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Meyers Großes Taschenlexikon in 24 Bänden plus CD-ROM
ISBN 3-411-11009-0
149,00 € [D]

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Großgrundbesitz

Großgrundbesitz, Großbesitz an Grundeigentum, der bestimmte Flächengrößen überschreitet, oft über mehrere 1 000 ha, meist einige 100 ha. Die Gesetze zur Bodenreform in der SBZ (1945) und in den westlichen Besatzungszonen Deutschlands (1946–48) bezeichneten zum Teil schon Besitz über 100 ha (in der britischen Zone über 150 ha) als Großgrundbesitz, in Japan (1946–50) ab 1 beziehungsweise (Hokkaido) 4 ha. – Großgrundbesitz kann aus geschlossenen Flächen (Großbetrieben) und – u. a. im Pachtsystem – kleineren Einheiten (Parzellen, Bauernhöfen) bestehen. Eine besondere Bedeutung erlangte der Großgrundbesitz in Lateinamerika (Latifundien). – Die Vorherrschaft des Großgrundbesitzes in Ostdeutschland (Gutsherrschaft) prägte die dortige Entwicklung und trug zum Teil reaktionäre Züge (besonders das späte preußische Junkertum).

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