Stiftung Gemeinsames Ruecknahmesystem Batterien (GRS Batterien)
 
 
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Hier finden Sie Fragen und Antworten für den privaten Endverbraucher, den gewerblichen Endverbraucher, den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder den Handel. Fragen und Antworten für Hersteller oder Importeure finden Sie in einer eigenen Rubrik „Hersteller/ Importeure“.

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A. Fragen und Antworten für den privaten Endverbraucher
   
B. Fragen und Antworten für den gewerblichen Endverbraucher
   
C. Fragen und Antworten für den Handel
   
D. Fragen und Antworten für
öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger




A. Fragen und Antworten für den privaten Endverbraucher

1. Was ist GRS Batterien?

2. Wie funktioniert GRS Batterien?

3. Wo kann ich meine verbrauchten Batterien und Akkus zurückgeben?

4. Wo gebe ich meine Starterbatterie ab?

5. Gibt es Infomaterial?

6 Welche Batterien nimmt GRS Batterien zurück?

7. Was passiert mit den Batterien, nachdem ich sie in die Behälter geworfen habe?
   

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Die Welt der Batterien

 
1.

Was ist GRS Batterien?

 

GRS Batterien ist das gemeinsame Rücknahmesystem der Hersteller für verbrauchte Gerätebatterien. GRS Batterien übernimmt die in der Batterieverordnung festgelegte Produktverantwortung für verbrauchte Gerätebatterien. Mehr als 800 Hersteller / Importeure nutzen inzwischen die Dienstleistungen des GRS Batterien. Die Stiftung GRS Batterien ist eine Non-Profit-Organisation.

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2.

Wie funktioniert GRS Batterien?

 

Das Prinzip ist denkbar einfach: GRS Batterien stellt dem Handel, den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und Gewerbebetrieben geeignete Sammelbehälter zur Verfügung. Ebenfalls sorgt GRS Batterien für die Sammlung, Sortierung und ordnungsgemäße Entsorgung.

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3.

Wo kann ich meine verbrauchten Batterien und Akkus zurückgeben?

 

Gerätebatterien und Akkus können überall, wo sie verkauft werden, unentgeltlich wieder zurückgegeben werden, unabhängig von Marke, Typ und auch davon, wo sie gekauft wurden. Weiterhin werden in den Sammelstellen der Kommunen (z.B. Recyclinghöfe) oder den mobilen Schadstoffsammelstellen Batterien unentgeltlich zurückgenommen.

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4.

Wo gebe ich meine Starterbatterie ab?

 

Starterbatterien für Kraftfahrzeuge können bei der Verkaufsstelle zurückgegeben werden. Wenn gleichzeitig mit dem Kauf einer neuen Autobatterie keine verbrauchte Batterie zurückgegeben wird, ist der Vertreiber verpflichtet, ein Rückgabepfand in Höhe von € 7,50 zu erheben. Bei Rückgabe der verbrauchten Batterie wird dieses dann von der Verkaufsstelle zurückerstattet.

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5.

Gibt es Infomaterial?

 

Per Telefon können Sie unter
01805 - 80 50 30* Informationsmaterial anfordern!

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6.

Welche Batterien nimmt GRS Batterien zurück?

 

Alle Haushaltsüblichen “Geräte"- Batterien und -Akkus. Diese dürfen allerdings nicht schwerer sein als 4 kg/Stück und keine “freien" Flüssigkeiten enthalten.

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7.

Was passiert mit den Batterien, nachdem ich sie in die Behälter geworfen habe?

 

Nach der Sammlung werden die Batterien zu den Sortieranlagen transportiert. In den Sortieranlagen werden die unterschiedlichen Batterien in die verschiedenen elektrochemischen Systeme fraktioniert und anschließend zu den Verwertungsanlagen gebracht. Die Verwertung ist metallurgisch, das heißt, es werden die enthaltenen Metalle zum Beispiel in Stahlwerken wieder zurück gewonnen.

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B. Fragen und Antworten für den gewerblichen Endverbraucher


1. Welchen Service bietet GRS Batterien gewerblichen Endverbrauchern?

2. Welche Kosten fallen für das Batterierücknahmesystem an?

3. Müssen verschiedene Batterietypen sortiert abgegeben werden?

4. Entstehen Gefahren beim Einwurf nicht vollständig entladener Batterien?

5. Werden auch Akkus zurückgenommen?

6. Erhalte ich einen Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung?

7. Welche Batterien nimmt GRS Batterien zurück?

8. Was passiert mit den Batterien, nachdem ich sie in die Behälter geworfen habe?
   

 

1.

