Den verschobenen Termin gab der Vorsitzende Richter Markus Schneider nach einer gut zweistündigen Verhandlung vor der Zivilkammer 15 am Donnerstag in Hamburg bekannt. Vodafone hatte T-Mobile per Einstweiliger Verfügung untersagen lassen, das iPhone nur in Verbindung mit einem Telekom-Mobilfunkvertrag über zwei Jahre Laufzeit anzubieten. Zudem klagte Vodafone gegen die Sperrung des iPhone für andere Netzanbieter.
Beide Seiten stellten vor dem Landgericht ihre unterschiedlichen Positionen dar. T-Mobile-Anwalt Martin Wissmann bezeichnete das Vertriebsmodell für das iPhone als "ein Gesamtprodukt" und eine "verbraucherfreundliche Konstruktion". Das Apple-Handy sei auf das T- Mobile-Netz optimiert. "Das, was das Produkt ausmacht, funktioniert im Netz des Antragsgegners nicht", sagte Wissmann. Die Telekom-Tochter T-Mobile versicherte an Eides Statt, dass es das iPhone von Apple zu einem Einkaufspreis beziehe, der "mehrere hundert Euro" über den 399 Euro liege, für den T-Mobile das Handy verkauft. Damit sei das iPhone ein subventioniertes Handy, für das ein Zweijahresvertrag handelsüblich und zulässig sei.
Vodafone bestreitet das. "Von Subvention kann keine Rede sein. Es ist eine willkürliche Preisgestaltung", sagte Klägeranwalt Ulrich Pross. Er warf T-Mobile vor, die Kunden mit dem Exklusivvertrag für das iPhone "festzunageln". Der Kunde werde "vertraglich und technisch von zwei Seiten in die Zange genommen" und für zwei Jahre "geknebelt", sagte Pross. T-Mobile-Anwalt Wissmann sicherte zu, dass das iPhone künftig nach Ablauf des Zweijahresvertrages auf Kundenwunsch entsperrt werden könne.
"Die Frage ist, ob dieser Vertrag geeignet ist, den Wettbewerb einzuschränken oder zu verfälschen", sagte Richter Schneider. Vodafone hält das Vertriebsmodell von T-Mobile für einen Verstoß gegen das Kartellrecht. "Die Antragsgegnerin fährt im Rückwärtsgang", sagte Klägeranwalt Pross mit Blick auf den gewünschten freien Wettbewerb im Markt. T-Mobile verkauft das iPhone seit Mitte vergangener Woche auch entsperrt und ohne Vertragsbindung für 999 Euro, will aber zu dem umstrittenen Geschäftsmodell zurückkehren.
Richter Schneider machte deutlich, dass dem Ausgang des Verfahrens auch international Bedeutung zugemessen werde. "Ich bin zu dem Verfahren angerufen worden von der Europäischen Kommission. Die scheinen das alle sehr ernst zu nehmen", sagte er. Das Gericht erhöhte den ursprünglichen Streitwert des Verfahrens von zunächst 500.000 auf jetzt 2 Mio. Euro.
dpa, 29.11.2007
© 2007 Financial Times Deutschland
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