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Meyers Großes Taschenlexikon in 24 Bänden plus CD-ROM
ISBN 3-411-11009-0
149,00 € [D]

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Landstände

Landstände, in den deutschen Territorien des Mittelalters und bis zum 18. Jahrhundert die nach Ständen (Geistlichkeit, Ritterschaft, Städte, selten auch die Bauern) gegliederte Vertretung des Landes gegenüber dem Landesherrn. Die Landstände traten meist nur auf Einberufung durch den Landesherren zusammen. Zu ihren Befugnissen gehörte besonders das Steuerbewilligungsrecht. Der Absolutismus verminderte im 17. und 18. Jahrhundert die Macht der Landstände, die sich in ihrer alten Form nur noch in Mecklenburg bis 1918 erhielten; nach 1814/15 durch verfassungsmäßige Vertreter ersetzt.

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