Stadtratskollegium
Der Bürgermeister, die beiden Bürgermeister-Stellvertreter und die beiden Stadträte bilden das Stadtratskollegium. Der Bürgermeister leitet und beaufsichtigt die Führung der Geschäfte der Stadt und vertritt diese nach außen. Er wird in seiner Amtsführung von den Bürgermeister-Stellvertretern und den Stadträten unterstützt und vertreten.
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