Welchen Service bietet GRS Batterien gewerblichen Endverbrauchern?

 

Gewerbliche Endverbraucher können über das Gemeinsame Rücknahmesystem Batterien ihre in der Produktion verbrauchten Batterien und Akkus einfach und unentgeltlich entsorgen. Zusätzlich können sie ihren Mitarbeitern einen Service zur Batterierückgabe anbieten. Dafür stellt GRS Batterien Sammelfässer, Transportkartons oder kleinere Sammelboxen, die BATT-Boxen, zur Verfügung. Ausserdem organisiert GRS Batterien das Abholen der gefüllten Fässer und übernimmt das Sortieren, Verwerten und umweltverträgliche Beseitigen der verbrauchten Batterien und Akkus.

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2.

Welche Kosten fallen für das Batterierücknahmesystem an?

 

Für Handel, gewerbliche Endverbraucher,
öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
und Verbraucher ist das Batterierück-
nahmesystem unentgeltlich. Die Kosten für die Behälter, das Sammeln, Transportieren, Sortieren, Verwerten oder umweltverträgliche Entsorgen verbrauchter Batterien werden von den Nutzern des Gemeinsamen Rücknahmesystems Batterien getragen. Das sind Batterie-Hersteller und -Importeure, die mit GRS Batterien einen Nutzervertrag geschlossen haben. Entsprechend der Masse und dem Typus ihrer in Deutschland verkauften Batterien entrichten sie Entsorgungskostenbeiträge an GRS Batterien für die Durchführung der oben genannten Leistungen.

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3.

Müssen verschiedene Batterietypen sortiert abgegeben werden?

 

Nein. Es gibt über 300 verschiedene Bauformen und über 10 verschiedene Batteriesysteme, deren Sortierung viel Zeit kostet und den Laien überfordert. Das Sortieren in die verschiedenen Systeme wird als Dienstleistung durch GRS Batterien erbracht. Starterbatterien für Kraftfahrzeuge werden allerdings vom GRS Batterien nicht zurückgenommen.

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4.

Entstehen Gefahren beim Einwurf nicht vollständig entladener Batterien und Akkus?

 

Die bisherigen Erfahrungen in Europa haben keine Hinweise auf Gefahren ergeben. Dennoch sollten nur entladene Batterien eingeworfen werden. Bei Lithiumbatterien (werden vor allem im Fotobereich verwendet) sollten vom Verbraucher vorsorglich die Batteriepole mit Klebestreifen isoliert werden. Sollten Sie größere Mengen an Lithium-Batterien haben, dann treten Sie bitte mit uns in Kontakt unter
Telefon: 01805 - 80 50 30*
Telefax: 01805 - 80 50 31*

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5.

Werden auch Akkus zurückgenommen?

 

Ja. Denn unter Batterien sind einmal entladbare (Primärbatterien) und wiederaufladbare (Akkumulatoren)
zu verstehen. GRS Batterien nimmt allerdings keine Starterbatterien von Kraftfahrzeugen zurück.

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6.

Erhalte ich einen Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung?

 

Ja. Selbstverständlich erhält der Kunde von dem Spediteur einen Übergabebeleg. Dieser kann auch als Verbleibskontrolle für das Abfallregister genutzt werden. Der Beleg muss 3 Jahre aufbewahrt werden.

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7.

Welche Batterien nimmt GRS Batterien zurück?

 

Alle Haushaltsüblichen “Geräte"- Batterien und -Akkus. Diese dürfen allerdings nicht schwerer sein als 4 kg/Stück und keine “freien" Flüssigkeiten enthalten.

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8.

Was passiert mit den Batterien, nachdem ich sie in die Behälter geworfen habe?

 

Nach der Sammlung werden die Batterien zu den Sortieranlagen transportiert. In den Sortieranlagen werden die unterschiedlichen Batterien in die verschiedenen elektrochemischen Systeme fraktioniert und anschließend zu den Verwertungsanlagen gebracht. Die Verwertung ist metallurgisch, das heißt, es werden die enthaltenen Metalle zum Beispiel in Stahlwerken wieder zurück gewonnen.

