Stiftung Gemeinsames Ruecknahmesystem Batterien (GRS Batterien)
 
 
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GRS Gewinnspiel
 

Fragen und Antworten für
Hersteller und Importeure

1. Sind die Entsorgungskostenbeiträge für alle Nutzer (Hersteller/Importeure) gleich?
   
2. Wer erlangt Kenntnis über meine Absatzmengen?
   
3. Welche Aufgaben nimmt mir GRS Batterien ab?
   
4. Wie kann ich als Hersteller/Importeur die Entsorgungspflichten für Gerätebatterien aus der Batterieverordnung erfüllen? Welche Vertragsunterlagen sind notwendig?
   
5. Für welche Batterien ist ein Entgelt zu entrichten?
   
6. Wie werden Batterien abgerechnet, deren Stückgewicht größer ist als 1 kg?
   
7. Welche Batterien nimmt GRS Batterien zurück?
   
8. Müssen die Batterien mit dem Logo von GRS Batterien gekennzeichnet werden?
   
9. Bestehen sonstige Kennzeichnungspflichten für Batterien? Muss zum Beispiel das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf die Batterie? Wann muss die Batterie mit dem chemischen Symbol (Hg, Pb, Cd) gekennzeichnet werden?
   
10. Dürfen Batterien in Geräte fest eingebaut sein?
   
11. Ich bringe Geräte mit Batterien in Verkehr. Muss ich auch in Geräte eingebaute Batterien an GRS Batterien melden?
Gilt das auch, wenn ich das Gerät bei der Stiftung EAR gemeldet habe?
   
12. Gilt die ROHS und die darin erwähnten Stoffverbote auch für die Batterie?
   
13. Wann gilt die Batterieverordnung, wann gilt das Elektroaltgerätegesetz?
   
14. Zahlt man für die Entsorgung der Batterien doppelt (an GRS Batterien und an die Stiftung EAR)?
   
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1. Sind die Entsorgungskostenbeiträge für alle Nutzer (Hersteller/Importeure) gleich?
   
 

Ja. Das Gemeinsame Rücknahmesystem steht allen Batterieherstellern und -importeuren zu gleichen Bedingungen zur Verfügung. Dies ist eine Vorgabe der Batterieverordnung. Die Liste für Entsorgungskostenbeiträge ist untergliedert nach Gewichtskategorien, Systemen und Batterietypen. Die darin aufgelisteten Beiträge sind für alle Nutzer gleich. Rabatte und Skonti werden nicht gewährt.

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2. Wer erlangt Kenntnis über meine Absatzmengen?
   
 

Der Nutzervertrag regelt, dass nur der Treuhänder von GRS Batterien (KPMG Deutsche Treuhandgesellschaft in Bielefeld) Kenntnis von den von jedem Nutzer in Verkehr gebrachten Batteriemengen erhält. GRS Batterien erhält die von der Gesamtheit der Nutzer abgesetzten Mengen und Gewichte ausschließlich in zusammengefasster Form. Damit ist die Vertraulichkeit dieser Daten gewährleistet.

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3. Welche Aufgaben nimmt mir GRS Batterien ab?
   
 

Das Gemeinsame Rücknahmesystem Batterien übernimmt die in der Batterieverordnung beschriebene Verpflichtung der Hersteller und Importeure, die verbrauchten Batterien unentgeltlich zurückzunehmen und entsprechend den Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes zu verwerten und nichtverwertbare Batterien zu beseitigen. GRS Batterien stellt zu diesem Zweck geeignete Behälter zur Verfügung und organisiert die Entsorgungsleistung wie Logistik, Rücknahme, Transport, Sortierung und Verwertung bzw. Beseitigung. Diese Leistungen werden alle drei Jahre in Form einer Ausschreibung vergeben. Außerdem dokumentiert GRS Batterien die obigen Leistungen jährlich gegenüber den zuständigen Landesbehörden (Erfolgskontrolle).

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4. Wie kann ich als Hersteller/Importeur die Entsorgungspflichten für Gerätebatterien aus der Batterieverordnung erfüllen?
Welche Vertragsunterlagen sind notwendig?
   
 

Sie können einen Nutzervertrag mit GRS Batterien abschließen. Auf dieser Website stehen der Nutzervertrag, die zugehörigen Allgemeinen Vertragsbedingungen und die Liste für Entsorgungskostenbeiträge als pdf-Dokument zum Download bereit. Bitte schicken Sie diesen Vertrag unterschrieben an die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien, Heidenkampsweg 44, 20097 Hamburg. Nachdem der Nutzervertrag von beiden Seiten unterschrieben ist, erhält der Treuhänder (KPMG Deutsche Treuhand Gesellschaft, Bielefeld) eine Kopie dieses Vertrags, damit er sich direkt mit Ihnen wegen der notwendigen Meldungen und der Rechnungsstellung in Verbindung setzen kann.

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5. Für welche Batterien ist ein Entgelt zu entrichten?
   
 

Die Liste für Entsorgungskostenbeiträge ist differenziert nach Gewichtsklassen, Typengruppen und den Batteriesystemen (z.B. Alkali-Mangan oder Nickel-Cadmium). Bei Batterien, die schwerer als 1 kg sind, wird der Entsorgungskostenbeitrag exakt auf das jeweilige Gewicht der Batterie bezogen. Grundlage für die Berechnung des Entgeltes ist die Stückzahl der in Deutschland erstmals in Verkehr gebrachten Batterien. Damit sind alle Kosten abgegolten. Batterien, die exportiert werden, unterliegen nicht der Meldepflicht an GRS Batterien.

