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Meyers Großes Taschenlexikon in 24 Bänden plus CD-ROM
ISBN 978-3-411-10060-6
149,00 € [D]

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Gegenreformation

Gegenreformation, in der historischen Forschung übliche Bezeichnung für die nach 1519 (Bruch M. Luthers mit dem Papsttum auf der Leipziger Disputation) mithilfe staatlicher Machtmittel unternommenen Versuche der Rekatholisierung der protestantisch gewordenen Gebiete und Territorien. Der Begriff »Gegenreformation« geht auf den Staatsrechtslehrer Johann Stephan Pütter (* 1725, † 1807) zurück (erstmals 1776 gebraucht), als Epochenbegriff für den Zeitraum 1555–1648 der deutschen Geschichte (später ausgeweitet auf die europäische Geschichte) wurde er 1889 von dem Historiker Moritz Ritter (* 1840, † 1923) eingeführt. Die heutige Geschichtsschreibung verwendet als Periodisierungsbegriff auch den Begriff »Konfessionelles Zeitalter«, zu dessen Charakterisierung die katholische Kirchengeschichtsschreibung besonders die Korrelation zwischen der Gegenreformation und der katholischen Reform (als deren innerer Voraussetzung) herausstellt. – Die zunächst im Heiligen Römischen Reich (zuerst in Bayern) einsetzende Gegenreformation stützte sich seit dem Augsburger Religionsfrieden (1555) auf das Ius Reformandi aller weltlichen Landesherren (cuius regio, eius religio) beziehungsweise auf den Geistlichen Vorbehalt. Sie führte als Teil der allgemeinen politischen Konfessionalisierung in den Dreißigjährigen Krieg und wurde durch den Westfälischen Frieden beendet (Besitzstandsgarantie des Normaljahres 1624). – Entscheidend für den Erfolg der Gegenreformation in Teilen Deutschlands und Europas (Spanien, Niederlande, Frankreich, Polen) waren die Beschlüsse des Konzils von Trient (1545–63) und die Wirksamkeit der Jesuiten. Die Gegenreformation scheiterte in England und Schweden.

Sekundärliteratur: A. Herzig: Der Zwang zum wahren Glauben. Rekatholisierung vom 16. bis zum 18. Jahrhundert (2000); H. Lutz: Reformation und Gegenreformation (52002).