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C. Fragen und Antworten für den Handel


1. Warum muss der Handel an das Gemeinsame Rücknahmesystem Batterien angeschlossen sein?

2. Welchen Service bietet GRS Batterien dem Handel?

3. Welche Kosten fallen für das Batterierücknahmesystem an?

4. Gibt es eine Vorschrift, wo die BATT-Box platziert werden muss?

5. Welche Pflichten hat der Händler,
der Gerätebatterien im Sortiment führt?


6. Wie funktioniert das Abholsystem
für den Handel?


7. Wann kommt der Spediteur?

8. Müssen verschiedene Batterietypen vom Verbraucher sortiert abgegeben werden?

9. Müssen auch Batterien zurückgenommen werden, die nicht im eigenen Sortiment des Händlers geführt werden?

10. Müssen auch Akkus zurückgenommen werden?

11. Entstehen Gefahren beim Einwurf nicht vollständig entladener Batterien?

12. Müssen auch größere Mengen
von Batterien, z.B. aus Büros und Sekretariaten, zurückgenommen werden?


13. Kann ich auch den Transportkarton zur Sammlung verwenden?

14. In welcher Form wird das Batterierücknahmesystem überprüft?

15. Erhalte ich einen Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung?

16. Wozu benötige ich den Übergabebeleg?

17. Welche Pflichten hat der Versandhandel?

18. Welche Batterien nimmt GRS Batterien zurück?

19. Was passiert mit den Batterien, nachdem ich sie in die Behälter geworfen habe?
   

 

1.

Warum muss der Handel an das Gemeinsame Rücknahmesystem Batterien angeschlossen sein?

 

Jedes Handelsunternehmen, das ständig oder zeitweise Gerätebatterien führt, ist laut Batterieverordnung verpflichtet, die verbrauchten Batterien der Verbraucher unentgeltlich zurückzunehmen - unabhängig davon, ob sie in seinem Geschäft gekauft wurden oder nicht.

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2.

Welchen Service bietet GRS Batterien dem Handel?

 

GRS Batterien unterstützt den Handel bei der Rücknahme. Wir stellen Ihnen unentgeltlich geeignete Sammelboxen (BATT-Boxen) für den Verkaufsraum und Transportkartons für das Abholen zur Verfügung. In die BATT-Boxen kann der Kunde verbrauchte Gerätebatterien unsortiert und unabhängig von Marke und Kaufort einwerfen. Darüber hinaus organisiert GRS Batterien das Abholen gefüllter Transportkartons sowie das spätere Sortieren, Verwerten und umweltverträgliche Beseitigen der verbrauchten Batterien.

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3.

Welche Kosten fallen für das Batterierücknahmesystem an?

 

Für Handel, gewerbliche Endverbraucher,
öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
und Verbraucher ist das Batterierück-
nahmesystem unentgeltlich.
Die Kosten für die Behälter, das Sammeln, Transportieren, Sortieren, Verwerten oder umweltverträgliche Entsorgen verbrauchter Batterien werden von den Nutzern des Gemeinsamen Rücknahmesystems Batterien getragen. Das sind Batterie-Hersteller und -Importeure, die mit GRS Batterien einen Nutzervertrag geschlossen haben. Entsprechend der Masse und dem Typus ihrer in Deutschland verkauften Batterien entrichten sie Entsorgungskostenbeiträge an GRS Batterien für die Durchführung der oben genannten Leistungen.

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4.

Welchen Service bietet GRS Batterien dem Handel?

 

Es wird empfohlen, die BATT-Box im Verkaufsraum offen und gut sichtbar aufzustellen (Verkaufsbereich Batterien, Kasse, Recycling-Zentrum).
Die Batterieverordnung schreibt vor, dass durch leicht erkennbare und lesbare Schrifttafeln darauf hingewiesen wird, dass der Endverbraucher eine gesetzliche Rückgabeverpflichtung hat und wo er die verbrauchten Batterien abgeben kann. Bei offener Platzierung der BATT-Box sollte diese erfüllt sein, da auf ihr alle notwendigen Infos stehen. Zusätzliche Hinweisschilder oder Displays, die bei GRS bestellt werden können, helfen dem Verbraucher, die BATT-Box zu finden. GRS Batterien empfiehlt, diese zu verwenden.

