|
Hier finden Sie Fragen und Antworten für
den privaten Endverbraucher, den gewerblichen Endverbraucher, den öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger oder den Handel. Fragen und Antworten für
Hersteller oder Importeure finden Sie in einer eigenen Rubrik „Hersteller/
Importeure“.
Sie können sich natürlich auch per e-Mail an uns wenden!
A. Fragen und Antworten für den privaten Endverbraucher
|
|
|
|
1. |
Was ist GRS Batterien? |
|
GRS Batterien ist das gemeinsame Rücknahmesystem der Hersteller für verbrauchte Gerätebatterien. GRS Batterien übernimmt die in der Batterieverordnung festgelegte Produktverantwortung für verbrauchte Gerätebatterien. Mehr als 800 Hersteller / Importeure nutzen inzwischen die Dienstleistungen des GRS Batterien. Die Stiftung GRS Batterien ist eine Non-Profit-Organisation.
zurück
zum Fragenkatalog
|
|
|
2. |
Wie funktioniert GRS Batterien? |
|
Das Prinzip ist denkbar einfach: GRS
Batterien stellt dem Handel, den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
und Gewerbebetrieben geeignete Sammelbehälter zur Verfügung.
Ebenfalls sorgt GRS Batterien für die Sammlung, Sortierung
und ordnungsgemäße Entsorgung.
zurück
zum Fragenkatalog
|
|
|
3. |
Wo kann ich meine verbrauchten Batterien und Akkus zurückgeben? |
|
Gerätebatterien und Akkus können
überall, wo sie verkauft werden, unentgeltlich wieder zurückgegeben
werden, unabhängig von Marke, Typ und auch davon, wo sie gekauft
wurden. Weiterhin werden in den Sammelstellen der Kommunen (z.B.
Recyclinghöfe) oder den mobilen Schadstoffsammelstellen Batterien
unentgeltlich zurückgenommen.
zurück
zum Fragenkatalog
|
|
|
4. |
Wo gebe ich meine Starterbatterie ab? |
|
Starterbatterien für Kraftfahrzeuge
können bei der Verkaufsstelle zurückgegeben werden. Wenn
gleichzeitig mit dem Kauf einer neuen Autobatterie keine verbrauchte
Batterie zurückgegeben wird, ist der Vertreiber verpflichtet,
ein Rückgabepfand in Höhe von € 7,50 zu erheben.
Bei Rückgabe der verbrauchten Batterie wird dieses dann von
der Verkaufsstelle zurückerstattet.
zurück
zum Fragenkatalog
|
|
|
5. |
Gibt es Infomaterial? |
|
Per Telefon können Sie unter
01805 - 80 50 30* Informationsmaterial anfordern!
zurück
zum Fragenkatalog
|
|
|
6. |
Welche Batterien nimmt GRS Batterien zurück? |
|
Alle Haushaltsüblichen “Geräte"-
Batterien und -Akkus. Diese dürfen allerdings nicht schwerer
sein als 4 kg/Stück und keine “freien" Flüssigkeiten
enthalten.
zurück
zum Fragenkatalog
|
|
|
7. |
Was passiert mit den Batterien, nachdem ich sie in die Behälter geworfen habe? |
|
Nach der Sammlung werden die Batterien zu den Sortieranlagen transportiert. In den Sortieranlagen werden die unterschiedlichen Batterien in die verschiedenen elektrochemischen Systeme fraktioniert und anschließend zu den Verwertungsanlagen gebracht. Die Verwertung ist metallurgisch, das heißt, es werden die enthaltenen Metalle zum Beispiel in Stahlwerken wieder zurück gewonnen.
zurück
zum Fragenkatalog
|
|
|
B. Fragen und Antworten für den gewerblichen
Endverbraucher
|
|
|
|
1. |
Welchen Service bietet GRS Batterien gewerblichen Endverbrauchern?
|
|
Gewerbliche Endverbraucher können
über das Gemeinsame Rücknahmesystem Batterien ihre in
der Produktion verbrauchten Batterien und Akkus einfach und unentgeltlich
entsorgen. Zusätzlich können sie ihren Mitarbeitern einen
Service zur Batterierückgabe anbieten. Dafür stellt GRS
Batterien Sammelfässer, Transportkartons oder kleinere Sammelboxen,
die BATT-Boxen, zur Verfügung. Ausserdem organisiert GRS Batterien
das Abholen der gefüllten Fässer und übernimmt das
Sortieren, Verwerten und umweltverträgliche Beseitigen der
verbrauchten Batterien und Akkus.
