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Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport

Militärjustiz - Disziplinarstrafrecht und Formulare

Disziplinarstrafrecht (in Kraft seit 1.3.2004)


1. Neuerungen in Kürze

  • Das gesamte Disziplinarstrafrecht ist nur noch im Militärstrafgesetz (MStG) geregelt.
  • Neue Sanktionen: Ausgangssperre und Disziplinarbusse
  • Der Vollzug der Disziplinarstrafe erfolgt erst ab Rechtskraft der Disziplinarstrafverfügung.
  • Das neue Disziplinarstrafrecht tritt am 1. März 2004 in Kraft.

2. Die Strafzumessung

  • Alle Disziplinarstrafen (auch die Ausgangssperre und die Disziplinarbusse) werden nach dem individuellen Verschulden des Täters festgelegt.

3. Die einzelnen Disziplinarstrafen

  • Arrest von 1-10 Tagen (bisher bis 20 Tage; der einfache Arrest wird abgeschafft)
  • Neu: Disziplinarbusse
  • Neu: Ausgangssperre für die Dauer von 3-15 Tagen (unabhängig von der Zahl der Ausgänge während der entsprechenden Dauer)
  • Verweis
  • Verzicht auf Ausfällung einer Disziplinarstrafe ist - wie bisher - nur bei geringem Verschulden möglich

4. Die Disziplinarbusse im Speziellen

  • Höhe der Busse im Dienst: max. Fr. 500.-; ausserhalb des Dienstes: max. Fr. 1'000.- Zuständigkeit im Dienst: Einheitskommandant; ausserhalb des Dienstes: zuständige Militärbehörde
  • Inkasso
  • Zahlung sofort möglich bei der Truppe (zugunsten der Bundeskasse, nicht der Truppenkasse)
  • oder innert 2 Monaten (Vollzug durch den Wohnsitzkanton)
  • Umwandlung in Arrest nur bei Nichtbezahlung und erst nach Ablauf der Zahlungsfrist (kein Recht auf Wahl zwischen Disziplinarbusse und Arrest)

5. Einzelfragen

  • Das neue Disziplinarstrafrecht tritt am 1. März 2004 ohne Übergangsfrist in Kraft.
  • Die Strafbefugnis des Einheitskommandanten wird erweitert:
  • Er kann bis 5 Tage Arrest
  • und alle übrigen Disziplinarstrafen verhängen.
  • Strafbarkeit von Ungehorsam und Nichtbefolgung von Dienstvorschriften neu auch bei Fahrlässigkeit (Art. 61 und 72 MStG)

6. Hilfsmittel

  • Das neue Disziplinarstrafrecht ist im DR 04 vollständig enthalten. Die notwendigen Formulare sind im MilOffice abrufbar (siehe auch Homepage Oberauditorat www.oa.admin.ch).
  • Im Verlauf des Jahres 2004 soll die vierte - vollständig überarbeitete und auf das neue Disziplinarstrafrecht abgestimmte - Auflage des bewährten Kommentars von Peter Hauser und Mitverfassern erscheinen.
  • Zudem stehen die Pikett-Untersuchungsrichter der Militärjustiz und der Rechtsdienst des Oberauditorats (031 324 33 03/ 08) für Auskünfte zur Verfügung.

Formulare

  • Bearbeitungstool DSWInhalt wird in neuem Fenster geöffnet.

    Tool zum Ausfüllen von Formularen

    Publiziert am: 08.11.2007 | Grösse: 2474 Kb | Typ: XLS

  • Download: FormularInhalt wird in neuem Fenster geöffnet.

    Formular 22_46d "Disziplinarstrafverfügung" (6 S.)

    Grösse: 178 Kb | Typ: DOC

  • Download: FormularInhalt wird in neuem Fenster geöffnet.

    Formular 22_47d "Entscheid über die Disziplinarbeschwerde" (4 S.)

    Grösse: 138 Kb | Typ: DOC

Für Fragen zu dieser Seite: Oberauditorat
Zuletzt aktualisiert am: 13.11.2007
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