundeskanzler Helmut Kohl im Jahr 1991 ausschließlich die dritte Strophe des Deutschlandliedes zur offiziellen Nationalhymne erklärt.[2]

In der Praxis wird bei manchen Gelegenheiten das Abspielen auf wenige Takte verkürzt, beispielsweise bei Siegerehrungen im Motorsport, wo oft zwei verschiedene Hymnen (für Fahrer und Team) zu spielen sind.

Im Rahmen der Fußball-WM 2006 wurde nicht nur die Verwendung der Flagge beliebter, sondern auch die der Hymne. So war z. B. während des Spieles gegen Schweden, als die deutsche Mannschaft deutlich in Führung lag, vom Publikum anstatt üblicher Schlachtengesänge auch „Blüh’ im Glanze dieses Glückes“ zu hören.

Sonstige Versionen

Im Zuge der Debatte über Integration von Zugewanderten und die spanische Version der amerikanischen Nationalhymne wurde darüber ins Gespräch gebracht, die Nationalhymne ins Türkische zu übersetzen. Der Grüne Bundestagsabgeordnete Christian Ströbele aus dem Bezirk Berlin-Kreuzberg mit hohem türkischstämmigen Einwohneranteil erklärte, er habe dies, anders als von einigen Medien berichtet, nicht vorgeschlagen, unterstütze es aber. Er wies darauf hin, dass es Übersetzungen schon seit längerer Zeit gebe.[3]

Weblinks

Wikisource
Wikisource: Lied der Deutschen – Quellentexte

Quellen

  1. Briefwechsel zwischen Bundeskanzler Adenauer und Bundespräsident Heuss (1952)
  2. Briefwechsel zwischen Bundeskanzler Helmut Kohl und Bundespräsident Richard von Weizsäcker (1991)
  3. Christian Ströbele zum Vorschlag einer türkischen Übersetzung

Literatur

  • DAMALS – Das Magazin für Geschichte und Kultur, 39. Jg. 2007/2. ISSN 0011-5908.
Persönliche Werkzeuge