zurück
zum Fragenkatalog
|
|
|
|
|
2. |
Welche Kosten fallen für das Batterierücknahmesystem
an? |
|
Für Handel, gewerbliche Endverbraucher,
öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
und Verbraucher ist das Batterierück-
nahmesystem unentgeltlich. Die Kosten für die Behälter,
das Sammeln, Transportieren, Sortieren, Verwerten oder umweltverträgliche
Entsorgen verbrauchter Batterien werden von den Nutzern des Gemeinsamen
Rücknahmesystems Batterien getragen. Das sind Batterie-Hersteller
und -Importeure, die mit GRS Batterien einen Nutzervertrag geschlossen
haben. Entsprechend der Masse und dem Typus ihrer in Deutschland
verkauften Batterien entrichten sie Entsorgungskostenbeiträge
an GRS Batterien für die Durchführung der oben genannten
Leistungen.
zurück
zum Fragenkatalog
|
|
|
|
|
3. |
Müssen verschiedene Batterietypen sortiert abgegeben werden? |
|
Nein. Es gibt über 300 verschiedene
Bauformen und über 10 verschiedene Batteriesysteme, deren Sortierung
viel Zeit kostet und den Laien überfordert. Das Sortieren in
die verschiedenen Systeme wird als Dienstleistung durch GRS Batterien
erbracht. Starterbatterien für Kraftfahrzeuge werden allerdings
vom GRS Batterien nicht zurückgenommen.
zurück
zum Fragenkatalog
|
|
|
4. |
Entstehen Gefahren beim Einwurf nicht vollständig entladener
Batterien und Akkus? |
|
Die bisherigen Erfahrungen in Europa
haben keine Hinweise auf Gefahren ergeben. Dennoch sollten nur entladene
Batterien eingeworfen werden. Bei Lithiumbatterien (werden vor allem
im Fotobereich verwendet) sollten vom Verbraucher vorsorglich die
Batteriepole mit Klebestreifen isoliert werden. Sollten Sie größere
Mengen an Lithium-Batterien haben, dann treten Sie bitte mit uns
in Kontakt unter
Telefon: 01805 - 80 50 30*
Telefax: 01805 - 80 50 31*
zurück
zum Fragenkatalog
|
|
|
5. |
Werden auch Akkus zurückgenommen? |
|
Ja. Denn unter Batterien sind einmal
entladbare (Primärbatterien) und wiederaufladbare (Akkumulatoren)
zu verstehen. GRS Batterien nimmt allerdings keine Starterbatterien
von Kraftfahrzeugen zurück.
zurück
zum Fragenkatalog
|
|
|
6. |
Erhalte ich einen Nachweis über die ordnungsgemäße
Entsorgung? |
|
Ja. Selbstverständlich erhält der Kunde von dem Spediteur einen Übergabebeleg. Dieser kann auch als Verbleibskontrolle für das Abfallregister genutzt werden. Der Beleg muss 3 Jahre aufbewahrt werden.
zurück
zum Fragenkatalog
|
|
|
7. |
Welche Batterien nimmt GRS Batterien zurück? |
|
Alle Haushaltsüblichen “Geräte"-
Batterien und -Akkus. Diese dürfen allerdings nicht schwerer
sein als 4 kg/Stück und keine “freien" Flüssigkeiten
enthalten.
zurück
zum Fragenkatalog
|
|
|
8. |
Was passiert mit den Batterien, nachdem ich sie in die Behälter geworfen habe? |
|
Nach der Sammlung werden die Batterien zu den Sortieranlagen transportiert. In den Sortieranlagen werden die unterschiedlichen Batterien in die verschiedenen elektrochemischen Systeme fraktioniert und anschließend zu den Verwertungsanlagen gebracht. Die Verwertung ist metallurgisch, das heißt, es werden die enthaltenen Metalle zum Beispiel in Stahlwerken wieder zurück gewonnen.
