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EU kippt Übernahmeschutz für Eon

von Christine Mai (Brüssel) und Matthias Ruch (Düsseldorf)

Die Europäische Kommission kippt den staatlichen Übernahmeschutz für den Energiekonzern Eon. Die Bundesregierung habe zugesichert, eine entsprechende Schutzklausel 2012 auslaufen zu lassen und sie bereits ab sofort nicht mehr anzuwenden, wenn es um einen Kaufinteressenten aus einem EU-Mitgliedsland gehe.

Das sagte der Sprecher von Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy am Donnerstag der FTD. Im Gegenzug werde die Behörde auf rechtliche Schritte verzichten. Sollte Deutschland die Schutzklausel bis 2012 als Abwehr gegen unerwünschte Investoren aus Nicht-EU-Staaten anwenden wollen, sei eine vorherige Genehmigung aus Brüssel notwendig, so der Sprecher weiter.

Damit verbucht die Kommission einen weiteren Erfolg im Kampf gegen staatliche Sonderrechte, sogenannte goldene Aktien. Brüssel sieht darin eine Verletzung des freien Kapitalverkehrs. Die Bundesregierung wendet durch das Einlenken ein Vertragsverletzungsverfahren ab, das mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof hätte enden können. Die umstrittene Ministererlaubnis aus dem Jahr 2002, in der die Schutzklausel verankert ist, wird so weiter diskreditiert. Sie hatte die Übernahme des größten deutschen Gasversorgers Ruhrgas durch Eon ermöglicht.

Die sogenannte Change-of-Control-Klausel sollte Eon vorerst bis 2012 faktisch vor feindlichen Übernahmen schützen. Erwirbt ein Unternehmen die Kapitalmehrheit an Eon, kann die Bundesregierung den Verkauf von Ruhrgas verlangen, den sie wiederum genehmigen muss. Dadurch würde die Integration von Gas und Strom rückgängig gemacht, der Wert Eons stark gemindert und eine Übernahme des Unternehmens generell unattraktiv.

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Dies galt bisher am Kapitalmarkt als Abschreckung gegen potenzielle Angreifer. Als solche wurden zuletzt vor allem der französische Staatskonzern Electricité de France und Gazprom aus Russland gehandelt. Gegen Unternehmen aus Drittstaaten wie Gazprom könnte sich Deutschland nur noch mit Brüsseler Einverständnis wehren.

In der Kommission zeigte man sich zufrieden, den Übernahmeschutz ohne ein langwieriges Vertragsverletzungsverfahren gekippt zu haben. "Deutschland hat anerkannt, dass die Klausel ein Problem ist", hieß es. "Alle sind sich einig, dass das binnenmarktwidrig ist." Berlin fügt sich auch in praktische Zwänge: Ruhrgas ist mittlerweile über zahlreiche Abläufe fest in den Eon-Konzern integriert. Ein Herauslösen wäre daher kaum mehr möglich. Eon und Ruhrgas wollten die Einigung nicht kommentieren. "Das ist eine Sache zwischen der Bundesregierung und Brüssel", sagte ein Eon-Sprecher.

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Aus der FTD vom 14.12.2007
© 2007 Financial Times Deutschland

 

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