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Meyers Großes Taschenlexikon in 24 Bänden plus CD-ROM
ISBN 3-411-11009-0
149,00 € [D]

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Sudan (50408600)

Flagge, Wappen
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Flagge, Wappen

Sudan,

Fläche 2 505 813 km2
Einwohner (2006) 35,85 Mio.
Hauptstadt Khartoum
Verwaltungsgliederung 26 Bundesstaaten (Wilajate, meist Provinz genannt)
Amtsprache Arabisch
Nationalfeiertag 1. 1.
Währung 1 Sudanesischer Dinar (sD) = 10 Sudanesische Pfund (sud£) = 1 000 Piaster (PT.)
Zeitzone MEZ + 2 Stunden

amtlich arabisch El-Djumhurijja es-Sudan, deutsch Republik Sudan, Staat in Nordostafrika, grenzt im Norden an Ägypten, im Nordosten an das Rote Meer, im Osten an Eritrea und Äthiopien, im Süden an Kenia, Uganda und die Demokratische Republik Kongo, im Südwesten an die Zentralafrikanische Republik, im Westen an Tschad und im Nordwesten an Libyen.

Inhaltsverzeichnis

S T A A T · R E C H T

Die am 1. 7. 1998 in Kraft getretene Verfassung definiert Sudan als islamische Republik mit Präsidialregime und fixiert Rede-, Religions- und Reisefreiheit sowie das Recht auf Bildung politischer Parteien (Umsetzung aufgrund lang anhaltenden Bürgerkrieges erschwert). Als Staatsoberhaupt und Regierungschef fungiert der mit weit gehenden Vollmachten ausgestattete Präsident (auf 5 Jahre direkt gewählt). Oberstes gesetzgebendes Organ ist die Nationalversammlung (360 Abgeordnete). Nach langjährigem Bürgerkrieg wurde im Anschluss an das Friedensabkommen vom 9. 1. 2005 am 9. 7. 2005 eine Übergangsverfassung unterzeichnet, die für eine 6-jährige Übergangsperiode Gültigkeit haben soll. Diese bezeichnet den Sudan als demokratische, dezentralisierte Republik und fixiert Gewaltenteilung, Grund- und Bürgerrechte (Rede-, Versammlungs-, Religions-, Presse- und Reisefreiheit), das Recht auf Bildung politischer Parteien sowie die Machtteilung zwischen den ehemaligen Bürgerkriegsparteien. Über den Status der 10 Südstaaten soll am Ende der Übergangszeit per Referendum entschieden werden. Als Staatsoberhaupt mit umfassenden Machtbefugnissen, Regierungschef und Oberbefehlshaber der Streitkräfte fungiert der Präsident (auf 5 Jahre direkt gewählt). Der 1. Vizepräsident ist zugleich Präsident Südsudans. Die Legislative besteht aus Nationalversammlung (450 ernannte Abgeordnete) und Staatsrat (je 2 Repräsentanten pro Bundesstaat). – Einflussreichste Parteien: National Congress Party (NCP; 1998 hervorgegangen aus der Nationalen Islamischen Front [NIF]), Sudan People's Liberation Movement/Army (SPLM/A; gegründet 1983), Popular National Congress (PNC), Democratic Unionist Party (DUP), Umma Party (UP), United Democratic Salvation Front (UDSF), National Democratic Alliance (NDA; Bündnis aus SPLM/A und verschiedenen zivilen und militärischen Organisationen), Justice and Equality Movement (JEM).

L A N D E S N A T U R · B E V Ö L K E R U N G

Landesnatur:

Sudan ist weitgehend ein Flachland, das v. a. durch die Flüsse Nil, Weißer Nil und Blauer Nil zerschnitten wird. Im äußersten Nordwesten hat Sudan Anteil an der Libyschen Wüste, im Nordosten liegt die Nubische Wüste. Die flache Beckenlandschaft wird von Randgebirgen eingefasst: im Nordosten gegen das Rote Meer durch die Red Sea Hills (bis 2 259 m über dem Meeresspiegel), im Südosten durch das Äthiopische Hochland, im Süden durch die Imatong Mountains (im Kinyeti 3 187 m über dem Meeresspiegel); im zentralen Bergland von Kordofan erreichen die Nubaberge 1 450 m über dem Meeresspiegel. Im Süden liegt die Überschwemmungs- und Sumpflandschaft des Sudd. Sudan hat tropisches und randtropisches Klima mit einer Regenzeit, entsprechend den Niederschlagsverhältnissen reicht die Spanne der Vegetation von Regenwald im Süden über Feucht-, Trocken- und Dornstrauchsavanne bis zur vollariden Wüste im Norden.

