Die mabb

Die mabb ist eine unabhängige Anstalt des öffentlichen Rechts, das heißt, sie handelt eigenständig auf der Grundlage der entsprechenden Gesetze und ist nicht Teil der staatlichen Verwaltung. Sie ist die einzige Zwei-Länder-Medienanstalt in Deutschland.

Rundfunk und Meinungsbildung
Mit der Einführung des privaten Rundfunks Mitte der achtziger Jahre ergab sich die Notwendigkeit, die Zulassung und Beaufsichtigung der privaten Veranstalter und die Frequenzverteilung zu regeln. Damit wurden eine gesetzliche Grundlage und kontrollierende Organe erforderlich, die vor allem keine staatlichen Stellen sein durften, weil der Rundfunk als wesentlicher Faktor der öffentlichen Meinungsbildung unabhängig vom Staat und von starken gesellschaftlichen Gruppen organisiert sein muss.

Länderhoheit
Rundfunk steht unter der Hoheit der Länder. Organisation und gesellschaftliche Kontrolle des privaten Rundfunks werden deshalb durch die jeweiligen Landesmediengesetze geregelt. Auf der Grundlage dieser Gesetze arbeiten die Landesmedienanstalten, die für die Zulassung und Aufsicht der privaten Anbieter und Veranstalter zuständig sind. Nach dem ersten Medienstaatsvertrag von 1992 zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg fällt die Vergabe der Kanäle und Frequenzen für den privaten Rundfunk in den Aufgabenbereich der Medienanstalt Berlin-Brandenburg.

Die mabb nimmt diese und weitere Funktionen mit zwei Organen wahr: dem Medienrat und dem Direktor.

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