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Meyers Großes Taschenlexikon in 24 Bänden plus CD-ROM
ISBN 3-411-11009-0
149,00 € [D]

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Schießbefehl

Schießbefehl, schlagwortartige Bezeichnung für die bereits seit 1947/48 und bis April 1989 (Aussetzung des Schießbefehls) geübte Praxis, »illegale« Grenzübertritte aus der SBZ beziehungsweise der späteren DDR unter Einsatz der Schusswaffe zu verhindern. Die Einzelheiten des Schusswaffengebrauchs an der innerdeutschen Grenze waren bis 1982 in streng geheimen und an die Grenzsoldaten nur mündlich ausgegebenen Dienstvorschriften geregelt. Eine förmliche Rechtsgrundlage erhielt der Schießbefehl erst durch § 27 des Grenzgesetzes vom 25. 3. 1982, der den Schusswaffengebrauch u. a. zur Verhinderung von Verbrechen gestattete. – Wegen der Tötungsdelikte an der innerdeutschen Grenze wurden ab 1992 gegen E. Honecker u. a. Mitglieder des Politbüros und des Nationalen Verteidigungsrates der DDR sowie gegen ehemalige Grenzsoldaten und -offiziere der DDR Strafverfahren durchgeführt.

Weiterführende Artikel aus dem Archiv der Wochenzeitung DIE ZEIT

  • Gelegentlich laute Bemerkungen" (48/1985)
    Der Vorsitzende des innerdeutschen Bundestagsausschusses,
  • Diskussion über Schießbefehl (33/2007)
    Nach dem Fund eines Stasi-Dokuments sind Forderungen nach neuen Ermittlungen zu den Grenzmorden laut geworden. Der Schießbefehl wurde allerdings bereits vor zehn Jahren dokumentiert
  • Erregungshistoriker (34/2007)
    Die Debatte um den Schießbefehl verfehlt das Thema: Die DDR war ein Unrechtsstaat mit oder ohne Schießbefehl

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