Stiftung Gemeinsames Ruecknahmesystem Batterien (GRS Batterien)
 
 
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Lagerung

Bundesimmissionsschutzgesetz -
Genehmigung für Batteriegemische

Gerätebatteriegemische sind in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) der Nummer 20 01 33 zugeordnet und somit ein gefährlicher Abfall. Das hat zu Folge, dass Anlagen,
an denen zwischen 1 bis 10 Tonnen Gerätebatteriegemische / Tag umgeschlagen, gelagert oder zwischengelagert werden, eine Genehmigung nach dem vereinfachten Verfahren des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImschG) benötigen. Anlagen, an denen mehr als 10 Tonnen Gerätebatteriegemische/ Tag umgeschlagen, gelagert oder zwischengelagert werden, benötigen eine Genehmigung nach dem förmlichen Verfahren des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (siehe auch Spalte 1 bzw. 2 Nummer 8.15, 4. BImSchV).

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Stand 27/04/2007