Corporate Governance
Unternehmensleitung
Vorstand
Der Vorstand - als Leitungsorgan der Aktiengesellschaft - führt die Geschäfte des
Unternehmens und ist im Rahmen der aktienrechtlichen Vorschriften an das Interesse und die
geschäftspolitischen Grundsätze des Unternehmens gebunden. Er berichtet dem
Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Fragen der
Geschäftsentwicklung, die Unternehmensstrategie sowie über mögliche Risiken.
Der Vorstand kann - gemäß deutschem Aktienrecht - aus einem oder mehreren
Mitgliedern bestehen, unabhängig von der Unternehmensgröße. Die
Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt. Die Bestellung erfolgt für
höchstens 5 Jahre, wiederholte Bestellungen sind jedoch möglich.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der SAP setzt sich aus drei Komponenten zusammen: einer erfolgsunabhängigen Vergütung (Gehalt), einer erfolgsbezogenen Vergütung (Tantieme) und einer Komponente mit langfristiger Anreizwirkung (aktienbasierte Vergütung). Für das Geschäftsjahr 2006 betrug die Summe der Vergütung der Vorstandsmitglieder 38.004 Tsd. €, dabei entfallen 3.570 Tsd. € auf die erfolgsunabhängigen und 12.749 Tsd. € auf die erfolgsbezogenen Vergütungen sowie 4.525 Tsd. € auf die regelmäßige aktienbasierte Vergütung und 17.160 Tsd. € auf die einmalig im Geschäftsjahr 2006 ausgegebene zusätzliche aktienbasierte Vergütung.
Detaillierte Informationen zur Vergütung der einzelnen SAP-Vorstandsmitglieder finden sich im Vergütungsbericht der SAP. Darüber hinaus enthält Textziffer (29) des Konzernanhangs Erläuterungen zu den aktienorientierten Vergütungsprogrammen.