zurück
zum Fragenkatalog
|
|
|
C. Fragen und Antworten für den Handel |
|
|
|
1. |
Warum muss der Handel an das Gemeinsame Rücknahmesystem
Batterien angeschlossen sein? |
|
Jedes Handelsunternehmen, das ständig
oder zeitweise Gerätebatterien führt, ist laut Batterieverordnung
verpflichtet, die verbrauchten Batterien der Verbraucher unentgeltlich
zurückzunehmen - unabhängig davon, ob sie in seinem Geschäft
gekauft wurden oder nicht.
zurück
zum Fragenkatalog
|
|
|
2. |
Welchen Service bietet GRS Batterien dem Handel? |
|
GRS Batterien unterstützt den
Handel bei der Rücknahme. Wir stellen Ihnen unentgeltlich geeignete
Sammelboxen (BATT-Boxen) für den Verkaufsraum und Transportkartons
für das Abholen zur Verfügung. In die BATT-Boxen kann
der Kunde verbrauchte Gerätebatterien unsortiert und unabhängig
von Marke und Kaufort einwerfen. Darüber hinaus organisiert
GRS Batterien das Abholen gefüllter Transportkartons sowie
das spätere Sortieren, Verwerten und umweltverträgliche
Beseitigen der verbrauchten Batterien.
zurück
zum Fragenkatalog
|
|
|
|
|
3. |
Welche Kosten fallen für das Batterierücknahmesystem
an? |
|
Für Handel, gewerbliche Endverbraucher,
öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
und Verbraucher ist das Batterierück-
nahmesystem unentgeltlich.
Die Kosten für die Behälter, das Sammeln, Transportieren,
Sortieren, Verwerten oder umweltverträgliche Entsorgen verbrauchter
Batterien werden von den Nutzern des Gemeinsamen Rücknahmesystems
Batterien getragen. Das sind Batterie-Hersteller und -Importeure,
die mit GRS Batterien einen Nutzervertrag geschlossen haben. Entsprechend
der Masse und dem Typus ihrer in Deutschland verkauften Batterien
entrichten sie Entsorgungskostenbeiträge an GRS Batterien für
die Durchführung der oben genannten Leistungen.
zurück
zum Fragenkatalog
|
|
|
|
|
4. |
Welchen Service bietet GRS Batterien dem Handel? |
|
Es wird empfohlen, die BATT-Box im
Verkaufsraum offen und gut sichtbar aufzustellen (Verkaufsbereich
Batterien, Kasse, Recycling-Zentrum).
Die Batterieverordnung
schreibt vor, dass durch leicht erkennbare und lesbare Schrifttafeln
darauf hingewiesen wird, dass der Endverbraucher eine gesetzliche
Rückgabeverpflichtung hat und wo er die verbrauchten Batterien
abgeben kann. Bei offener Platzierung der BATT-Box sollte diese
erfüllt sein, da auf ihr alle notwendigen Infos stehen. Zusätzliche
Hinweisschilder oder Displays, die bei GRS bestellt werden können,
helfen dem Verbraucher, die BATT-Box zu finden. GRS Batterien empfiehlt,
diese zu verwenden.
Behälter bestellen
Infomaterial
bestellen
zurück
zum Fragenkatalog
|
|
|
|
|
5. |
Welche Pflichten hat der Händler, der Gerätebatterien
im Sortiment führt? |
|
Jedes Handelsunternehmen, das ständig
oder zeitweise Gerätebatterien verkauft, hat die Pflicht, verbrauchte
Batterien vom Konsumenten zurückzunehmen. Diese Verpflichtung
zur Rücknahme besteht unabhängig davon, ob die Batterien
in seinem Geschäft gekauft wurden oder nicht. Der Händler
hat laut Batterieverordnung
an der Stelle der Abgabe durch leicht erkennbare Schrifttafeln auf
Folgendes hinzuweisen:
1) die unentgeltliche
Rücknahme,
2) die Verpflichtung des Verbrauchers zur Rückgabe sowie
3) die Bedeutung der Kennzeichnung für schadstoffhaltige Batterien
zurück
zum Fragenkatalog
|
|
|
|
|
6. |
Wie funktioniert das Abholsystem für den Handel? |
|
Ist die BATT-Box im Verkaufsraum voll,
füllt der Händler die gesammelten Batterien in den Transportkarton
(30 kg) um.