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6. Wie werden Batterien abgerechnet, deren Stückgewicht größer ist als 1 kg?
   
 

Sofern es sich um Gerätebatterien handelt, wird auf Basis der Liste für Entsorgungskostenbeiträge pro kg abgerechnet.

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7. Welche Batterien nimmt GRS Batterien zurück?
   
 

GRS Batterien nimmt alle „Geräte"-Batterien und -Akkus zurück. Diese dürfen allerdings nicht schwerer sein als 4 kg/Stück und keine „freien" Flüssigkeiten (flüssiger Elektrolyt) enthalten.

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8. Müssen die Batterien mit dem Logo von GRS Batterien gekennzeichnet werden?
   
 

Nein. Eine Kennzeichnung der Batterien bzw. der Verpackungen mit unserem Logo ist nicht vorgeschrieben. Sofern Sie das Logo für Ihre Öffentlichkeitsarbeit verwenden möchten, stellen wir es Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung. Sollten Sie Batterien bzw. batteriebetriebene Geräte auch im Versandhandel (z.B. über Internet) vertreiben, beachten Sie bitte auch die Hinweispflicht beim Verkauf an den Endverbraucher nach §12 Batterieverordnung.

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9. Bestehen sonstige Kennzeichnungspflichten für Batterien? Muss zum Beispiel das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf die Batterie? Wann muss die Batterie mit dem chemischen Symbol (Hg, Pb, Cd) gekennzeichnet werden?
   
 

Zurzeit müssen nur schadstoffhaltige Batterien (nach Quecksilber-, Blei- oder Cadmium-Gehalt §2(1) BattV) mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne UND dem chemischen Kürzel des jeweiligen Schwermetalls gekennzeichnet werden. Hier wird es im Zuge der kommenden neuen EU-Batterierichtlinie und der damit einhergehenden Novellierung der Batterieverordnung zu Änderungen kommen (z.B. Kennzeichnungspflicht für alle Batterien mit der durchgestrichenen Mülltonne). Die Kennzeichnung der Batterie ist unabhängig von der Kennzeichnung des Geräts nach Elektroaltgerätegesetz. Über die Kennzeichnungspflichten nach BattV und EAG hat GRS Batterien einen Herstellerleitfaden herausgegeben.

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10. Dürfen Batterien in Geräte fest eingebaut sein?
   
 

Zurzeit dürfen Batterien nur fest eingebaut sein, wenn sie schadstofffrei sind. Für fest eingebaute schadstoffhaltige Batterien gibt es jedoch Ausnahmen, z.B. wenn der Festeinbau aus Gründen der Datensicherheit oder des Verbraucherschutzes erforderlich ist. Hier wird es wahrscheinlich im Zuge der Novellierung der Batterieverordnung zu Änderungen kommen.

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11. Ich bringe Geräte mit Batterien in Verkehr. Muss ich auch in Geräte eingebaute Batterien an GRS Batterien melden?
Gilt das auch, wenn ich das Gerät bei der Stiftung EAR gemeldet habe?
   
 

Die Rücknahmeverpflichtung für die Batterie nach der Batterieverordnung gilt unabhängig von der Rücknahmeverpflichtung für das Gerät nach dem Elektroaltgerätegesetz. Das heißt, die Batterien müssen an GRS Batterien gemeldet werden, auch wenn es für das Gerät eine andere Rücknahmeverpflichtung gibt. GRS Batterien nimmt die bei den Zerlegezentren ausgebauten Batterien zurück und entsorgt diese. Über den Umgang mit in Geräten eingebauten Batterien hat GRS Batterien einen Herstellerleitfaden herausgegeben.

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12. Gilt die ROHS und die darin erwähnten Stoffverbote auch für die Batterie?
   
 

Nein. Die ROHS (Richtlinie 2002/95/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten) bezieht sich auf das Gerät, nicht auf die Batterie.
Die Klarstellung, dass das Schwermetallverbot der RoHS-Richtlinie nicht für Batterien gilt, finden Sie im Dokument "FAQ on RoHS and WEEE" auf Seite 11 unter Nr. 1.9. Hier heißt es:
“The RoHS Directive restricts the use of heavy metals in electrical and electronic equipment, but does not apply to batteries."

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13. Wann gilt die Batterieverordnung, wann gilt das Elektroaltgerätegesetz?
   
 

Grundsätzlich gelten beide Vorschriften (Batterieverordnung und Elektroaltgerätegesetz) gleichermaßen und unabhängig voneinander. In der Regel bezieht sich die Batterieverordnung auf die Batterie und das Elektroaltgerätegesetz auf das Gerät. Über den Geltungsbereich von in Geräten eingebauten Batterien hat GRS Batterien einen Herstellerleitfaden herausgegeben.

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14. Zahlt man für die Entsorgung der Batterien doppelt (an GRS Batterien und an die Stiftung EAR)?
   
 

Nein, denn GRS holt die aus den Geräten ausgebauten Batterien/Akkus ab, sortiert und entsorgt diese. Sie sollten dies bei der Vergabe der Aufträge an Dienstleistungsunternehmen im Rahmen des Elektro-G berücksichtigen.

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Stand 27/12/2006