Gegen Schmids ehemaligen Partner, den Ex-Geschäftsführer Andreas Grosch, verhängte das Münchner Landgericht eine zweijährige Strafe auf Bewährung. Der Haftbefehl gegen Schmid wurde jedoch gegen eine Reihe von Auflagen außer Vollzug gesetzt, darunter eine Sicherheitsleistung in Höhe von insgesamt 4 Mio. Euro. "Beide Angeklagten wussten, dass die Angaben in den Steuererklärungen falsch waren", sagte die Vorsitzende Richterin Huberta Knöringer bei der Urteilsverkündung am Dienstag.
Unlautere Praktiken der beiden Manager bei Vertrieb und Verwaltung des VIP 3 des Anbieters Film & Entertainment VIP Medienfonds hatten dazu geführt, dass der Fiskus den Investoren den Steuervorteil aberkannte. Sie sollen nun Steuern in Millionenhöhe nachzahlen. Die vierte Strafkammer verhandelte den Fall über sieben Monate. Schmid sitzt seit mehr als zwei Jahren in Untersuchungshaft.
VIP ist nach wie vor das größte Steuerstrafverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik gegen eine Einzelperson und das obwohl von dem Vorwurf der Steuerhinterziehung in Höhe von 275 Mio. Euro zu Prozessbeginn auf 55 Mio Euro heute herunter gegangen worden ist. Grund dafür ist, dass Schmid nur wegen VIP 3 verurteilt worden ist. Das Verfahren wurde abgekürzt und Teile von VIP 3 und VIP 4 außer Acht gelassen. Ansonsten hätte das Verfahren noch sehr lange gedauert. Auch die Kaution in Höhe von 4 Mio. Euro gilt unter Strafverteidigern als gewaltig. Noch ist nicht sicher, ob Schmid sie auftreiben kann. Schmid wird mit großer Wahrscheinlichkeit in Revision gehen, Grosch wägt noch ab.
Für die zahlreichen, vorwiegend vermögenden Filmfondsanleger, hat das Urteil Auswirkungen. "Die Verurteilung von Schmid wegen Steuerhinterziehung wird uns Rückendeckung für die Schadensersatzklagen gegen den VIP-Gründer geben", sagte Jens-Peter Gieschen der FTD. Der Anwalt vertritt mehr als 400 Medienfondsgeschädigte. "Wir gehen davon aus, dass Schmid nun in einem Prozess den Beweis dafür liefern muss, dass die Angaben im Prospekt korrekt waren." Bisher habe der Anleger dies nachweisen müssen.
Auch bei den Klagen, die sich gegen die Kredit gebenden Banken, Dresdner Bank und HVB, und die Commerzbank richten - letztere hat zum Größten Teil den Vertrieb der Filmfonds VIP 3 und VIP 4 übernommen - seien die Chancen auf Schadensersatz gestiegen. Bisher wurden viele Klagen in der ersten Instanz abgewiesen, nur vier waren bisher erfolgreich. Anwälte schätzen, dass derzeit gegen die Commerzbank rund 1000 Klagen anhängig sind. Zudem gilt als sicher, dass das Oberlandesgericht München eine Musterverfahren zu VIP 4 zulassen wird. Dabei wird ein VIP-Fall stellvertretend für andere Geschädigte herangezogen.
FTD.de, 13.11.2007
© 2007 Financial Times Deutschland, © Illustration: obs/VIP Medienfonds
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