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Aktuelles | Daten und Fakten | Hintergrund
  EU-Kommission mahnt erneut größere Schutzgebietsmeldung auf Eiderstedt an
NABU: An richtlinienkonformer großer Lösung führt kein Weg vorbei

Eiderstedt3 Eiderstedt beherbergt noch eine alte Kulturlandschaft.
25. Juni 2007: Die EU-Kommission beabsichtigt nach Medienberichten, die von der Landesregierung Schleswig-Holstein auf Eiderstedt als EU-Vogelschutzgebiet gemeldete Kulisse als unzureichend zu bezeichnen und die Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Der NABU fordert das Land auf, kein weiteres finanzielles Risiko durch eine mittelfristig drohende Verurteilung vor dem Europäischen Gerichtshof einzugehen und umgehend die bereits unter der Vorgänger-Regierung ausgewählte, fachlich begründete, vollständige Kulisse nach Brüssel zu melden. mehr...
 

  Der Fall Eiderstedt
Akteneinsicht belegt: Minister handelt bewusst rechtswidrig | EU Kommission kündigt wegen Verstoßes gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie weitere Schritte an

Akten1 Eiderstedt-Akten des MLUR
8. April 2006: Im Kieler Landwirtschafts-ministerium ist man sich auf allen Ebenen darüber bewusst, dass die vorgesehene Reduzierung des EU-Vogelschutzgebietes auf ein Zehntel der schutzwürdigen Flächen nicht mit den Kriterien der EU-Vogelschutzrichtlinie vereinbar und damit rechtswidrig ist. Zu dieser Einschätzung kommt der NABU, nachdem er die Akten zur Schutzgebiets-ausweisung im Ministerium einsehen konnte. Vor dem Hintergrund des jüngsten Beschlusses der EU-Kommission, weitere Schritte gegen Deutschland wegen unzureichender Gebietsmeldungen einzuleiten, kritisiert der NABU die Vorgehensweise der Landesregierung als unverantwortlich.

Der NABU hatte Akteneinsicht unter Bezug auf das Informationsfreiheitsgesetz gefordert nachdem klar geworden war, dass die Reduzierung der Schutzgebietsabgrenzung unter Ausschluss von Öffentlichkeit und anerkannten Naturschutzverbänden in kleinem Kreis verabredet worden ist. Das Ministerium hatte dazu eine kleine Arbeitsgruppe mit dem Kreis Nordfriesland und der Vereinigung Pro-Eiderstedt eingerichtet und schließlich beschlossen, bei der Abgrenzung des Schutzgebietes nur noch die letzten aktuellen Vorkommen der Trauerseeschwalbe zu berücksichtigen. Herausgekommen ist dabei eine durchlöcherte Gebietskulisse von 2.800 ha gegenüber einem Vorschlag der alten Landesregierung von 20.000 ha. Zur Auswertung der Akten ...
 

  EU-Vogelschutzgebiet Eiderstedt
Fachliche Grundlagen fordern richtlinienkonforme Ausweisung eines großen Schutzgebietes

Nonnengans Nonnengans- Anhang I - Art der EU-Vogelschutzrichtlinie
In der EU-Vogelschutzrichtlinie VSchRL verpflichten sich die Mitgliedsstaaten der EU, die in ihren Territorien lebenden Vogelarten zu schützen. Die Einrichtung von EU-Vogelschutzgebieten ist dazu ein wichtiges Instrument. Es handelt sich dabei um Gebiete, die für Arten auf dem Anhang 1 der Richtlinie und für bedrohte, wandernde Vogelarten geführt werden, oder um Bereiche die hohe Bestände von Wat- und Wasservögeln aufweisen (Feuchtgebiete internationaler Bedeutung gemäß Ramsarkonvention). Im Anhang I der VSchRL finden sich einerseits besonders bedrohte Arten, andererseits Arten, die vor allem in den Ländern der EU vorkommen und für die diese deshalb eine besondere Verantwortung besitzt.

Hier finden Sie Informationen zum EU-Vogelschutzgebiet Eiderstedt und dessen notwendiger richtlinienkonformer Ausweisung.

 

  NATURA 2000
Sonnenliste der Naturschutzverbände NABU, BUND, LNV & WWF

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Zwei mal hat die Landesregierung das Klassenziel nicht erreicht, dann versuchte es "Rot-Grün" nach „blauen Briefen“ aus Brüssel zum dritten Mal, eine vollständige Liste der für das Schutzgebietssystem NATURA 2000 erforderlichen Naturschutzflächen in Schleswig-Holstein vorzulegen. Die neue Landesregierung aus CDU und SPD will sogar die Gebietskulisse wieder verkleinern.

Eine Messlatte für eine fachgerechte, EU-richtlinienkonforme Gebietsmeldung liegt dabei seitens der Naturschutzverbände bereits seit 2000 vor, die „Sonnenliste“, auf CD erschienen.

Auf der CD „Naturschutzflächen in Schleswig-Holstein 1.0“ sind für den Naturschutz in Schleswig-Holstein wichtige Naturschutzflächen dargestellt – einschließlich der Naturschutzgebiete. Zustande gekommen ist die CD durch das aufopferungsvolle Engagement zahlreicher Freiwilliger, die Akten und Veröffentlichungen studiert, Bestandserhebungen ausgewertet oder selbst vor Ort recherchiert haben.

 
 
Sperbergrasmuecke1 Sperbergrasmücke (Foto: Artur Mikołajewski)
"Naturschutzflächen in Schleswig-Holstein 1.0"
Die CD beinhaltet als Resultat eine Liste der wichtigen Flächen, die sowohl nach der Vogelschutzrichtlinie, als auch nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie nach Ansicht der Naturschutzverbände zu melden sind. Die Aufstellung beschreibt für den größten Teil der Gebiete die wichtigen Vorkommen von Lebensraumtypen und Arten und gibt eine kartografische Darstellung der Flächengrenzen und des Meldezustandes nach Vorlage der 2. Tranche durch die Landesregierung. Einzelne Gebiete werden durch Fotos illustriert. Für eine Vielzahl der Naturschutzgebiete des Landes führt ein externer Link zur gültigen Schutzgebietsverordnung, wodurch die CD zum wichtigen „Nachschlagwerk“ auch für Planer und Behördenvertreter werden kann.

Es ist vorgesehen, die von der Umweltlotterie BINGO! finanziell teilgeförderte CD in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren, um weitere Aspekte aufzunehmen und daraus ein „Standardwerk“ für Schleswig-Holstein werden zu lassen.
 
 

CD Naturschutzflächen in Schleswig-Holstein 1.0
Preis
NABU & BUND Mitglieder: 5,00 Euro

Nichtmitglieder, Planungsbüros, Verwaltungen, etc.: 75,00 Euro
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Preis jeweils zzgl. 2,50 Euro Versandkostenpauschale.
Zu bestellen über: e-mail:Info@NABU-SH.de
Tel. 04321-53734

 

 

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