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Youngplan
Youngplan [jʌɳ−], internationales Abkommen zur Regelung der deutschen Reparationsverpflichtungen nach dem Ersten Weltkrieg, von einer internationalen Sachverständigenkonferenz unter Vorsitz des amerikanischen Managers Owen D. Young (* 1874, † 1962) ausgearbeitet. Der Youngplan löste 1930 den Dawesplan ab und war de facto bis 1932 (Vertrag von Lausanne [Lausanner Abkommen]), praktisch jedoch nur bis 1931 in Kraft. Die jährlichen Reparationszahlungen sollten für 59 Jahre durchschnittlich 2 Mrd. Goldmark betragen. Die bankmäßige Verwaltung der Zahlungen übernahm die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich. Mit der Annahme des Youngplans wurde die vorzeitige Räumung des Rheinlandes vereinbart. Im Zusammenhang mit dem Youngplan wurde 1930 vom Deutschen Reich eine internationale 5,5 %ige Anleihe (Younganleihe) über 300 Mio. US-$ für Reparationszahlungen aufgenommen. (Londoner Schuldenabkommen, Reichsschulden)
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