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Meyers Großes Taschenlexikon in 24 Bänden plus CD-ROM
ISBN 3-411-11009-0
149,00 € [D]

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Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre

Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre, lutherisch-katholisches Dokument über ein gemeinsames Verständnis der Rechtfertigungslehre. Die »Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre« (GE) wurde im Frühjahr 1997 gemeinsam durch den Lutherischen Weltbund und den Päpstlichen Rat für die Förderung der Einheit der Christen der Öffentlichkeit vorgestellt und bildet eines der wichtigsten Ergebnisse des seit 1967 geführten offiziellen lutherisch-katholischen theologischen Dialogs. Die feierliche Unterzeichnung erfolgte am 31. 10. (Reformationstag) 1999 im Rahmen eines Festgottesdienstes durch hohe Kirchenvertreter in Augsburg, dem Ort, an dem 1530 die Augsburgische Konfession an Kaiser Karl V. übergeben worden war. Der Lutherische Weltbund und der Päpstliche Rat für die Förderung der Einheit der Christen sehen in der GE einen weit reichenden »Konsens in Grundwahrheiten der Rechtfertigungslehre« erreicht und einen qualitativ neuen Schritt in den Beziehungen zwischen den lutherischen Kirchen und der katholischen Kirche eröffnet. Von beiden Seiten wird dabei ausdrücklich hervorgehoben, dass die in der Reformationszeit ausgesprochenenen gegenseitigen Lehrverurteilungen das in der GE dargelegte Verständnis der Rechtfertigungslehre nicht mehr träfen. Die offizielle Annahme der GE erfolgte im Juli 1999; seitens des Lutherischen Weltbundes durch einstimmigen Beschluss seines Rates aufgrund des mehrheitlichen Votums seiner Mitgliedskirchen. In Deutschland von evangelischen Theologen gegen die GE erhobene kritische Einwände sehen in der Erklärung Grundaussagen reformatorischer Theologie (Rechtfertigung; simul iustus et peccator; sola fide) durch theologisch nicht eindeutige Formulierungen im Sinne des Tridentinischen Konzils (um)interpretiert und fanden ihren besonderen Ausdruck in zwei öffentlichen Erklärungen von über 160 (Januar 1998) bzw. über 240 (Oktober 1999) evangelischen Hochschullehrern. Aufnahme in den offiziellen kirchlichen Diskussionsprozess fanden kritische Einwände in Gestalt der am 11. 6. 1999 veröffentlichten »Gemeinsamen offiziellen Feststellung« zur GE. Geteilt in eine Feststellung (»Ein Konsens in Grundwahrheiten«) und einen Anhang (»Sünder und gerecht zugleich«) und integraler Bestandteil der GE, will sie strittige (Auslegungs-)Fragen ausräumen und den erreichten Konsens näher erläutern.

Weiterführende Artikel aus dem Archiv der Wochenzeitung DIE ZEIT

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