Wenn auch dieser gefüllt ist, erteilen Sie uns einen Auftrag
zum Tausch.
GRS Batterien-Hotline:
Telefon: 01805 - 80 50 30*
Telefax: 01805 - 80 50 31*
Innerhalb von ca. 14 Tagen nach Kontaktaufnahme wird der Transportkarton
unentgeltlich abgeholt und gegen einen Leeren ausgetauscht.
zurück
zum Fragenkatalog
|
|
|
7. |
Wann kommt der Spediteur? |
|
Innerhalb von ca. 14 Tagen nach
Kontaktaufnahme wird der Transportkarton unentgeltlich abgeholt
und gegen einen Leeren ausgetauscht.
zurück
zum Fragenkatalog
|
|
|
8. |
Müssen verschiedene Batterietypen vom Verbraucher sortiert
abgegeben werden? |
|
Nein. Es gibt über 300 verschiedene
Bauformen und über 10 verschiedene Batteriesysteme, deren Sortierung
den Laien überfordern würde. Das Sortieren in die verschiedenen
Systeme wird als Dienstleistung durch GRS Batterien erbracht. Starterbatterien
für Kraftfahrzeuge werden allerdings von GRS Batterien nicht
zurückgenommen.
zurück
zum Fragenkatalog
|
|
|
9. |
Müssen auch Batterien zurück-
genommen werden, die nicht im eigenen Sortiment des Händlers
geführt werden?
|
|
Natürlich. Je mehr Batterien zurückgegeben
werden, desto eher werden die umweltpolitischen Ziele der Batterieverordnung
erreicht und desto größer sind die Möglichkeiten
für eine effiziente Verwertung. Der Handel kann alle verbrauchten
Batterien, die in die BATT-Box passen, zurücknehmen und hat
Anspruch auf eine unentgeltliche Abholung durch GRS Batterien.
zurück
zum Fragenkatalog
|
|
|
10. |
Müssen auch Akkus zurückgenommen werden? |
|
Ja. Denn unter Batterien sind einmal
entladbare (Primärbatterien) und wiederaufladbare (Akkumulatoren)
zu verstehen. GRS Batterien nimmt allerdings keine Starterbatterien
zurück.
zurück
zum Fragenkatalog
|
|
|
11. |
Entstehen Gefahren beim Einwurf nicht vollständig entladener
Batterien? |
|
Die bisherigen Erfahrungen in Europa
haben keine Hinweise auf Gefahren ergeben. Dennoch sollen nur entladene
Batterien eingeworfen werden. Bei Lithiumbatterien (werden vor allem
im Fotobereich verwendet) sollen vorsorglich die Batteriepole mit
Klebestreifen isoliert werden.
zurück
zum Fragenkatalog
|
|
|
12. |
Müssen auch größere Mengen von Batterien, z.B.
aus Büros und Sekretariaten, zurückgenommen werden? |
|
Ja.
zurück
zum Fragenkatalog
|
|
|
13. |
Kann ich auch den Transportkarton zur Sammlung verwenden? |
|
Ja. Bitte achten Sie aber in jedem
Fall darauf, dass das mitgelieferte Inlay im Karton ist. Denn so
bleibt der Transportkarton stabil. Das Inlay sorgt auch dafür,
dass der Karton bei Verunreinigungen ansehnlich bleibt.
zurück
zum Fragenkatalog
|
|
|
14. |
In welcher Form wird das Batterierücknahmesystem überprüft? |
|
GRS Batterien ist gegenüber den
für die Batterieverordnung
zuständigen Landesbehörden jährlich zur Dokumentation
(Erfolgskontrolle) verpflichtet über
1. |
die in Verkehr gebrachten Batterien, |
2. |
die zurückgenommenen Batterien, |
3. |
die quantitativen und qualitativen Verwertungs-
und Beseitigungsergebnisse sowie |
4. |
die dafür aufgebrachten Mittel |
zurück
zum Fragenkatalog |
|
|
15. |
Erhalte ich einen Nachweis über die ordnungsgemäße
Entsorgung? |
|
Ja. Selbstverständlich erhält der Kunde von dem Spediteur einen Übergabebeleg. Dieser kann auch als Verbleibskontrolle für das Abfallregister genutzt werden. Der Beleg muss 3 Jahre aufbewahrt werden.
zurück
zum Fragenkatalog
|
|
|
16. |
Wozu benötige ich den Übergabebeleg? |
|
Der Übergabebeleg ist das Nachweis-
dokument für die ordnungsgemäße Entsorgung und wichtig
für Ihre Abfallbilanz.
