Kulturgeschichte

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Die Kulturgeschichte befasst sich mit der Erforschung und Darstellung des geistig-kulturellen Lebens in Zeiträumen und Landschaften.

Die Kulturgeschichte befasst sich nicht direkt mit der politischen Geschichte oder Staatsgeschichte. In der Kulturgeschichte sind die Jahreszahlen weniger relevant als in der politischen Geschichtsschreibung.

Der Begriff Kulturgeschichte geht auf das 18. Jahrhundert zurück und fußt im Glauben der Aufklärung (Voltaire) an die ständig fortschreitende kulturelle Entwicklung der Menschheit. In der deutschen Romantik (Johann Gottfried Herder) sah man jedes unbewusste Schaffen als Teil der Kulturgeschichte und erkannte in ihm den Ausdruck eines "Volksgeistes". Das 20. Jahrhundert führte zu einer Kulturphilosophie mit Vertretern wie Arnold J. Toynbee und Oswald Spengler, die ihre Erkenntnisse aus einer vergleichenden Kulturgeschichte der Völker entwickelten. Alfred Weber entwickelte die Kulturgeschichte mehr in Richtung der Geistesgeschichte zur Kultursoziologie. Elemente der Kulturgeschichte sind die Familie, die Sprache, das Brauchtum, die Religion, die Kunst und die Wissenschaft.

Die Kulturgeschichte beruht auf einem weiten Quellenbegriff, der auch "Alltagsquellen" beinhaltet.

[Bearbeiten] Kulturgeschichte in der Geschichtswissenschaft

Unter Kulturgeschichte werden in der Geschichtswissenschaft sehr unterschiedliche Konzepte verstanden. Zum einen gibt es Historiker, die unter "Kulturgeschichte" bestimmte Forschungsgegenstände verstehen, die in der Regel von der politischen Geschichte abgegrenzt werden. Zum anderen wird in jüngerer Zeit von Historikern wie Ute Daniel, Barbara Stollberg-Rilinger oder Thomas Mergel ein Kulturgeschichtsbegriff vertreten, der sich nicht auf bestimmte Gegenstände bezieht. Vielmehr geht es dieser Neuen Kulturgeschichte darum, eine bestimmte, eben kulturgeschichtliche, Perspektive auf alle möglichen Gegenstände zu richten. Auf diese Weise wird der Anspruch erhoben, gerade auch Gegenstände zu erforschen, von denen sich die traditionelle Kulturgeschichtsschreibung immer deutlich abgrenzte: Nämlich Politik und Recht. Im Zentrum einer kulturgeschichtlichen Analyse des Politischen und Rechtlichen stehen dabei kommunikative Prozesse. Aus kulturgeschichtlicher Perspektive sind politische und rechtliche Institutionen keine objektiven Gegebenheiten mit rationaler Struktur, sondern Kondensate kommunikativ erhobener, anerkannter oder zurückgewiesener Geltungsansprüche. Kommunikation wird dabei als Zeichenaustausch verstanden, weswegen besonders exlaborierte Zeichen - Symbole, Rituale oder Zeremonien - für die Neue Kulturgeschichte eine prominente Rolle spielen.

[Bearbeiten] Bibliographie

[Bearbeiten] Siehe auch

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