Sonntag, 28.10.2007

Suche im gesamten WDR Web

  • Kontakt zu WDR 2
  • Alle WDR Sendungen von A bis Z
  • Hilfe
  • WDR 2 Livestream anhören
WDR 2 Livestream anhören
02.49 Uhr Booker Newberry III: Love town [mehr]

Rubriken

Inhalt

 

MOBBING

Klinik muss Schmerzensgeld zahlen

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat entschieden, dass einem erkrankten Oberarzt Schmerzensgeld wegen Mobbing zusteht. Das St.-Marien-Hospital in Lünen muss dafür aufkommen. Der Mediziner ist seit drei Jahren wegen einer psychischen Erkrankung arbeitsunfähig. In den Vorinstanzen war er mit seiner Klage gescheitert. Über die Höhe des Schmerzensgeldes muss noch das Landesarbeitsgericht entscheiden.

 
Eine schwarze Spielfigur steht abseits vor mehreren bunten Spielfiguren; Rechte: pa/dpa
 

Der Arbeitgeber haftet
Nach der Entscheidung der Erfurter Richter habe der Chefarzt der Klinik die Erkrankung seines Fachkollegen durch herabwürdigendes Verhalten verschuldet. Für dieses Mobbing müsse der Arbeitgeber des Vorgesetzten haften. Damit gab das Gericht dem Oberarzt, der von seinen Vorgesetzten schikaniert wurde, zum Teil Recht.

Kein Anspruch auf Versetzung
Der Oberarzt hatte aber nicht nur Schmerzensgeld gefordert. Er wollte auch, dass der Chefarzt entlassen wird oder er selbst auf eine andere Oberarztstelle versetzt wird, die nicht dem Chefarzt untersteht. Die Forderung nach Entlassung des Peinigers wies das Gericht zurück. Außerdem könne ein Mobbing-Opfer nur dann verlangen, selbst versetzt zu werden, wenn ein vergleichbarer Arbeitsplatz im Unternehmen vorhanden ist.

Jahrelang arbeitsunfähig
Der Oberarzt war seit 1987 in der Klinik beschäftigt und hatte 2001 die Leitung der Neurochirurgischen Abteilung kommissarisch übernommen. Seine Bewerbung zum Chefarzt wurde aber nicht berücksichtigt. Vom neuen Leiter der Abteilung fühlte er sich gemobbt, ein Konfliktlösungsverfahren blieb ohne Erfolg. Seit November 2003 war der Oberarzt über Monate hinweg wegen einer psychischen Erkrankung arbeitsunfähig.

WDR 2 Beitrag

Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter vor intensivem Mobbing schützen, sonst können Arbeitnehmer Anspruch auf Schmerzensgeld haben. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Das Gericht sprach einem Oberarzt eines Krankenhauses in Lünen Schmerzensgeld zu. WDR 2 Reporterin Lisa Moorwessel hat für Zwischen Rhein und Weser über den Fall berichtet.

 
AudioMobbingopfer erhält Schmerzensgeld (26.10.07; Länge: 1'28'')

Mehr zum Thema:

Ein Beitrag in WDR 2 Zwischen Rhein und Weser - Stand: 26.10.07
 
Der WDR ist nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich, die über einen Link erreicht werden.
URL: http://www.wdr.de/radio/wdr2/rhein_und_weser/419064.phtml
Schnell-Navigation