Behälter bestellen
Infomaterial bestellen


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5.

Welche Pflichten hat der Händler, der Gerätebatterien im Sortiment führt?

 

Jedes Handelsunternehmen, das ständig oder zeitweise Gerätebatterien verkauft, hat die Pflicht, verbrauchte Batterien vom Konsumenten zurückzunehmen. Diese Verpflichtung zur Rücknahme besteht unabhängig davon, ob die Batterien in seinem Geschäft gekauft wurden oder nicht. Der Händler hat laut Batterieverordnung an der Stelle der Abgabe durch leicht erkennbare Schrifttafeln auf Folgendes hinzuweisen:

1) die unentgeltliche Rücknahme,
2) die Verpflichtung des Verbrauchers zur Rückgabe sowie
3) die Bedeutung der Kennzeichnung für schadstoffhaltige Batterien

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6.

Wie funktioniert das Abholsystem für den Handel?

 

Ist die BATT-Box im Verkaufsraum voll, füllt der Händler die gesammelten Batterien in den Transportkarton (30 kg) um.
Wenn auch dieser gefüllt ist, erteilen Sie uns einen Auftrag zum Tausch.
GRS Batterien-Hotline:
Telefon: 01805 - 80 50 30*
Telefax: 01805 - 80 50 31*

Innerhalb von ca. 14 Tagen nach Kontaktaufnahme wird der Transportkarton unentgeltlich abgeholt und gegen einen Leeren ausgetauscht.

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7.

Wann kommt der Spediteur?

 

Innerhalb von ca. 14 Tagen nach
Kontaktaufnahme wird der Transportkarton unentgeltlich abgeholt und gegen einen Leeren ausgetauscht.

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8.

Müssen verschiedene Batterietypen vom Verbraucher sortiert abgegeben werden?

 

Nein. Es gibt über 300 verschiedene Bauformen und über 10 verschiedene Batteriesysteme, deren Sortierung den Laien überfordern würde. Das Sortieren in die verschiedenen Systeme wird als Dienstleistung durch GRS Batterien erbracht. Starterbatterien für Kraftfahrzeuge werden allerdings von GRS Batterien nicht zurückgenommen.

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9.

Müssen auch Batterien zurück-
genommen werden, die nicht im eigenen Sortiment des Händlers
geführt werden?

 

Natürlich. Je mehr Batterien zurückgegeben werden, desto eher werden die umweltpolitischen Ziele der Batterieverordnung erreicht und desto größer sind die Möglichkeiten für eine effiziente Verwertung. Der Handel kann alle verbrauchten Batterien, die in die BATT-Box passen, zurücknehmen und hat Anspruch auf eine unentgeltliche Abholung durch GRS Batterien.

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10.

Müssen auch Akkus zurückgenommen werden?

 

Ja. Denn unter Batterien sind einmal entladbare (Primärbatterien) und wiederaufladbare (Akkumulatoren) zu verstehen. GRS Batterien nimmt allerdings keine Starterbatterien zurück.

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11.

Entstehen Gefahren beim Einwurf nicht vollständig entladener Batterien?

 

Die bisherigen Erfahrungen in Europa haben keine Hinweise auf Gefahren ergeben. Dennoch sollen nur entladene Batterien eingeworfen werden. Bei Lithiumbatterien (werden vor allem im Fotobereich verwendet) sollen vorsorglich die Batteriepole mit Klebestreifen isoliert werden.

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12.

Müssen auch größere Mengen von Batterien, z.B. aus Büros und Sekretariaten, zurückgenommen werden?

 

Ja.

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13.

Kann ich auch den Transportkarton zur Sammlung verwenden?

 

Ja. Bitte achten Sie aber in jedem Fall darauf, dass das mitgelieferte Inlay im Karton ist. Denn so bleibt der Transportkarton stabil. Das Inlay sorgt auch dafür, dass der Karton bei Verunreinigungen ansehnlich bleibt.

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14.

In welcher Form wird das Batterierücknahmesystem überprüft?

 

GRS Batterien ist gegenüber den
für die Batterieverordnung zuständigen Landesbehörden jährlich zur Dokumentation (Erfolgskontrolle) verpflichtet über

1. die in Verkehr gebrachten Batterien,
2. die zurückgenommenen Batterien,
3. die quantitativen und qualitativen Verwertungs-
und Beseitigungsergebnisse sowie
4. die dafür aufgebrachten Mittel

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15.