Bevölkerung:

Die Bevölkerung (Sudanesen) besteht aus einer Vielzahl von Ethnien mit entsprechend vielen Sprachen (Englisch dient als Wirtschafts- und Bildungssprache). Es besteht ein konfliktreicher ethnisch-religiöser sowie politisch-wirtschaftlicher Gegensatz zwischen vorwiegend muslimischen Sudanarabern (rund 50 % der Bevölkerung) im Norden und teils animistischen, teils christlichen Südsudanesen (Dinka, Nuba, Bedja, Nuer, Zande u. a. Gruppen), Nubiern und Kuschiten. Die Wüstengebiete im Norden sind fast menschenleer, die Gebiete um Khartoum und der Zentralregion dagegen dicht besiedelt, knapp ein Drittel der Gesamtbevölkerung lebt hier. Der Anteil der städtischen Bevölkerung beträgt knapp 40 %. – Rund 70 % der Bevölkerung sind sunnitische Muslime (überwiegend der malikitischen Rechtsschule), rund 18 % Christen (zur Hälfte Katholiken). Traditionellen afrikanischen Religionen, vertreten besonders unter den Nuba, Nuer und Zande, werden etwa 10 % der Bevölkerung zugerechnet. – Es besteht eine achtjährige Grundschulpflicht, deren Umsetzung allerdings infolge des Bürgerkriegs erheblich beeinträchtigt ist. Die Alphabetisierungsrate wird auf (2004) 60 % (alle über 15 Jahre) beziehungsweise 79 % (15- bis 24-Jährige) geschätzt. Es gibt neun universitäre Einrichtungen, darunter eine technische Universität und die Frauenuniversität (gegründet 1966 als Universitätscollege für Frauen) in Omdurman; älteste Universität ist die Islamische Universität (gegründet 1912 als Universitätscollege, seit 1965 Universität) in Omdurman.

W I R T S C H A F T · V E R K E H R

Bürgerkrieg und Dürreperioden haben die wirtschaftlichen Probleme des Landes verstärkt. Die Wirtschaft des Landes war lange auf den Export von Agrarprodukten, insbesondere von langfasriger Baumwolle, ausgerichtet. Mit der Erschließung von Erdöl wurde der Sudan zu einem wichtigen Ölproduzenten und strebt den Beitritt zur OPEC an. Obwohl knapp zwei Drittel aller Erwerbstätigen in der Landwirtschaft beschäftigt sind, ist die Ernährungssituation vielerorts besorgniserregend. Ackerbau kann nur auf rund 7 % der Landesfläche betrieben werden, v. a. Bewässerungsfeldbau (besonders im Gesiragebiet), im Süden auch Regenfeldbau. Wichtigste Anbauprodukte sind Weizen, Hirse, Zuckerrohr, Erdnüsse, Sesam und Baumwolle. Zentren der Viehwirtschaft (meist von Nomaden betrieben) sind die Savannen des Westens und der Zentralregion. Weltwirtschaftliche Bedeutung hat die Gewinnung von Gummiarabikum. Hauptfördergebiete des Erdöls liegen in Kordofan (Pipeline nach Port Sudan), daneben Vorkommen von Gold, Silber, Diamanten, Blei, Chromit, Eisenerz, Kupfer, Mangan, Nickel, Uran u. a. Die Bedeutung der Industrie wächst langsam, v. a. im Petrochemie- und Erdölförderbereich (u. a. Raffinerien in Khartoum, El Gily, Port Sudan, El Obeid); die Betriebe des verarbeitenden Gewerbes sind im Raum Khartoum konzentriert. Ausfuhr von Erdöl und Erdölprodukten, Fleisch, Vieh, Sesam, Baumwolle sowie Gummiarabikum; Haupthandelspartner sind China, Saudi-Arabien, die EU-Staaten und die VAE.

