Zwangssterilisation
Zwangssterilisation, die Unfruchtbarmachung ohne Einwilligung des Betroffenen. Zwangssterilisationen, v. a. von Behinderten und Kriminellen, waren u. a. seit 1905 beziehungsweise 1920 in einigen Staaten der USA, seit um 1930 in skandinavischen Ländern sowie in der Schweiz (Kanton Waadt) gesetzlich zugelassen. Noch bis Ende des 20. Jahrhunderts galten Zwangssterilisationen in einigen Ländern als zulässig, z. B. in Skandinavien bis Ende der 1960er-Jahre (für Schweden 1999 Entschädigungen geregelt), in Japan legal bis 1996; in der Bundesrepublik Deutschland wurden Zwangssterilisationen 1974 generell verboten.
Nationalsozialistische Ausrottungspolitik: Im nationalsozialistischen Deutschland wurde die – gelegentlich schon vor 1933 vorgenommene – zwangsweise Sterilisation und Kastration durch das »Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses« vom 14. 7. 1933 legalisiert und in verbrecherischem Maß praktiziert; bis 1945 wurden etwa 400 000 Personen zwangssterilisiert (v. a. Psychiatriepatienten, Behinderte, »Asoziale«, Nichtsesshafte wie Zigeuner; Eugenik). – Durch Gesetz vom 25. 8. 1998 wurden die eine Unfruchtbarmachung anordnenden und noch rechtskräftigen Beschlüsse der ehemaligen Erbgesundheitsgerichte aufgehoben.
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Weiterführende Artikel aus dem Archiv der Wochenzeitung DIE ZEIT
- DIE ZEIT vom 5. September 1997 (37/1997)
- Europas Scham (37/1997)
In vielen Ländern wurden über Jahrzehnte Behinderte zwangssterilisiert - Indiras Rückkehr (10/1978)
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