Erhalte ich einen Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung?

 

Ja. Selbstverständlich erhält der Kunde von dem Spediteur einen Übergabebeleg. Dieser kann auch als Verbleibskontrolle für das Abfallregister genutzt werden. Der Beleg muss 3 Jahre aufbewahrt werden.

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16.

Wozu benötige ich den Übergabebeleg?

 

Der Übergabebeleg ist das Nachweis-
dokument für die ordnungsgemäße Entsorgung und wichtig für Ihre Abfallbilanz.
Den Übergabebeleg erhalten Sie vom
Fahrer bei der Abholung.

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17.

Welche Pflichten hat der Versandhandel?

 

Wer Batterien im Versandhandel abgibt, hat folgende Informationen in der Warensendung und in den Katalogen aufzuführen:

1. dass die Batterien nach Gebrauch an einer Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarerer Nähe unentgeltlich zurückgegeben werden können,

2. dass der Endverbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet ist

3. und welche Bedeutung folgende Symbole haben:

1 Batterie enthält Cadmium
2 Batterie enthält Quecksilber
3 Batterie enthält Blei

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18.

Welche Batterien nimmt GRS Batterien zurück?

 

Alle Haushaltsüblichen “Geräte"- Batterien und -Akkus. Diese dürfen allerdings nicht schwerer sein als 4 kg/Stück und keine “freien" Flüssigkeiten enthalten.

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19.

Was passiert mit den Batterien, nachdem ich sie in die Behälter geworfen habe?

 

Nach der Sammlung werden die Batterien zu den Sortieranlagen transportiert. In den Sortieranlagen werden die unterschiedlichen Batterien in die verschiedenen elektrochemischen Systeme fraktioniert und anschließend zu den Verwertungsanlagen gebracht. Die Verwertung ist metallurgisch, das heißt, es werden die enthaltenen Metalle zum Beispiel in Stahlwerken wieder zurück gewonnen.

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D. Fragen und Antworten für
öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger




1. Welchen Service bietet GRS Batterien den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern?

2. Wer kann bei den öffentlichen Schadstoffsammlungen und Sammelstellen Batterien zurückgeben?
3. Wer trägt die Kosten für die Beseitigung und Verwertung der verbrauchten Batterien oder deren Inhaltsstoffe?

4. Müssen die verschiedenen Batterien sortiert werden?

5. Entstehen Gefahren beim Einwurf nicht vollständig entladener Batterien?

6. Dürfen Autobatterien auch ins Sammelfass?

7. In welcher Form wird das Batterierücknahmesystem überprüft?

8. Erhalte ich einen Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung?

9. Wo erhalte ich Texte zur Veröffentlichung für einen Abfallkalender oder Informationsbroschüren?

10. Welche Batterien nimmt GRS Batterien zurück?

11. Was passiert mit den Batterien, nachdem ich sie in die Behälter geworfen habe?
   

 

1.

Welchen Service bietet GRS Batterien den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsstellen?

 

Laut Batterieverordnung sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verpflichtet, verbrauchte Batterien unentgeltlich anzunehmen und für das Abholen bereitzustellen. Das Gemeinsame Rücknahmesystem Batterien (GRS Batterien) unterstützt die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger dabei. GRS Batterien stellt Ihnen dafür an den benannten Übergabestellen unentgeltlich Transportfässer zur Verfügung. In diese können verbrauchte Gerätebatterien (außer Starterbatterien und offene Ni-Cd Batterien!) unsortiert und unabhängig von ihrer Marke gefüllt werden. Darüber hinaus organisiert GRS Batterien die Abholung gefüllter Fässer sowie die spätere Sortierung, Verwertung und umweltverträgliche Beseitigung der verbrauchten Batterien.

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2.

Wer kann bei den öffentlichen Schadstoffsammlungen und Sammelstellen Batterien zurückgeben?

 

Nach der Batterieverordnung können private Endverbraucher und Betreiber von Kleingewerben verbrauchte Batterien und Akkus bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgeben.

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3.

Wer trägt die Kosten für die Beseitigung und Verwertung der verbrauchten Batterien oder deren Inhaltsstoffe?