Den Übergabebeleg erhalten Sie vom
Fahrer bei der Abholung.
zurück
zum Fragenkatalog
|
|
|
17. |
Welche Pflichten hat der Versandhandel? |
|
Wer Batterien im Versandhandel abgibt,
hat folgende Informationen in der Warensendung und in den Katalogen
aufzuführen:
1. dass die Batterien
nach Gebrauch an einer Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarerer
Nähe unentgeltlich zurückgegeben werden können,
2. dass der Endverbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien
gesetzlich verpflichtet ist
3. und welche Bedeutung folgende Symbole haben:
1 Batterie enthält
Cadmium
2 Batterie enthält Quecksilber
3 Batterie enthält Blei
zurück
zum Fragenkatalog |
|
|
18. |
Welche Batterien nimmt GRS Batterien zurück? |
|
Alle Haushaltsüblichen “Geräte"-
Batterien und -Akkus. Diese dürfen allerdings nicht schwerer
sein als 4 kg/Stück und keine “freien" Flüssigkeiten
enthalten.
zurück
zum Fragenkatalog
|
|
|
19. |
Was passiert mit den Batterien, nachdem ich sie in die Behälter geworfen habe? |
|
Nach der Sammlung werden die Batterien zu den Sortieranlagen transportiert. In den Sortieranlagen werden die unterschiedlichen Batterien in die verschiedenen elektrochemischen Systeme fraktioniert und anschließend zu den Verwertungsanlagen gebracht. Die Verwertung ist metallurgisch, das heißt, es werden die enthaltenen Metalle zum Beispiel in Stahlwerken wieder zurück gewonnen.
zurück
zum Fragenkatalog
|
|
|
D. Fragen und Antworten für
öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
|
|
|
|
1. |
Welchen Service bietet GRS Batterien den öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsstellen? |
|
Laut Batterieverordnung
sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verpflichtet,
verbrauchte Batterien unentgeltlich anzunehmen und für das
Abholen bereitzustellen. Das Gemeinsame Rücknahmesystem Batterien
(GRS Batterien) unterstützt die öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger dabei. GRS Batterien stellt Ihnen dafür
an den benannten Übergabestellen unentgeltlich Transportfässer
zur Verfügung. In diese können verbrauchte Gerätebatterien
(außer Starterbatterien und offene Ni-Cd Batterien!) unsortiert
und unabhängig von ihrer Marke gefüllt werden. Darüber
hinaus organisiert GRS Batterien die Abholung gefüllter Fässer
sowie die spätere Sortierung, Verwertung und umweltverträgliche
Beseitigung der verbrauchten Batterien.
zurück
zum Fragenkatalog
|
|
|
|
|
2. |
Wer kann bei den öffentlichen Schadstoffsammlungen und
Sammelstellen Batterien zurückgeben? |
|
Nach der Batterieverordnung
können private Endverbraucher und Betreiber von Kleingewerben
verbrauchte Batterien und Akkus bei den öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgern abgeben.
zurück
zum Fragenkatalog
|
|
|
|
|
3. |
Wer trägt die Kosten für die Beseitigung und Verwertung
der verbrauchten Batterien oder deren Inhaltsstoffe? |
|
Für Handel, gewerbliche Endverbraucher,
öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
und Verbraucher ist das Batterierück-
nahmesystem unentgeltlich. Die Kosten für die Behälter,
das Sammeln, Transportieren, Sortieren, Verwerten oder umweltverträgliche
Entsorgen verbrauchter Batterien werden von den Nutzern des Gemeinsamen
Rücknahmesystems Batterien getragen. Das sind Batterie-Hersteller
und -Importeure, die mit GRS Batterien einen Nutzervertrag geschlossen
haben. Entsprechend der Masse und dem Typus ihrer in Deutschland
verkauften Batterien entrichten sie Entsorgungskostenbeiträge
an GRS Batterien für die Durchführung der oben genannten
Leistungen.
