28.08.2007
11:02 Uhr
|
Drucken | Versenden | Kontakt
|
|
Teil 23: Geist- und Wunderheilung/Reiki
Heilsame Hände
Wunderheiler treten mal als Gesundbeter auf, mal als Schamanen oder Reiki-Therapeuten, durch deren Hände übernatürliche Energie fließen soll.
Von Colin Goldner
|
Übernatürliche oder kosmische Energie fließt angeblich durch die Hände der Heiler.
Foto: iStock
|
|
|
Zu den berühmtesten Vorläufern der heutigen Wunderheiler zählt der Wiener Arzt Franz Anton Mesmer (1734-1815), der via Handauflegung "heilmagnetisches Fluidum" auf seine Patienten zu übertragen vorgab. Daneben verabreichte er "magnetisiertes" Wasser, das den Kranken besondere Heilkraft zukommen lassen sollte.
An der Vorgehensweise der Wunderheiler hat sich im Vergleich dazu bis heute nicht viel geändert: Nach wie vor legt man der gläubigen Kundschaft die Hände auf und nach wie vor dreht man ihr wundersam aufgeladene Heilmittel und Schutzamulette an.
Lediglich in Nimbus und Auftreten unterscheiden sich die Wunderheiler voneinander: Dienen sich die einen in bodenständiger Manier als Gesundbeter und Warzenbesprecher an, so treten andere in esoterischer Aufmachung als Hellseher, Magier, Schamanen oder Reiki-Therapeuten auf. Nicht wenige kommen im Drapé "seriöser Wissenschaftlichkeit" daher.
Und stets berufen sie sich auf übernatürliche oder kosmische Energien, die durch sie flössen beziehungsweise die sie in ihren Handflächen oder Fingerspitzen zu sammeln und als Heilkraft an andere weiterzugeben befähigt seien.
|
Derlei Fähigkeit sei ihnen von höherer Warte zuteil geworden, oftmals in Form eines mystischen Erlebnisses. Vielfach beziehen sie sich ausdrücklich auf das biblische Vorbild Jesu oder auf andere Religionsstifter, die ebenfalls durch Handauflegen geheilt haben sollen.
Die Übertragung kosmischer Heilenergie soll angeblich auch ohne weiteres in Abwesenheit der Person durchgeführt werden können, der sie zugedacht ist. Dazu bedarf es angeblich lediglich eines Fotos oder eines Gegenstandes aus ihrem persönlichen Besitz (als besonders wirksam sollen sich ein Blut- oder Speicheltropfen erwiesen haben).
Geistheilung, wie es in einem Standardwerk heißt, "ist die größte Gabe, die Gott einem Menschen verleihen kann”. Tatsächlich ist sie jedoch als Betrug – manchmal vielleicht auch als Selbstbetrug - zu werten: Der Nachweis paranormaler Fähigkeiten und Kräfte konnte bislang in keinem einzigen Fall erbracht werden.
Hingegen wurden in einer Vielzahl an Verfahren Geist- und Wunderheiler rechtskräftig verurteilt, die in nachweislich betrügerischer Absicht – also trotz besseren Wissens und/oder ohne Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde – mit dem Angebot übernatürlicher Heilkräfte oder Wundermittel hausieren gegangen waren.
Beispielsweise verurteilte der Bundesgerichtshof einen Wunderheiler zu neun Monaten (auf Bewährung), der sich als "Pneumotherapeut" ausgegeben und "Geistheilung auf astraler Ebene" angeboten hatte. Seine Tätigkeit hatte darin bestanden, dass er seine Hände faltete und ein Kreuzzeichen über der Stirn des Patienten machte. Nach eigenen Angaben hatte er damit monatlich "Spenden" in fünfstelliger Höhe eingenommen.
Und vor dem Amtsgericht Montabaur wurde ein Heiler zu fünf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, der als "Heilkanal Gottes" bei Patienten unter anderem mit Multipler Sklerose und Krebs Handauflegungen und Fernheilungen angewendet hatte .
Auch gegen Vertreiber von Wunderheilmitteln liegen rechtskräftige Urteile vor. Ein Heiler, der unter dem Rubrum "Magisch-spirituelle Weismagie" auf Kundenfang gegangen war, hatte zu Phantasiepreisen völlig wertlose Amulette und Tinkturen verkauft. Das Gericht hielt dem Angeklagten vor, nicht nur Hoffnungen der hilfesuchenden Menschen enttäuscht zu haben - die Wundermittel sollten unter anderem von Nervenleiden, Sexualproblemen, Kurzsichtigkeit und Krebs befreien -, sondern durch "falsche Versprechungen neue, nicht erfüllbare Hoffnungen geweckt" zu haben.
Es habe ihm bewusst sein müssen, mit welchem Ausmaß menschlicher Probleme und menschlichen Leids er es zu tun gehabt habe. Wegen gewerbsmäßigen Wuchers in Tateinheit mit Betrug und unerlaubter Ausübung der Heilkunde wurde er zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Die relativ hohe Zahl an Verurteilungen sollte allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass die behördliche Ahndung von Wunderheilerei sehr zu wünschen übrig lässt. Zahllose Geistheiler, Astrologen, Kartenleger und Wahrsager können in einschlägigen Publikationen, über TV und Internet, gänzlich ungehindert ihre zweifelhaften Dienste andienen, Konsumentenschutz existiert hier praktisch nicht.
Die Gefahr von Wunderheilerei besteht in erster Linie darin, dass Kranke im Vertrauen und in Hoffnung auf die angepriesene "höhere Heilung" notwendige diagnostische und therapeutische Maßnahmen versäumen oder ablehnen.
Ein möglicher Placeboeffekt tritt hierhinter zurück, zumal sich gezeigt hat, dass dieser mit dem allemal höheren Risiko eines Noceboeffekts einhergeht: Erlebt der Gläubige keine Besserung seiner Beschwerden, können diese sich durch das Zusammenbrechen der oftmals als "Griff nach dem letzten Strohhalm" apostrophierten Hoffnung darauf weiter verschärfen.
Patienten laufen Gefahr, sich völlig "aufzugeben", wenn, so die subjektive Sicht, nicht einmal die paranormalen Kräfte des Wunderheilers Hilfe bringen konnten.
Auf der nächsten Seite: Raiki
|
|
vorherige Seite |
1 | 2 |
nächste Seite |
|
|
|
|
Wissen ist gemacht: Das Online-Spezial zum aktuellen Heft
|
|
Was war in diesem Jahr wichtig? Testen Sie Ihr Wissen im Adventsrätsel mit täglichen Gewinnen!
|
|
Die zehn in Deutschland bestverkauften Mittel gegen fieberhafte grippale Infekte im Test.
|
|
Akupunktur, Homöopathie, Ayurveda, Bach-Blütentherapie - was steckt wirklich hinter alternativen Heilverfahren?
|
ANZEIGE
|