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Meyers Großes Taschenlexikon in 24 Bänden plus CD-ROM
ISBN 3-411-11009-0
149,00 € [D]

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Deutsch-Tschechische Erklärung

Deutsch-Tschechische Erklärung, eine Erklärung der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik, unterzeichnet am 21. 1. 1997 in Prag von Bundeskanzler H. Kohl und dem tschechischen Ministerpräsidenten V. Klaus, knüpft mit der Absicht, die deutsch-tschechischen Beziehungen im Geist guter Nachbarschaft weiterzuentwickeln, an den Deutsch-Tschechoslowakischen Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit (1992) an. Die deutsche Seite bekennt sich in der Erklärung zu ihrer Verantwortung für die Rolle Deutschlands, die zum Münchener Abkommen (1938), zur Vertreibung von Menschen aus dem tschechoslowakischen Grenzgebiet und zur Zerschlagung und Besetzung der Tschechoslowakei geführt hat. »Sie bedauert das Leid und das Unrecht, das dem tschechischen Volk durch die nationalsozialistischen Verbrechen von Deutschen angetan worden ist.« Die tschechische Seite bedauert, »dass durch die nach dem Krieg erfolgte Vertreibung sowie zwangsweise Aussiedlung der Sudetendeutschen aus der Tschechoslowakei, die Enteignung und Ausbürgerung unschuldigen Menschen viel Leid und Unrecht zugefügt wurde«. Sie bedauert ferner, dass Exzesse tschechischerseits 1946 durch Gesetze als nicht widerrechtlich bezeichnet und infolgedessen auch nicht bestraft wurden (Beneš-Dekrete). Beide Seiten richteten einen Fonds zur Finanzierung von Projekten gemeinsamen Interesses (u. a. Jugendbegegnung, Altenfürsorge, Förderung von Minderheiten) ein.

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