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Kommissarbefehl
Kommissarbefehl, vom Oberkommando der Wehrmacht (OKW) auf Weisung Hitlers erlassener Befehl vom 6. 6. 1941, der in Vorbereitung des deutschen Überfalls auf die UdSSR die (völkerrechtswidrige) Erschießung aller gefangen genommenen politischen Kommissare der Roten Armee anordnete. Der Kommissarbefehl, der v. a. von den Einsatzgruppen durchgeführt wurde, bezog jedoch auch die Wehrmacht in die nationalsozialistische Vernichtungspolitik ein.
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