Das Verkehrsnetz des Sudans ist nur unzureichend ausgebaut; das Eisenbahnnetz ist 5 995 km (nur eingleisig), das Straßennetz 48 000 km lang, davon nur etwa 4 320 km befestigt (während der Regenzeit v. a. im Norden nicht befahrbar). Binnenschifffahrt streckenweise auf dem Nil und Nebenflüssen; wichtigster Seehafen ist Port Sudan; Binnenhäfen: Khartoum, Kosti, Juba und Malakal; internationaler Flughafen: Khartoum.

G E S C H I C H T E

Das obere Niltal bis zum 4. Katarakt (Nubien) wurde von den Pharaonen erobert. Von etwa 900 v. Chr. bis 300 n. Chr. bestand dort das selbstständige Reich Kusch. Im 6. Jahrhundert drang das Christentum aus Ägypten vor. Es entstand eine Reihe christlich-nubischer Staaten. 1315 wurde der nördliche Staat um Dongola, 1504 der südliche um Soba islamisiert. Im 16. Jahrhundert entstand das islamische Reich Fung um Sennar, das 1821 von den Ägyptern erobert wurde. Gegen die ägyptische Herrschaft erhob sich 1881 der Mahdi und eroberte 1885 Khartoum. Sein Nachfolger wurde 1898 von ägyptischen Truppen unter Führung des britischen Generals Lord Kitchener geschlagen. 1899–1953 war Sudan angloägyptisches Kondominium, faktisch britische Kolonie.

Am 1. 1. 1956 gewann Sudan unter Ministerpräsident I. al-Ashari (1954–56) die staatliche Unabhängigkeit, ohne dem Commonwealth beizutreten. 1958 ergriff General I. Abboud durch einen Staatsstreich die Macht, musste sie jedoch 1964 nach einem Aufstand in Khartoum an eine Zivilregierung abgeben. Infolge eines erneuten Staatsstreiches 1969 übernahm Oberst J. M. an-Numeiri als Chef eines Revolutionsrats die Führung des Landes und errichtete ein Einparteiensystem (»Sudanesische Sozialistische Union«, SSU). Mit der Gewährung eines Autonomiestatus für Südsudan beendete an-Numeiri 1972 vorläufig den langjährigen Konflikt im Süden des Landes. Die anfänglich guten Beziehungen zu Libyen verschlechterten sich in den 1970er-Jahren zunehmend; im selben Zeitraum konnte an-Numeiri zahlreiche Putschversuche abwehren. Die Anfang der 1980er-Jahre wieder einsetzenden Spannungen zwischen dem arabisch-islamischen Norden und dem christlich-schwarzafrikanischen Süden sowie die fortschreitende Islamisierung führten zum erneuten Ausbruch des Bürgerkrieges, den das Militär schließlich zum Sturz an-Numeiris (1985) nutzte, einen Militärrat an die Macht brachte und die SSU auflöste. Nach demokratischen Wahlen wurde 1986 eine zivile Regierung unter S. Saddik al-Mahdi gebildet.

1989 übernahm nach einem Putsch der Revolutionäre Kommandorat für nationale Rettung (RCCNS) unter dem proislamisch eingestellten O. H. Ahmed al-Bashir die Macht. Im Frühjahr 1992 versuchte die Regierung mit einer Militäroffensive gegen die Autonomie für den Süden fordernde Sudanesische Volksbefreiungsarmee (SPLA) den Bürgerkrieg zu beenden. Mit der Ernennung al-Bashirs zum Präsidenten im Oktober 1993 (1996 und 2000 im Amt bestätigt) endete formell die Militärherrschaft des RCCNS. Die Regierung versuchte weiterhin mit großer militärischer Härte, die nach Berichten internationaler Beobachter einem Völkermord gleichkam, die Autonomiebewegung im christlich dominierten Süden zu unterdrücken. Gleichzeitig leistete sie einer radikalen Islamisierung des Landes Vorschub, gestützt v. a. auf die Nationale Islamische Front (NIF) und deren Führer H. A. Turabi. Gespräche zwischen Regierung und SPLA endeten im Herbst 1997 ergebnislos. Erschwert wurde die Situation zusätzlich durch heftige politische Auseinandersetzungen im islamischen Norden, durch miteinander konkurrierende politische Gruppierungen und Ethnien im Süden, durch Grenzstreitigkeiten Sudans mit seinen Nachbarländern sowie durch Hungersnot und Flüchtlingsströme. Bei den von den Oppositionsparteien boykottierten Parlamentswahlen im Dezember 2000 errang die NCP die absolute Mehrheit.