 

Für Handel, gewerbliche Endverbraucher,
öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
und Verbraucher ist das Batterierück-
nahmesystem unentgeltlich. Die Kosten für die Behälter, das Sammeln, Transportieren, Sortieren, Verwerten oder umweltverträgliche Entsorgen verbrauchter Batterien werden von den Nutzern des Gemeinsamen Rücknahmesystems Batterien getragen. Das sind Batterie-Hersteller und -Importeure, die mit GRS Batterien einen Nutzervertrag geschlossen haben. Entsprechend der Masse und dem Typus ihrer in Deutschland verkauften Batterien entrichten sie Entsorgungskostenbeiträge an GRS Batterien für die Durchführung der oben genannten Leistungen.
Damit werden die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, die nun nur noch für die Entgegennahme und Übergabe der gesammelten Batterien verantwortlich sind, finanziell entlastet.

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4.

Müssen die verschiedenen Batterietypen sortiert werden?

 

Nein. Es gibt über 300 verschiedene Bauformen und über 10 verschiedene Batteriesysteme, deren Sortierung jeden überfordern würde. Das Sortieren nach verschiedenen Systemen wird als Dienstleistung durch GRS Batterien erbracht.

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5.

Entstehen Gefahren beim Einwurf nicht vollständig entladener Batterien?

 

Die bisherigen Erfahrungen in Europa haben keine Hinweise auf Gefahren ergeben. Dennoch sollen nur entladene Batterien eingeworfen werden. Bei Lithiumbatterien (werden vor allem im Fotobereich verwendet) sollen vorsorglich die Batteriepole mit Klebestreifen isoliert werden.

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6.

Dürfen Autobatterien auch ins Sammelfass?

 

Nein. Starterbatterien für Kraftfahrzeuge können bei der Verkaufsstelle zurückgegeben werden. Wenn gleichzeitig
mit dem Kauf einer neuen Autobatterie keine verbrauchte zurückgegeben wird, ist der Vertreiber verpflichtet, ein Rückgabepfand in Höhe von € 7,50 zu erheben.
Bei Rückgabe der verbrauchten Batterie wird dieses
von der Verkaufsstelle erstattet.

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7.

In welcher Form wird das Batterierücknahmesystem überprüft?

 

Das Gemeinsame Rücknahmesystem Batterien ist gegenüber den für die Batterieverordnung zuständigen Landesbehörden jährlich zur Dokumentation verpflichtet über

1.) die in Verkehr gebrachten Batterien,
2.) die zurückgenommenen Batterien,
3.) die quantitativen und qualitativen Verwertungs- und Beseitigungsergebnisse sowie
4.) die dafür aufgebrachten Mittel

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8.

Erhalte ich einen Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung?

 

Ja. Selbstverständlich erhält der Kunde von dem Spediteur einen Übergabebeleg. Dieser kann auch als Verbleibskontrolle für das Abfallregister genutzt werden. Der Beleg muss 3 Jahre aufbewahrt werden.

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9.

Wo erhalte ich Texte zur Veröffentlichung für einen Abfallkalender oder Informationsbroschüren?

 

Wenn Sie in Ihrem Abfallkalender oder einer Broschüre Informationen zur Batterierücknahme veröffentlichen möchten, können Sie per E-Mail (info@grs-batterien.de) Text- und Bildmaterial zur unentgeltlichen Verwendung anfordern.

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10.

Welche Batterien nimmt GRS Batterien zurück?

 

Alle Haushaltsüblichen “Geräte"- Batterien und -Akkus. Diese dürfen allerdings nicht schwerer sein als 4 kg/Stück und keine “freien" Flüssigkeiten enthalten.

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11.

Was passiert mit den Batterien, nachdem ich sie in die Behälter geworfen habe?

 

Nach der Sammlung werden die Batterien zu den Sortieranlagen transportiert. In den Sortieranlagen werden die unterschiedlichen Batterien in die verschiedenen elektrochemischen Systeme fraktioniert und anschließend zu den Verwertungsanlagen gebracht. Die Verwertung ist metallurgisch, das heißt, es werden die enthaltenen Metalle zum Beispiel in Stahlwerken wieder zurück gewonnen.

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GRS Batterien-Hotline:
Telefon: 01805 - 80 50 30*
Telefax: 01805 - 80 50 31*
*14 Cent / Minute



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Stand 26/06/2007