Militärjustiz - Disziplinarstrafrecht und Formulare
Disziplinarstrafrecht (in Kraft seit 1.3.2004)
1. Neuerungen in Kürze
- Das gesamte Disziplinarstrafrecht ist nur noch im Militärstrafgesetz (MStG) geregelt.
- Neue Sanktionen: Ausgangssperre und Disziplinarbusse
- Der Vollzug der Disziplinarstrafe erfolgt erst ab Rechtskraft der Disziplinarstrafverfügung.
- Das neue Disziplinarstrafrecht tritt am 1. März 2004 in Kraft.
2. Die Strafzumessung
- Alle Disziplinarstrafen (auch die Ausgangssperre und die Disziplinarbusse) werden nach dem individuellen Verschulden des Täters festgelegt.
3. Die einzelnen Disziplinarstrafen
- Arrest von 1-10 Tagen (bisher bis 20 Tage; der einfache Arrest wird abgeschafft)
- Neu: Disziplinarbusse
- Neu: Ausgangssperre für die Dauer von 3-15 Tagen (unabhängig von der Zahl der Ausgänge während der entsprechenden Dauer)
- Verweis
- Verzicht auf Ausfällung einer Disziplinarstrafe ist - wie bisher - nur bei geringem Verschulden möglich
4. Die Disziplinarbusse im Speziellen
- Höhe der Busse im Dienst: max. Fr. 500.-; ausserhalb des Dienstes: max. Fr. 1'000.- Zuständigkeit im Dienst: Einheitskommandant; ausserhalb des Dienstes: zuständige Militärbehörde
- Inkasso
- Zahlung sofort möglich bei der Truppe (zugunsten der Bundeskasse, nicht der Truppenkasse)
- oder innert 2 Monaten (Vollzug durch den Wohnsitzkanton)
- Umwandlung in Arrest nur bei Nichtbezahlung und erst nach Ablauf der Zahlungsfrist (kein Recht auf Wahl zwischen Disziplinarbusse und Arrest)
5. Einzelfragen
- Das neue Disziplinarstrafrecht tritt am 1. März 2004 ohne Übergangsfrist in Kraft.
- Die Strafbefugnis des Einheitskommandanten wird erweitert:
- Er kann bis 5 Tage Arrest
- und alle übrigen Disziplinarstrafen verhängen.
- Strafbarkeit von Ungehorsam und Nichtbefolgung von Dienstvorschriften neu auch bei Fahrlässigkeit (Art. 61 und 72 MStG)
6. Hilfsmittel
- Das neue Disziplinarstrafrecht ist im DR 04 vollständig enthalten. Die notwendigen Formulare sind im MilOffice abrufbar (siehe auch Homepage Oberauditorat www.oa.admin.ch).
- Im Verlauf des Jahres 2004 soll die vierte - vollständig überarbeitete und auf das neue Disziplinarstrafrecht abgestimmte - Auflage des bewährten Kommentars von Peter Hauser und Mitverfassern erscheinen.
- Zudem stehen die Pikett-Untersuchungsrichter der Militärjustiz und der Rechtsdienst des Oberauditorats (031 324 33 03/ 08) für Auskünfte zur Verfügung.
- Download: Präsentation Disziplinarstrafrecht
Power-Point Präsentation von Major Stefan Flachsmann, Chef Ausb MJ (18 S.)
Grösse: 409 Kb | Typ: PPT
- Download: "Disziplinarstrafordnung"
Disziplinarstrafordnung, Auszug aus dem Militärstrafgesetz, in Kraft seit 1. März 2004 (20 S.)
Grösse: 220 Kb | Typ: PDF
Formulare
- Bearbeitungstool DSW
Tool zum Ausfüllen von Formularen
Publiziert am: 08.11.2007 | Grösse: 2474 Kb | Typ: XLS
- Download: Formular
Formular 22_01 "Untersuchungsbefehl" (4 S.)
Grösse: 235 Kb | Typ: DOC
- Download: Formular
Formular 22_45d "Disziplinarstrafsache" (3 S.)
Grösse: 152 Kb | Typ: DOC
- Download: Formular
Formular 22_46d "Disziplinarstrafverfügung" (6 S.)
Grösse: 178 Kb | Typ: DOC
- Download: Formular
Formular 22_47d "Entscheid über die Disziplinarbeschwerde" (4 S.)
Grösse: 138 Kb | Typ: DOC