Bei Friedensverhandlungen im Januar 2002 einigten sich SPLA und Regierung zunächst auf einen Waffenstillstand im Gebiet der Nubaberge; ein für das ganze Land geltender Waffenstillstand wurde im Oktober 2002 unterzeichnet. Nach über 20 Jahren Bürgerkrieg im Süden des Landes, der etwa 1,5 Mio. Tote und schätzungsweise 4 Mio. Flüchtlinge forderte, und nach jahrelangen Verhandlungen wurde schließlich im Januar 2005 in Nairobi (Kenia) ein umfassender Friedensvertrag zwischen der sudanesischen Regierung und der SPLA, die sich inzwischen auch als SPLM (Sudanese People's Liberation Movement, daher SPLM/A) bezeichnet, unterzeichnet. Dieser sah u. a. die Aufteilung der Gewinne aus den Erdölfeldern, die im Süden des Landes liegen, ein Referendum über die Zukunft des Südsudan nach einer sechsjährigen Übergangsperiode sowie eine Regierungsbeteiligung der SPLM/A vor. In Umsetzung dieses Vertrages wurde im Juli 2005 SPLM/A-Führer J. Garang als Vizepräsident einer Übergangsregierung vereidigt; gleichzeitig erfolgte die Unterzeichnung einer Übergangsverfassung. Nachdem Garang wenige Tage nach seiner Vereidigung bei einem Hubschrauberabsturz ums Leben kam, brachen vor allem in der Hauptstadt Khartoum schwere Unruhen aus. Die SPLM/A bekräftigte jedoch ihre Absicht, am Friedensprozess festzuhalten. Nachfolger Garangs wurde sein ehemaliger Stellvertreter innerhalb der SPLM/A, Salva Kiir Mayardit. Einen weiteren Schritt zur Umsetzung des Friedensprogramms stellte die Bildung einer Regierung der nationalen Einheit im September 2005 in Khartoum dar. Das Abkommen von Nairobi 2005 beendete faktisch den Krieg im Süden des Landes und tangiert nicht die Konflikte in der westlichen Region Darfur.

Kämpfe seit Februar 2003 in der Region Darfur zwischen Regierungstruppen und lokalen Rebellengruppen (v. a. Sudan Liberation Movement/Army, SLM/A, und Justice and Equality Movement, JEM) überschatteten wiederholt die Friedensbemühungen für den Südsudan. Ein im April 2004 vereinbarter Waffenstillstand für Darfur wurde nicht eingehalten. Die Lage verschärfte sich, da gleichzeitig Djandjawid-Milizen (arabischstämmige Nomaden) mit Unterstützung der Regierung die schwarzafrikanische Landbevölkerung Darfurs (v. a. Fur, Zaghawa und Massalit) systematisch vertrieben. Dazu kamen zum Teil ethnisch fundierte Spannungen mit dem Nachbarland Tschad, da u. a. die Zaghawa (die Ethnie des tschadischen Präsidenten Déby) grenzübergreifend siedeln. Der UN-Sicherheitsrat forderte in einer Resolution im Juli 2004 die Regierung in Khartoum auf, die Djandjawid-Milizen zu entwaffnen sowie die Gewalt in Darfur zu beenden, und drohte bei Nichtbefolgen Sanktionen an. Auf Initiative der Afrikanischen Union (AU) und unter internationalem Druck unterzeichneten im November 2004 in Abuja (Nigeria) Vertreter der sudanesischen Regierung sowie der Rebellenorganisationen SLM/A und JEM ein Waffenstillstandsabkommen. Zu dessen Kontrolle sowie zur Sicherung humanitärer Hilfe entsandte die AU eine Friedenstruppe. Die Gewalttaten konnten jedoch nicht beendet werden. Ende März 2005 beschloss der UN-Sicherheitsrat, dass die Verbrechen in der Region Darfur vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag geahndet werden sollen. Im Juli 2005 vereinbarten in Abuja Vertreter der sudanesischen Regierung und der Rebellenbewegungen SLM/A und JEM ein Grundsatzprogramm zur friedlichen Lösung des Darfur-Konflikts. Unter Vermittlung der AU unterzeichneten schließlich im Mai 2006 in Abuja Vertreter der sudanesischen Regierung und der größten Fraktion innerhalb der SLM/A, der bedeutendsten Rebellenorganisation in Darfur, sowie im Juni 2006 in Addis Abeba auch eine Gruppierung innerhalb der JEM und eine weitere, kleinere Gruppe der SLM/A einen Friedensvertrag, der u. a. eine Entwaffnung der Rebellen und Milizen sowie ein Referendum über die Zukunft der Region beinhaltet. Die Kämpfe, v. a. zwischen den verschiedenen Rebellenbewegungen, gingen jedoch unvermindert weiter. Eine UN‐Friedenstruppe, die aber von Sudan abgelehnt wird, soll den Friedensprozess überwachen. Angenommen wurden von Sudan lediglich Hilfsleistungen der UN für die Truppen der AU. Im April 2007 akzeptierte Sudan schließlich eine Erweiterung des UN‐Engagementes, u. a. mit dem Einsatz von Kampfhubschraubern. Im Juni 2007 stimmte die sudanesische Regierung der Stationierung einer gemeinsamen Friedenstruppe von AU und UN (bis zu 19 000 Mann) zu, stellte diese so genannte Hybridmission im Juli 2007 jedoch wieder infrage.

