Aufgabenbereich

Die Arbeit der mabb endet nicht mit der Zulassung von Anbietern zum privaten Rundfunk, sondern umfasst im Anschluss auch Lizenzüberwachung und Programmaufsicht.

Im Rahmen der Lizenzüberwachung müssen der Medienanstalt sämtliche Veränderungen in der Gesellschafterstruktur bekannt gemacht werden, um zu verhindern, dass konzentrationsrechtliche Bestimmungen und Vorgaben nachträglich unterlaufen werden können.

Damit die Veranstalter auch wirklich das Programm anbieten, das zu ihrer Auswahl und Zulassung führte, wird das vorgelegte Programmkonzept Bestandteil der Lizenz. Veränderungen in der Programmstruktur und –ausrichtung müssen dem Medienrat deshalb angezeigt und gegebenenfalls genehmigt werden.

Darüber hinaus kontrollieren wir die Einhaltung der allgemeinen Programmanforderungen insbesondere in Hinsicht auf Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen und Werberichtlinien.

 

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