Damit werden die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger,
die nun nur noch für die Entgegennahme und Übergabe der
gesammelten Batterien verantwortlich sind, finanziell entlastet.
zurück
zum Fragenkatalog
|
|
|
|
|
4. |
Müssen die verschiedenen Batterietypen sortiert werden? |
|
Nein. Es gibt über 300 verschiedene
Bauformen und über 10 verschiedene Batteriesysteme, deren Sortierung
jeden überfordern würde. Das Sortieren nach verschiedenen
Systemen wird als Dienstleistung durch GRS Batterien erbracht.
zurück
zum Fragenkatalog
|
|
|
5. |
Entstehen Gefahren beim Einwurf nicht vollständig entladener
Batterien? |
|
Die bisherigen Erfahrungen in Europa
haben keine Hinweise auf Gefahren ergeben. Dennoch sollen nur entladene
Batterien eingeworfen werden. Bei Lithiumbatterien (werden vor allem
im Fotobereich verwendet) sollen vorsorglich die Batteriepole mit
Klebestreifen isoliert werden.
zurück
zum Fragenkatalog
|
|
|
6. |
Dürfen Autobatterien auch ins Sammelfass? |
|
Nein. Starterbatterien für Kraftfahrzeuge
können bei der Verkaufsstelle zurückgegeben werden. Wenn
gleichzeitig
mit dem Kauf einer neuen Autobatterie keine verbrauchte zurückgegeben
wird, ist der Vertreiber verpflichtet, ein Rückgabepfand in
Höhe von € 7,50 zu erheben.
Bei Rückgabe der verbrauchten Batterie wird dieses
von der Verkaufsstelle erstattet.
zurück
zum Fragenkatalog
|
|
|
7. |
In welcher Form wird das Batterierücknahmesystem überprüft? |
|
Das Gemeinsame Rücknahmesystem
Batterien ist gegenüber den für die Batterieverordnung
zuständigen Landesbehörden jährlich zur Dokumentation
verpflichtet über
1.) die in Verkehr gebrachten Batterien,
2.) die zurückgenommenen Batterien,
3.) die quantitativen und qualitativen Verwertungs- und Beseitigungsergebnisse
sowie
4.) die dafür aufgebrachten Mittel
zurück
zum Fragenkatalog |
|
|
8. |
Erhalte ich einen Nachweis über die ordnungsgemäße
Entsorgung? |
|
Ja. Selbstverständlich erhält der Kunde von dem Spediteur einen Übergabebeleg. Dieser kann auch als Verbleibskontrolle für das Abfallregister genutzt werden. Der Beleg muss 3 Jahre aufbewahrt werden.
zurück
zum Fragenkatalog
|
|
|
9. |
Wo erhalte ich Texte zur Veröffentlichung für
einen Abfallkalender oder Informationsbroschüren? |
|
Wenn Sie in Ihrem Abfallkalender oder einer Broschüre Informationen zur Batterierücknahme veröffentlichen möchten, können Sie per E-Mail (info@grs-batterien.de) Text- und Bildmaterial zur unentgeltlichen Verwendung anfordern.
zurück
zum Fragenkatalog
|
|
|
10. |
Welche Batterien nimmt GRS Batterien zurück? |
|
Alle Haushaltsüblichen “Geräte"-
Batterien und -Akkus. Diese dürfen allerdings nicht schwerer
sein als 4 kg/Stück und keine “freien" Flüssigkeiten
enthalten.
zurück
zum Fragenkatalog
|
|
|
11. |
Was passiert mit den Batterien, nachdem ich sie in die Behälter geworfen habe? |
|
Nach der Sammlung werden die Batterien zu den Sortieranlagen transportiert. In den Sortieranlagen werden die unterschiedlichen Batterien in die verschiedenen elektrochemischen Systeme fraktioniert und anschließend zu den Verwertungsanlagen gebracht. Die Verwertung ist metallurgisch, das heißt, es werden die enthaltenen Metalle zum Beispiel in Stahlwerken wieder zurück gewonnen.
zurück
zum Fragenkatalog
|
|
|
|
GRS Batterien-Hotline:
Telefon: 01805 - 80 50 30*
Telefax: 01805 - 80 50 31*
*14 Cent / Minute
|
|
|