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Rente: Arbeitnehmer mit geringem Einkommen können höhere Förderquote erhalten

"Riestern" für private Vorsorge

Seit 2002 kann mit staatlicher Unterstützung eine "Riester-Rente" versichert werden. Jahr für Jahr steigt die Zahl der Verträge - so wie die Höhe der Zulagen. Wer sich als Rentenpflichtversicherter oder Ehepartner eines solchen Versicherten oder als Beamter noch nicht entschieden hat, später auch ein Stück vom privaten Rentenkuchen haben möchte, der kann jederzeit einsteigen, muss also nicht kontinuierlich gespart haben. Und wer bis zum Jahresende 2007 den höchstmöglichen Eigenanteil auf einen Riesterrenten-Vertrag einzahlt, der kann die höchste staatliche Beteiligung erwarten.

Das bedeutet: Werden drei Prozent des Vorjahres-Bruttoverdienstes auf einen Riester-Vertrag überwiesen, so können für dieses Jahr 114 Euro als Grundzulage und je 138 Euro Kinderzulage kassiert werden. Zusätzlich können die Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden - 2007 bis zu 1575 Euro. Das günstigere der beiden Ergebnisse zählt: die Zulage oder die Steuerersparnis.

Doch ist es vor allem bei Arbeitnehmern mit nicht allzu hohen Verdiensten möglich, dass der Staatsanteil, der auf einen Riester-Vertrag fließt, die Förderquote, höher ist als der selbst aufzubringende Betrag. Hatte zum Beispiel ein Ehepaar mit zwei Kindern im Jahr 2006 ein Bruttoeinkommen von 30 000 Euro (Einverdienerhaushalt), so beträgt der von der Familie aufzubringende Eigenbeitrag für 2007 nur 396 Euro.

Die Rechnung: drei Prozent von 30 000 Euro ergeben 900 Euro. Davon abgezogen werden die Zulagen, zweimal 114 Euro, weil auch der nicht verdienende Ehepartner einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, auf den er selbst nichts einzuzahlen braucht, ergibt 228 plus zweimal 138 sind 276 Euro, also insgesamt 504 Euro.

Für eine Eigenleistung von 396 Euro erhält die Familie somit eine Zulage von 504 Euro, was einer Förderquote von 56 Prozent entspricht. Auf den Riesterrenten-Konten der Eheleute landen insgesamt 900 Euro.

Die zusätzliche private Altersvorsorge bietet eine breite Produktpalette: private Rentenversicherungen, Fondssparpläne und Banksparpläne. Stiftung Warentest hat die Angebote Anfang November untersucht. Die Riester-Rente wird auch im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge angeboten. Riestersparer, die bereits einen Vertrag abgeschlossen haben, aber für das Jahr 2005 noch keine Zulage beantragt haben, sollten sich beeilen.

Denn für das Beitragsjahr 2005 muss spätestens am 31. Dezember 2007 der Zulageantrag vorliegen, damit die Förderung auf dem Konto gutgeschrieben werden kann. Zigtausende haben - etwa bei der Allianz - die Staatsknete noch nicht angefordert. Millionen Riester-Zulagen drohen verloren zu gehen. Der Antrag geht an den Anbieter des Riesterprodukts, bei dem der Vertrag besteht. Empfehlenswert ist es, dort für den Zulagenantrag einen Dauerauftrag zu erteilen, um die jährlich zustehende Prämie nicht zu verpassen. GS

Mannheimer Morgen
08. Dezember 2007

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