Bilder unserer Nutzer

Shop

Meyers Großes Taschenlexikon in 24 Bänden plus CD-ROM
ISBN 3-411-11009-0
149,00 € [D]

Weitere Informationen

Abt

Abt [zu Abba], Vorsteher eines Klosters der älteren katholischen Orden und in der Ostkirche. Er besitzt als regierender Abt ordentliche Gerichtsbarkeit über die Angehörigen seiner Abtei (Regularabt) oder auch über ihr Gebiet (Abt nullius, bis 1977). Ohne kirchliche Amtspflichten, aber im Besitz der Privilegien des Abtes (Pontifikalien) ist der Titularabt. Die Wahl eines Abtes erfolgt durch den Ordenskonvent. Abtpräses, Erzabt, Generalabt, der Vorsteher einer monastischen Kongregation. Abtprimas, der Generalobere des Benediktinerordens. Kommendatarabt, Laienabt, früher: ein Weltgeistlicher, dem die Einkünfte einer Abtei unter Befreiung von kirchlichen Amtspflichten übertragen waren.

Weiterführende Artikel aus dem Archiv der Wochenzeitung DIE ZEIT

© DIE ZEIT