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Meyers Großes Taschenlexikon in 24 Bänden plus CD-ROM
ISBN 978-3-411-10060-6
149,00 € [D]

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Jubiläumsfeier

Jubiläumsfeier, früher auch Jubeljahr, scherzhaft Jubelfest, Feier bzw. Fest anlässlich eines bestimmten Jubiläums persönlicher, politischer oder ritueller Art, z. B. Staatsgründungs-, Dienst-, Ehejubiläum (Hochzeit), »goldene Konfirmation« usw.

Geschichte: Obwohl sich die Herausbildung des Festtyps Jubiläumsfeier hauptsächlich erst ab dem 17. Jahrhundert vollzog, kann die Wiedereinführung des »Jubiläums-« bzw. »Heiligen Jahrs« durch die katholische Kirche (1300; Jahrhundert) auch in dieser Hinscht als Ausgangspunkt für alle weitere Entwicklung gelten. Diese Aktualisierung des (ursprünglich jüdischen) Jubeljahrs dürfte im Weiteren, in Anlehnung an antike Überlieferung, die Anregung für erste Säkularfeiern gegeben haben (z. B. 1617 in evangelischen Ländern für die Feier des Jahrhundertjubiläums der Reformation). In Weiterführung dazu entwickelte sich in der frühen Neuzeit auch ein Bewusstsein für Dezennar- und (von der Jahreszählung mitbestimmte) Millenniums- bzw. Jahrtausendfeiern. Auch die Regierungsjubiläen von Herrschern dürften ebenfalls schon im Verlauf der frühen Neuzeit gefeiert worden sein. In ihnen allen gründet jene Linie von Jubiläumsfeiern, die im Verlauf der weiteren Entwicklung – auch im Zusammenhang mit historischer Gedächtniskultur und Vergangenheitsbewältigung – unterschiedliche politische Intentionalisierung, Institutionalisierung und auch Instrumentalisierung erfuhren (Feiern historischer Jahrestage und Jubiläen, oft zum Gedenken an Kriegsausbrüche, Friedensschlüsse, Revolutionen und andere herausragende historische Ereignisse [[[Gedenktag|Gedenktage]], Nationalfeiertage]). Bekannt ist das Beispiel der jährlichen Friedensfeste, die ab 1650 (in evangelischen Ländern mit den Reformationsfesten) zunächst der Herausbildung und Stärkung konfessioneller Identität dienten, im 19. Jahrhundert (soweit sie nicht aufgegeben worden waren) eine extreme Militarisierung und Nationalisierung erfuhren, ähnlich der Feier des Jahrhundertjubiläums der Völkerschlacht 1913. In der Neuzeit entwickelten besonders die totalitär verfassten Staaten des 20. Jahrhunderts eine aufwendige eigene politische Fest- und Jubiläumskultur (mit Massenkundgebungen, Aufmärschen usw., häufig zur Feier der Staatsjubiläen).

Die ursprüngliche Wortbedeutung von Jubiläum bezeugt zwar, dass zuerst ausschließlich die (»goldene«) 50-jährige Zugehörigkeit zu einem geistlichen Orden gefeiert wurde; jedoch kamen im privaten Bereich bald ähnliche Feste aus anderen Anlässen in Gebrauch, wie 50-jährige Priesterweihung, 50-jähriges Dienstjubiläum von Schulleuten, später auch Promotionsjubiläen. Das (wohl daran anknüpfende) Feiern von Ehejubiläen ist richtig erst im 19. und 20. Jahrhundert allgemein geworden. So festigte sich erst seitdem der Gebrauch der Bezeichnung »goldene Hochzeit« (für Holland erstmals 1623 belegt) für das 50-jährige Ehejubiläum, für welches noch im 18. Jahrhundert auch die Bezeichnung »silberne Hochzeit« gebräuchlich sein konnte. Als Bezeichnung für die zuvor unbekannte Feier des 25-jährigen Ehejubiläums ist dieser Begriff erst im Verlauf des 19. Jahrhunderts üblich geworden. Zur selben Zeit entwickelte sich auch der Brauch, »runde« und auch allgemein Geburtstage besonders zu begehen, zuerst im städtischen Bereich.

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