Im August 2007 beschloss der UN-Sicherheitsrat in seiner Resolution 1769 einstimmig die Entsendung einer aus Soldaten der AU und den UN bestehenden Friedenstruppe, die bis Ende 2007 einsatzbereit sein soll. Zur Selbstverteidigung ist dieser Friedenstruppe (etwa 26 000 Mann) der Einsatz von Waffen gestattet. Dieses so genannte "robuste Mandat" lehnte Sudan allerdings ab. Ziel dieser Hybridmission von AU und UN ist vor allem, die Umsetzung der Darfur-Friedensvereinbarung zu unterstützen sowie bewaffnete Angriffe zu verhindern und somit Zivilisten zu schützen.

Die verschiedenen, in Darfur agierenden Rebellengruppen einigten sich Anfang August 2007 in Arusha (Tansania) darauf, mit der sudanesischen Regierung Friedensverhandlungen aufzunehmen. Vertreter der SLM/A nahmen an dem Treffen in Arusha jedoch nicht teil. Nach Vermittlungen des libyschen Staatschefs Gaddhafi sollen diese am 27.10.2007 in Sirte (Libyen) beginnen. Die wichtigsten Rebellenverbände in Darfur, SLM/A und JEM, kündigten jedoch an, an den Friedensverhandlungen in Libyen nicht teilzunehmen. Zum Auftakt der Friedensgespräche kündigte die sudanesische Regierung eine einseitige Waffenruhe an. Daraufhin erklärten die Rebellengruppen, nun doch an den Gesprächen in Sirte teilnehmen zu wollen. Der Beginn der Friedensverhandlungen wurde deshalb vertagt.

Bis Mitte 2007 forderte der Bürgerkrieg in Darfur nach UN‐Schätzungen bis zu 300 000 Menschenleben; hinzu kommen etwa 2,5 Mio. Flüchtlinge beziehungsweise Vertriebene. Zu Spannungen mit Tschad kam es infolge der Flüchtlingsströme in den Osttschad sowie dadurch, dass die ethnische Gruppe des Staatspräsidenten des Tschad, die Zaghawa, grenzübergreifend siedelt und in Darfur von den Djandjawid-Milizen vertrieben wird. Außerdem wirkte der Darfurkonflikt destabilisierend auf die Zentralafrikanische Republik, da die dort agierenden Rebellen auch aus dem Sudan heraus operierten.

Die Mitte der 1990er-Jahre im Nordosten des Landes an der Grenze zu Eritrea ausgebrochenen und seitdem mit unterschiedlicher Intensität geführten Kämpfe zwischen Regierungstruppen und Autonomie fordernden Rebellenverbänden, die sich 2005 zur »Eastern Front« vereinigten, konnten im Juni 2006 durch ein Waffenstillstandsabkommen beendet werden.

Sekundärliteratur: R. Tetzlaff: Staatswerdung im Sudan (1993); P. M. Holt u. M. W. Daly: A history of the Sudan (Harlow u. a. 52000); Der Sudan zwischen Krieg u. Frieden, bearbeitet v. M. R. Biel u. a. (2003); derselbe u. a.: Das Scheitern des Zusammenlebens zwischen arabischen u. afrikanischen Stämmen im Sudan (2005).