Gesetzliche
Grundlagen zum Angeln in MV
In Mecklenburg -
Vorpommern besteht für den Fischfang mit der Handangel die
Pflicht, den gültigen Fischereischein beim Ausüben des
Angelns bei sich zu führen.
Mit der Ausstellung des Fischereischeines wird dem Angler
die Sachkunde zum waidgerechten Umgang mit dem Fisch
bestätigt. Er hat die im Tierschutzgesetz geforderten
Kenntnisse und Fertigkeiten zum Töten eines Tieres
nachgewiesen.
Fischereischeinpflicht
besteht mit dem vollendeten 10-ten Lebensjahr. Für Touristen
gibt es einen begrenzt gültigen Tourismusfischereischein.
Was benötige ich über
den Fischereischein hinaus?
Der Fischereischein ist
der Sachkundenachweis für den Angler. Um in einem bestimmten
Gewässer angeln zu dürfen, wird zusätzlich eine
Angelerlaubnis des Fischereirechtinhabers benötigt.
Diese Seiten dienen der
Information zu geltenden Gesetze und Verordnungen zur
Ausübung des Angelfischens in Mecklenburg- Vorpommern.
Klicken Sie die entsprechenden
Gesetze und Rechtsverordnungen des
Landes oder die
verbandlichen Regelungen des
Landesanglerverbandes an oder informieren Sie sich im "Handbuch für
Angelvereine des LAV M-V e.V.". |