Foto: Roth
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Die Sportbürgermeisterin und WM-OK-Chefin Susanne Eisenmann hatte
am Vortag angekündigt, 600 000 Euro an die UCI und 75 000 Euro an den
Bund Deutscher Radfahrer (BDR) zurückzuhalten. «Wir geben keine
Steuergelder an Verbände, die Doping nicht konsequent bekämpfen»,
hatte Oberbürgermeister Wolfgang Schuster erklärt.
Laut McQuaid wäre es möglich gewesen, die Vergabe der
Weltmeisterschaften Stuttgart noch zu entziehen. «Wir hätten sie über
Nacht in das Radsport begeisterte Italien vergeben können», sagte der
UCI-Chef, der sich vom Ausrichter in der baden-württembergischen
Landeshauptstadt nicht unbedingt willkommen fühlt.
Nach einem Gespräch mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble in
Berlin im August habe er es aber als «unfair» empfunden, Stuttgart
die Titelkämpfe wieder weg zu nehmen, erklärte McQuaid am Samstag in
Stuttgart. Schäuble stellte sich bei dem Streit zwischen den
Verbands-Funktionären und der Stadt Stuttgart hinter Eisenmann und
fror die zugesagte Zahlung an den BDR in Höhe von 150 000 Euro ein.
UCI will Geld von Dopingsündern
Die UCI will Geld von
Dopingsündern. «Wer nicht zahlt, kann nicht in den Radsport
zurückkommen», sagte UCI-Präsident Pat McQuaid am Samstag in
Stuttgart. McQuaid will Zahlungs-Befehle an die Fahrer verschicken,
die die von ihnen unterschriebenen Ehrenerklärungen durch positive
Doping-Befunde gebrochen haben. Dies trifft zum Beispiel auf
Alexander Vinokourov, der des Blut-Dopings während der Tour de France
überführt worden war, zu. Oder auf Patrik Sinkewitz, dessen positiver
Fall während der Tour bekannt wurde.
Der Hauptpunkt der UCI-Ehrenerklärung ist die Rückzahlung eines
Jahresgehalts bei einem positiven Befund. Deshalb weigert sich
Weltmeister Paolo Bettini aus Italien bis heute, die
Selbstverpflichtung zu unterschreiben. Allerdings meldeten Juristen
Zweifel an der gerichtlichen Durchsetzbarkeit der Forderungen der Ehrenerklärung an.
Bei der Tour hatten die Veranstalter aus Frankreich die Unterschrift
mit der Startberechtigung verknüpft. In Stuttgart stellte die UCI
klar und wurde vom Landgericht darin bestärkt, dass ein Start - siehe
Bettini - nicht von dieser Unterschrift abhänge.
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