Weihe

Weihe, Religion: rituelle Handlung, durch die eine Person, ein Ort, ein Gebäude oder eine Sache aus dem profanen Bereich herausgehoben und in besonderer Weise für den Dienst (Kultus) Gottes, der Götter beziehungsweise des als heilige Macht Verehrten bestimmt wird, bei Personen mit der Übertragung der entsprechenden (exklusiven) Vollmachten verbunden. Beispiele sind: Priesterweihe, Kirchweihe, Glockenweihe, Wasserweihe. – Die katholische Kirche und die Ostkirchen verstehen die Weihe von Personen (Ordo) als Sakrament, das ausschließlich Männern gespendet wird; im Rahmen der Weihehierarchie (Hierarchie) abgestuft in drei, mit unterschiedlichen Vollmachten verbundenen Weihegraden: Diakonatsweihe, Priesterweihe und Bischofsweihe. Die Weihe zum Diakon setzt in den Ostkirchen die (niedere) Weihe zum Hypodiakon voraus; dem entsprach bis 1972 in der katholischen Kirche der Subdiakon. Die evangelischen Kirchen kennen keine Weihe von Personen und Sachen und verstehen entsprechende Handlungen als feierliche Beauftragungen und Indienststellungen. Die anglikanischen Kirchen verstehen die Priesterweihe als kirchliche Handlung (Ordination) sakramentalen Charakters (bis 1992 allein Männern vorbehalten).

Weiterführende Artikel aus dem Archiv der Wochenzeitung DIE ZEIT