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Meyers Großes Taschenlexikon in 24 Bänden plus CD-ROM
ISBN 3-411-11009-0
149,00 € [D]

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Zwei-plus-vier-Vertrag

Zwei-plus-vier-Vertrag, Kurzbezeichnung für den Vertrag über die abschließenden Regelungen in Bezug auf Deutschland vom 12. 9. 1990, der zur außenpolitischen Absicherung der deutschen Einheit zwischen den beiden deutschen Staaten und den vier Siegermächten des Zweiten Weltkrieges (Frankreich, Großbritannien, Sowjetunion, USA) in Moskau geschlossen wurde. Durch den Vertrag wird die volle Souveränität Deutschlands (im Sinne einer völkerrechtlichen Identität von Deutschem Reich und dem vereinigten Deutschland) wiederhergestellt. Die Außengrenzen Deutschlands werden unter Verzicht auf deutsche Gebietsansprüche als endgültig betrachtet (betrifft Oder-Neiße-Linie). Deutschland verzichtet auf den Besitz atomarer, chemischer und biologischer Waffen und begrenzt seine Truppenstärke auf 370 000 Mann. – Das »Zwei-plus-vier«-Konzept wurde im Februar 1990 in Ottawa beschlossen; »Zwei-plus-vier-Verhandlungen« fanden am 5. 5. (Bonn), 22. 6. (Berlin) und 17. 7. 1990 (Paris) statt.

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